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Streckensperrung auch für Anwohner?


cbk

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Moin,

da meine Verlobte sich nach über 15 Jahren Pause dann doch wieder eineen eigenen Bock zulegen will, stehen wir vor einem Problem. Sie wohnt in einer Kurstadt im Kurgebiet. Dort besagen die Schilder ein generelles Einfahrverbot für Motorräder. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Zeiten oder dB-Grenzen. Es gibt zumindest gemäß Beschilderung auch keine Ausnahme für Anwohner. Das "Anwohner frei"-Schild fehlt.

Muß sie jetzt echt das Motrrad mittels PKW samt Anhänger in ihre Garage transportieren nach jeder Fahrt?

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In diesem Artikel ist zumindest von einer Ausnahmegenehmigung für Anwohner die Rede. Ob das auch für den Wohnort deiner Verlobten machbar ist, weiß wohl nur die zuständige Behörde:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/neustadt_artikel,-fahrverbot-für-motorräder-im-elmsteiner-tal-_arid,84448.html

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Und wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es das Zusatzschild "Anwohner frei" so nicht, denn es bedeutet juristisch wohl auch immer "Anlieger frei". Deshalb wird es wohl immer weggelassen. Dann haben nur Anwohner mit Ausnahmegenehmigung freie Zufahrt.

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Moin,

ein interessantes Thema.

Halte und bitte auf dem laufenden, wie es vor Ort bei Euch geklärt wird.

beste Grüße

Holger

Edited by holger333
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