Zander78 Posted January 22, 2022 Share Posted January 22, 2022 Moin zusammen, brauchen reine Fußrasten ein Gutachten/ABE bzw. Eintragung? Keine geänderte Rastenanlage. Wirklich nur andere Rasten. Natürlich auch beweglich, gefedert wie original. Im Netz findet man nichts eindeutiges. VG Christof Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zander78 Posted January 22, 2022 Author Share Posted January 22, 2022 Ok, danke! So hab ich es auch mehrfach schon gelesen. Danke! Gruß Christof Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Skabez Posted January 22, 2022 Share Posted January 22, 2022 @Zander78 Das war vor längerer Zeit hier auch schon mal gefragt, deshalb noch mal der rechtliche Aspekt. Wenn das alles stimmt steht dem nichts im Wege. Fußrasten §§ 30, 61 StVZO Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden. die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz) sie müssen klappbar sein es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen ( in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine “Eintragungspflicht” aufgeführt.) Gruß Andreas Ansonsten hat z. B. der Hanse TÜV eine gute Seite mit Fragen und Antworten zu diesem Themen. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zander78 Posted January 22, 2022 Author Share Posted January 22, 2022 Sollte. Heißt nicht zwingend. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Breadfan Posted January 22, 2022 Share Posted January 22, 2022 (edited) An der Griso habe ich tiefergelegte Rasten von Knight-Design aus den Staaten. Zweimal schon durch den TÜV gekommen ohne Beanstandungen. Gruß Ingo http://www.knightdesignllc.com/Products/Motorcycle/Moto-Guzzi/Moto-Guzzi-Motorcycle-Menu.html Edited January 22, 2022 by Breadfan Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zander78 Posted January 23, 2022 Author Share Posted January 23, 2022 Was eindeutiges findet man nicht. Nur, dass für jeden Platz zwei vorhanden sein müssen und klappbar. Außer die Schräglage wird durch andere Teile begrenzt, dann dürfen sie auch fest sein. Auch dürfen sie das auf und absteigen nicht behindern und im Betrieb im Weg sein. Scharfkantig usw natürlich auch nicht. Falls eine ABE beiligt, ist diese zu beachten. Dass diese aber erforderlich ist, steht nirgends. Die betreffenden Paragraphen sind im Screenshot aufgeführt. Versteh ich das richtig? Deckt zumindest die Erfahrungen von euch. Gruß Christof Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Skabez Posted January 23, 2022 Share Posted January 23, 2022 Also am besten du fragst mal so ganz nebenbei bei einem Tüv`ver nach. Das Thema hat das Zeug zur Endlosschleife. Dabei ist meine Intension gar nicht mal so sehr der TÜV. Der Prüfer kann mehr oder weniger penibel sein oder übersieht es sogar. Ich habe da immer ein wenig Bauchschmerzen wenn ich an die Verkehrskontrollen denke. Da steht dann dein Freund und Helfer. Das sind auch nur Menschen, der Eine ist vielleicht gut drauf, der nächste hat schlecht geschlafen und mancher mehr oder wenig Fach und Sachkenntnisse als der Andere. Da geht dann die Fragerei eventuell erst richtig los. Da ist dann was schriftliches immer gut. Gruß Andreas 4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zander78 Posted January 23, 2022 Author Share Posted January 23, 2022 Da hast du recht! Das sind ja auch meine bedenken. Dem tüvler ist das vermutlich völlig wurst. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
V7due Posted January 23, 2022 Share Posted January 23, 2022 @Zander78 Vor zig Jahren fräste ich für meine Jackal Trittbretter. Die org. Fußrasten waren meiner Sozia nicht bequem genug. Org. Trittbretter waren mir zu teuer, daher ging's zum Eigenbau. Eine klappbare Version war mir zu aufwändig, so wurde es eine starre Version. Nach Rücksprache mit einen Ex-Tüv Mitarbeiter war schnell klar : So ist es nicht STVO konform. Beruhigt hat mich jedoch, daß diese Regelung hoffnungsvoll veraltet ist. Müßte aus den 50er Jahren sein. Mittlerweile gibt es Anbauteile am Motorrad, Serie oder nachgerüstet, die eine zwingende Klappversion unnötig machen. z.B. Sturzbügel, großzügige Gepäckträger, Sturzpads, usw. Gedacht ist die Regelung mit der Klappversion, falls es zu einem Sturz kommt, sollen die Fußrasten nicht dazu führen, daß sich diese z.B in einen Kanaldeckel verhacken können und das Motorrad in eine unkontrollierte Richtung befördert. Wer immer sich solch eine Möglichkeit ausgedacht hat, praxisfremder gehts kaum. Mit den starren Trittbrettern bin ich min. 2 Mal durch den TÜV. Bemängelt wurde das nie. Mußt natürlich selbst entscheiden, welchen Weg Du hier verfolgst. Machen Deine Nachrüstteile einen ordentlichen Eindruck und sind nicht allzu auffällig, würde ich diese anschrauben. mfg Jürgen 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted January 23, 2022 Share Posted January 23, 2022 Moin, sicher kann es endlos besprochen werden. ICH mache es dabei so: die Funktionen, wie die serienmäßigen sollten erhalten bleiben. Wenn also klappbare Trittbretter oder Fußrasten Serie sind, sie nur zu ersetzen, mit Teilen die das Gleiche machen. Die Funktion muss auch erhalten bleiben, also keine rutschigen...Teile, wo die Füße keinen Halt drauf haben. Dann stört es auch keinen beim TÜV und Co. Nur darauf speziell nachfragen vermeide ich sicherlich...warum Angriffsfläche geben...dann wird bei jedem Besuch neues gesucht... Gruß Holger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
domani Posted January 24, 2022 Share Posted January 24, 2022 Am 23.1.2022 um 10:28 schrieb Skabez: Also am besten du fragst mal so ganz nebenbei bei einem Tüv`ver nach. Das Thema hat das Zeug zur Endlosschleife. Dabei ist meine Intension gar nicht mal so sehr der TÜV. Der Prüfer kann mehr oder weniger penibel sein oder übersieht es sogar. Ich habe da immer ein wenig Bauchschmerzen wenn ich an die Verkehrskontrollen denke. Da steht dann dein Freund und Helfer. Das sind auch nur Menschen, der Eine ist vielleicht gut drauf, der nächste hat schlecht geschlafen und mancher mehr oder wenig Fach und Sachkenntnisse als der Andere. Da geht dann die Fragerei eventuell erst richtig los. Da ist dann was schriftliches immer gut. Gruß Andreas Ich war letzte Woche beim TÜV und hab nachgefragt. Sicherheitshalber hatte ich Werkzeug dabei um die Fussrasten (ich hab sie zur Entlastung der Beine bei langen Touren vorne am Motorschützbügel montiert) entfernen zu können damit die Plakette nicht daran scheitert. Er hat noch eine Kolegin dazugeholt, die meinten das sie das nicht stört. Ausgeklappt schmäler als Lenker ... Aber was die Polizei dazu sagt wussten sie auch nicht. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Skabez Posted January 24, 2022 Share Posted January 24, 2022 🙄 Na was werden die wohl sagen ? Zunächst mal das dein Fuß nicht mehr beim Bremspedal ist. Nicht mal Tante Louise vertreibt die Highway pegs, o. Uni Fussrasten wie sie dort heißen, ohne den Zusatz : "Im Bereich der deutschen STVO nicht zulässig." Kann ich nur ungläubig den Kopf schütteln über diesen Prüfingenieur samt " Begleitung" . Gruß Andreas 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted January 24, 2022 Share Posted January 24, 2022 Moin, ich hatte bisher auch gedacht, es geht hier um andere Fußrasten als die serienmäßigen... von Fußrasten an irgendwelchen Sturzbügeln hatte ich nicht gedacht 😇 Gruß Holger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zander78 Posted January 24, 2022 Author Share Posted January 24, 2022 Jup, nur der austausch der serienmäßigen gegen bauart gleiche. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
HEF-Guzzifahrer Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 (edited) vor 15 Stunden schrieb holger333: Moin, ich hatte bisher auch gedacht, es geht hier um andere Fußrasten als die serienmäßigen... von Fußrasten an irgendwelchen Sturzbügeln hatte ich nicht gedacht 😇 Gruß Holger Jupp, so war es wohl am Anfang von Christof gedacht......😉😉😉 Meines Wissens nach ist der Austausch von Fussrasten, die bauartlich gleich sind und an den Original-Haltepunkten befestigt werden, ohne ABE zulässig. Ich hatte mal an der Nevada durch selbst gefertigte Adapterplatten die Original-Fussrasten mit Halterung tiefer gelegt. Auch dass war nicht zulässig, hatte aber polizeilich noch tüv-mässig KEINE Konsequenzen gehabt. Wo kein Kläger da auch kein Richter.... Edited January 25, 2022 by HEF-Guzzifahrer "keine" hat gefehlt!!!!! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
cbk Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 vor 4 Stunden schrieb HEF-Guzzifahrer: Wo kein Kläger da auch kein Richter.... Ich hab immer nur Bammel davor, daß nach einem Unfall ein Sachverständiger die Kiste mal so richtig untersucht. Ansonsten empfehle ich mal diese Übersicht:https://www.motorradonline.de/ratgeber/ratgeber-dekra-gtue-kues-und-tuev-uebersicht-eintragungspflichtig-eintragungsfrei-abe-co/ Dort ist unten auch aufgelistet was eintragungspflichtig und was eintragungsfrei ist. Wobei ich mich da immer frage: Wenn man den original Moto Guzzi Hauptständer nachrüstet, warum bekommt man da keine ABE? Oder ist der bereits bei der Typzulassung mit homologiert worden? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
fender_rhodes Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 Wenn das stimmt, was unter dem Link von cbk steht, und davon gehe ich aus, ist sogar ein abgesägter hinterer Kotflügel eintragungspflichtig. Ebenso eine Sitzbank (z.B. 1er statt 2er), eine Cockpitverkleidung, Entfernen von Soziushaltegriffen .... Ich habe bei einem Tauschgeschäft ein original Moto Guzzi Windshield einer V7 II Racer erstanden. Darf ich die ohne Eintragung jetzt an meine V7II Special schrauben? Ich würde sagen, wenn man es genau nimmt, eigentlich nicht. Oder doch? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
fender_rhodes Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 @dodderer Hallo Andreas, in der Praxis interessiert das die meisten TÜV-Prüfer zum Glück nicht. Und wenn man nicht unvernünftig unterwegs ist, wird bei einer Kontrolle die Polizei solche Details wohl auch kaum interessieren. Da geht es doch eher um Lautstärke und abgefahrene Reifen. Aber, wie cbk schon schrieb, was ist bei einem Unfall, wenn es hart auf hart kommt? Unwissenheit schützt da sicher nicht. Und die zweite Frage ist, was ist mit original Anbauteilen, anderer Austattungsvarianten. Sind sie eintragungspflichtig oder nicht? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
cbk Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 (edited) vor 1 Stunde schrieb dodderer: Ich kaufe meine Motorräder bisher immer gebraucht, im Falle eines Falles ist das alles so wie gekauft, ich habe null Ahnung, ich fahre nur. Du bist der Halter und der Fahrer, du bist dafür verantwortlich. Wenn Du keine Ahnung hast, darfst Du das Fahrzeug halt nicht bewegen, so einfach ist das für den Prüfer. Das Theater mit "gebraucht gekauft" und "das war schon so" und "ist immer so durch den TÜV gegangen" hört man hier in der Gegend laufend von Harley Fahrern in diversen Kontrollen. Klar ist das für die Fahrer "immer so durch den TÜV gegangen". Die geben ihre Maschine für die Prüfung beim Händler ab, der dann in dem Zug auch gleich die Inspektion macht. Da steht beim Händler eine Kiste mit Originalteilen im Regal. Zur Prüfung wird die Maschine dann komplett auf Original zurückgerüstet, so dann dem TÜV vorgeführt und vor der Rückgabe an den Kunden kommen die ganzen Zubehörteile wieder an die Maschine dran. Für den Fahrer ist das dann "so durch den TÜV gegangen". Die Umbauaktion bekommt der gar nicht so mit. Ganz beliebt ist z.B. der gleichzeitige Umbau von Auspuff und Luftfilter. Da wird es dann ganz besonders haarig, wenn man für beide Teile nur eine ABE hat aber keine Eintragung. Auspuff und Luftfilter dürfen nämlich mit der ABE nur an eine serienmäßige Maschine angeschraubt werden. Schraubt man den Auspuff an eine Maschine mit zuvor bereits verändertem Luftfilter an, ist die Maschine ja nicht mehr serienmäßig gewesen und damit ist die ABE hinfällig. Bei einer Kontrolle ist damit in der Kombination die Betriebserlaubnis erloschen. vor 37 Minuten schrieb fender_rhodes: Aber, wie cbk schon schrieb, was ist bei einem Unfall, wenn es hart auf hart kommt? Ich hatte gerade wenige Tage den Führerschein, als ich mit meinem damaligen Bock aus dem Stand auf die Autobahn a2 auffahren wollte. Wegen einer alten Brücke direkt hinter der Auffahrt gab es keinen Beschleunigungsstreifen und auch kein Tempolimit für den fließenden Verkehr an der Stelle. Ich habe also den ersten Gang eingelegt und bei ordentlich Drehzahl die Kupplung hart kommen lassen, um schnell da wegzukommen. Ergebnis war, daß der Bock aus dem Stand das Vorderrad gehoben hat, ich die Sitzbank runtergerutscht bin, die Maschine fahrerlos quer über die a2 geschossen ist und dabei ordentlich Sachschaden angerichtet hat. Gottseidank kein Personenschaden. Damals hat der Prüfer sogar bemängelt, daß ich in meinen eingetragenen Michelin Reifen Schläuche von Metzeler eingezogen hatte. Hatte dann aber für die Versicherung gottseidank keine Folgen. Seitdem ist bei mir alles eingetragen. Am Auto habe ich sogar die Winterräder eintragen lassen, nachdem ich sie vom alten PKW (Audi a3, Modell 8pa) auf den neuen PKW (Audi a3, Modell 8va) mitgenommen habe. Da hat der Prüfer auch gesagt, daß das wohl niemandem auffallen würde, zumal auf den Felgen das Audi-Logo prankt. Aber wenn es mal richtig knallen sollte, will ich eine legale Karre haben. Edited January 25, 2022 by cbk 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
fender_rhodes Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 vor 8 Minuten schrieb cbk: Aber wenn es mal richtig knallen sollte, will ich eine legale Karre haben. Das kann ich v.a. mit deiner Erfahrung gut nachvollziehen. Und wenn die Eintragung von Veränderungen kein großes Problem ist, würde ich es auch immer machen. Das mit den Felgen kenne ich auch im umgekehrten Fall. Bei mir waren aber damals die Felgen des Nachfolgemodells auch für den Vorgänger vom Hersteller freigegeben und somit war keine Eintragung erforderlich. Ich werde, falls mir das Racer-Windschild an meinem Moto gefällt, wohl mal beim TÜV nachfragen, ob eine Eintragung nötig ist. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Skabez Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 Ich hab's ja gesagt, wird ne Endlosschleife. Aber wer da glaubt bei einer Verkehrskontrolle gibt es nur Auspuff u Reifencheck der irrt gewaltig. Wenn die Jungs gut aufgebaut sind arbeiten die Teamwork und "popeln" dir die ganze Karre auseinander, sinnbildlich gesehen. Spiegel, Griffe ,Luffi und und und. Immer auf der Suche nach den E, ECE Nummern oder ABE. Ich hab hier mal einen Link zum nachlesen der Begrifflichkeiten. Denn nicht für alles braucht es TÜV oder ABE. https://www.italobike-performance.de/blog/tuning-aber-rechtlich-sicher-die-begriffe-abe-e-nummern-teilegutachten-etc-verstaendlich-erklaert/ Gruß Andreas Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zander78 Posted January 25, 2022 Author Share Posted January 25, 2022 So siehts aus. Schau mir immer gern die "Achtung Kontrolle" Folgen mit Mopedkontrollen an. Da sieht man schon einiges, auf was die so achten. Nur Fußrasten wurden noch nie bemängelt. Außer ganze Rastenanlagen und unsichere. Am besten, es ist alles legal und korrekt. Sehen die sehr schnell, wenn gemurxt wurde. Dann wird natürlich tiefer gebohrt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guzzi - Mann Posted January 25, 2022 Share Posted January 25, 2022 ...oder man lässt halt alles, wie's ist, ab Werk.😀 Dann hat man auch gegebenenfalls keinen Ärger am Hals.... Grüße Tobias Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.