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Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020


Guest V 7

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Hi Guzzisti,

leider gibt es ja ab heute wieder mal neue Regelungen bezüglich Verstößen gegen Straßenverkehrsordnung und Co.

Was mich interessieren würde: Wie ist jetzt für uns Motorradfahrer mit dem Durchfahren zwischen den Fahrstreifen beim Autobahnstau, ggf. durch die "Rettungsgasse"? Dabei behindern wir ja wie in der Vergangenheit keinen, aber wenn es jetzt wirklich gleich monatelang Fahrverbot gibt...

Vielleicht hat ja einer auch einen Link zu den neuen Regeln?!?

DLzG, der Oli

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"Früher" wurde das von den Autofahrern ja zumeist noch toleriert - heutzutage muss man damit rechnen, dass irgendein gefrusteter Autofahrer die Gasse absichtlich zu macht. Ich trau es mich schon lange nicht mehr, verboten oder nicht.

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Das sagt der ADAC dazu:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/stau-hindurchschlaengeln/?redirectId=quer.staumotorrad

Der Beitrag ist zwar von 11.2019, aber außer dass es jetzt teurer wird dürfte sich daran nichts geändert haben. 

 

Zitat

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ­aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Der zweite Fall dürfte dann wohl auf uns zutreffen.

Harald

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vor 1 Stunde schrieb monoguzz:

Ausnahme: Simsons die vor dem Beitritt der DDR zur BRD hergestellt wurden.

Das stimmt leider so nicht - Leichtkrafträder wie der Sperber z.B. dürfen es, die gute alte Schwalbe aber nicht (diese Erfahrung musste mein Sohn schon machen). Für die BAB muss das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h aufweisen. Die Schwalbe hat genau 60 eingetragen, und das ist grade ein bisschen zu wenig. Im übrigen ist es auch ein weit verbreiteter Irrtum, dass man auf der BAB mindestens 60 km/h fahren muss - man muss es bauartbedingt nur KÖNNEN. 

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vor 4 Stunden schrieb Toni64:

Ach was...egal ob Mofa, Kleinkraftrad oder Motorrad, bei uns sind alle motorisierten Zweiräder einfach "Mopeds". :classic_rolleyes:

Das waren meine ersten "Mopeds" mit denen wir in den 70ern die bayerischen Straßen und Feldwege unsicher machten und uns nächtliche "Rennen" lieferten.
Die Rixe lief nach etwas Handanlegen 60 (statt der erlaubten 25) und die Kreidler 130 kmh und die durfte auch auf die Autobahn! :classic_tongue:

Rixe.png.7561094b0d3ae513f5a88e915ce322f5.png

Kreidler_Florett-RS_1978.thumb.jpg.e99d38537b39c7dea6d79e708c74883f.jpg

 

 

Wer ist "wir", wer gehört also dazu, wer nicht ?

??  Tim

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Mal ´ne Frage an die Sachkundigen. Was kostet es denn wenn ich im Stau den Pannenstreife nutze? Ist das billiger? ?

Andreas

PS gut das die Guzzi für kurvigen Straßen genutzt wird. Es heißt ja auch Autobahn ?

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Servus,

ist es in D erlaubt den Pannenstreifen im Fall der Bildung einer Rettugnsgasse zu befahren? In Ö ist dieser noch immer laut Gesetz tabu. Die hoch bezahlten beamteten  Juristen sind nicht im Stande das aufzuheben. Meine Grenze rechts ist die Begrenzungslinie. Auch bei Tempo 0.

Gruß, Hannes

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Um es nochmal zu konkretisieren:

Natürlich lieben wir alle keine Autobahnfahrten, aber wenn man nun doch mal z.B. auf der Anfahrt zu einem Treffen oder so in einen Autobahnstau geraten sollte:


Durch die Rettungsgasse fahren -> 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Auf dem Seitenstreifen fahren -> 75 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot. 

Nicht, dass man da eine Empfehlung aussprechen sollte - aber das stimmt so, oder?

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