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H4 vs Ledperf LED Typ 2


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Stimmt haargenau  H7 ist der Hauptscheinwerfer in der Linse ist Fernlicht und Standlicht. Diese Glühlampe tausche ich in einer Minute. Hab's mit den Augen und fahre

sowieso nicht mehr im Dunkeln daher entfällt der Tausch. Diese Teile gibt es zu hauf bei der "Benzinfabrik" und bei einer Kontrolle falls beanstandet " Herr Wachtmeister war

gestern im abgesperrtem Gelände sorry hab vergessen Glühlampe zu tauschen, keine Absicht."

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vor einer Stunde schrieb Carcano:

Stimmt haargenau  H7 ist der Hauptscheinwerfer in der Linse ist Fernlicht und Standlicht.

Interessant, normalerweise ist das genau anders rum, Linsentechnik für's Abblendlicht (wegen genauer definierter Helldunkelgrenze) und Reflektortechnik für das Fernlicht. 

Wieviel Lumen bringt die LED-Standlichtbirne denn? Nur so mal als Vergleich, eine H7-Birne macht so ungefähr 1500 - 1600 lumen. Bei der Linsentechnik wird es vermutlich keinem auffallen, dass da eine stärkere Birne drin ist. Könnte ja auch ein Tagfahrlicht sein :classic_smile:, das gibt's ja zwischenzeitlich auch bei Motorrädern.

Grüße, Andreas

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Die 5 Watt LED hat nicht mehr wie 200 Lumen man kann mit diesem Licht auch nichts ausleuchten. Ich schätze mal das diese Helligkeit von Bündelung

der vielen Lichtquellen der LED -Birne kommt während die Standartglühbirne nur den einen Faden hat. LED ist auch generell heller.

 

                                                                                                   Gruß Thomas

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vor 24 Minuten schrieb Carcano:

LED ist auch generell heller.

Wenn man gleiche Wattzahl vergleicht, dann schon (weil LED bei gleicher Wattzahl viel mehr Lumen bringt). Aber Lumen sind Lumen, egal ob sie von einer LED kommen oder von einer Glühbirne. Manchmal wirken LEDs heller, weil sie eine andere Lichtfarbe (oft kühler, also bläulicher) haben. Wenn Du bei Gelegenheit mal ein Bild machen könntest, auf dem das LED-Standlicht leuchtet (am besten direkt von vorne), das würde mich interessieren. Und am besten auch noch eines, auf dem sowohl Standlicht als auch Abblendlicht (nicht fernlicht) leuchten.

Einen schönen Abend noch nach Berlin!

Grüße, Andreas

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Hallo,

vielleicht mal, nur so eingeflochten, da die 1400` er ja ein LED Stand/TFL haben. Rein optisch, ist die LED Beleuchtung am Tag wesentlich intensiver wahrzunehmen als das Ablendlicht. Sicher es sind 8 Led mit niedriger Intensität, was auch immer sich an Leuchtkraft dahinter verbirgt. Guzzi gibt sich da etwas bedeckt. Für Nachteisatz natürlich ungeeignet , da das Licht nicht gebündelt wird.Bilder tät ich gern, aber steht alles noch im Winterquartier.

Gruß Andreas

 

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Hier mal zwei Bilder . Hauptscheinwerfer ist aus ( wollte den Motor nicht starten ). Dieses gelbliche Licht würde gegen die 5 W LED ohnehin untergehen.

                                                                                      Gruß Thomas

Stand.JPG

Licht.JPG

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Am 14.2.2020 um 16:54 schrieb small block:

Die Betriebserlaubnis des Motorrads erlischt durch den Einbau von LED-Leuchtmitteln in einen nicht dafür vorgesehenen und mit ihnen genehmigten Scheinwerfer.

Wie bereits geschrieben, kann ich zum Licht von LED-Scheinwerfern mangels eigener Erfahrungen beim Motorrad (beim Auto schon) nichts sagen. Vielfach wurde hier und anderenorts berichtet, dass die Hell-Dunkel-Grenze bei einigen sehr scharf ausfallen soll. Das wäre für mich ein Negativpunkt: Dadurch sieht man alles jenseits der Linie nicht , was zum Beispiel bei sich am Rande der Fahrbahn bewegenden Personen kritisch sein kann.

LED ist zudem nicht gleich besser; ein Freund berichtete, die LED-Beleuchtung seiner Honda (Bj. 2018) leuchte die Fahrbahn sehr unzureichend aus.

Da ist mir eine gute H4-Beleuchtung mit homogener Lichtverteilung und weichem Hell-Dunkel-Übergang immer noch lieber - und den mir Entgegenkommenden vermutlich auch. :classic_smile:

moin,

also ich fahr ne alte le mans3. das sieht so ein LED-Scheinwefer schon recht affig aus. selbst dann, wenn nur die Birne in eine LED  getauscht wird, was ja auch geht. Aber das moderne Licht zu dem alten Eisen passt einfach nicht. Von daher habe ich mich für eine Leistungsstarke Philips 75 Watt entschieden. Aber immer mit dem dafür erforderlichen Umbau des Kabelbaums. Für die Ansteuerung des Lichts hab ich ein relais benutzt, welches durch den Lichtschalter geschaltet wird. Damit sinkt der Innenwiderstand des Kabels deutlich und die Lampe kann auch das leisten, wofür sie gebaut wird. Wenn einfach so nur die stärkere Birne zum Einsatz kommt, funktioniert das nicht, weil durch den höheren Strom auch mehr Spannnung über dem Gesamtsystem (Kabel+Schalter) abfällt. Der Gesamtwiderstand ist im Originalzustand einfach zu groß.

Gruss Roger

Gruss Roger

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vor 1 Stunde schrieb teetrinker17:

Einer der jüngeren bei uns im Dorf hat seine Honda 125 mit LED von Amazone ausgerüstet, nun hat er Nachbars Lumpi ausweichen müssen und ist in einen Gartenzaun gefahren.

Kleiner Schaden, aber die Versicherung zahlt nicht, keine Betriebserlaubnis. So ein Unfall kann den Verursacher ruinieren.

Das kann passieren. Und ich finde es gut darauf aufmerksam zu machen.

Unsicherheit herrscht wer in der Beweislast ist. Vers. Lehnen gerne erstmal ab, allerdings muss die vers. In jedem fall erst mal den Schaden begleichen und kann dann unter Umständen Regressforderungennstellen (die sind allerdings limitiert).

"Ztod gfürcht isch oh halb gstorba" besagt eine weisheit bei uns im ländle, aber den gesunden Menschenverstand und ein Mindestmass an Sicherheitsgedanken darf man nicht aussen vor lassen.

Edited by Gutsi
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vor 16 Stunden schrieb Carcano:

Hier mal zwei Bilder . Hauptscheinwerfer ist aus ( wollte den Motor nicht starten ). Dieses gelbliche Licht würde gegen die 5 W LED ohnehin untergehen.

                                                                                      Gruß Thomas

Stand.JPG

Licht.JPG

 

Boah, sieht schon mächtig hell aus, als Tagfahrlicht gut zu gebrauchen. Mich wundert, dass die Linse so gleichmäßig erleuchtet ist, denn die Standlichtbirne ist normalerweise in einer zum Reflektor defokussierten Stellung angeordnet. Hat das mit der serienmäßigen Standlichtbirne auch so gleichmäßig geleuchtet?

 

vor 6 Stunden schrieb guzzimann:

...Von daher habe ich mich für eine Leistungsstarke Philips 75 Watt entschieden. ...

Gruss Roger

Wobei die zwar sicher heller leuchtet, aber natürlich auch nicht zugelassen ist.

Mit der im folgenden Beitrag angesprochenen Beweislast ist es recht einfach: Wenn ein Teil am Motorrad verbaut ist, das ersichtlich nicht zugelassen ist (weil die z.B. entsprechenden Typprüfnummern fehlen, weil es ersichtlich nicht dem Serienzustand entspricht, etc.) und die Versicherung das in einem Schadensfall merkt, dann spricht der Anscheinsbeweis für die Versicherung und es kommt zur Beweislastumkehr. Sprich, der Halter muss dann nachweisen, dass das fragliche Teil zugelassen ist und die Betriebserlaubnis somit nicht erlischt. Das kann schnell schwierig werden, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen.

Grüße, Andreas

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vor 10 Stunden schrieb small block:

Es gibt auch LED-Scheinwerfer mit klassischer Optik und einer Lichtverteilung, die ohne Linsen usw. auskommt. So einer wäre  jedenfalls legal und weshalb das "affig" sein sollte, verstehe ich nicht. :classic_sad:

Sowas hab ich. schau dir das Licht an. Dann wirst du sehen

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vor 15 Stunden schrieb wizard:

 

Boah, sieht schon mächtig hell aus, als Tagfahrlicht gut zu gebrauchen. Mich wundert, dass die Linse so gleichmäßig erleuchtet ist, denn die Standlichtbirne ist normalerweise in einer zum Reflektor defokussierten Stellung angeordnet. Hat das mit der serienmäßigen Standlichtbirne auch so gleichmäßig geleuchtet?

 

Wobei die zwar sicher heller leuchtet, aber natürlich auch nicht zugelassen ist.

Mit der im folgenden Beitrag angesprochenen Beweislast ist es recht einfach: Wenn ein Teil am Motorrad verbaut ist, das ersichtlich nicht zugelassen ist (weil die z.B. entsprechenden Typprüfnummern fehlen, weil es ersichtlich nicht dem Serienzustand entspricht, etc.) und die Versicherung das in einem Schadensfall merkt, dann spricht der Anscheinsbeweis für die Versicherung und es kommt zur Beweislastumkehr. Sprich, der Halter muss dann nachweisen, dass das fragliche Teil zugelassen ist und die Betriebserlaubnis somit nicht erlischt. Das kann schnell schwierig werden, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen.

Grüße, Andreas

Ist doch nichts neues. Ich denke, das weiss jeder hier.

Gruss Roger

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vor 10 Stunden schrieb small block:

Es gibt auch LED-Scheinwerfer mit klassischer Optik und einer Lichtverteilung, die ohne Linsen usw. auskommt. So einer wäre  jedenfalls legal und weshalb das "affig" sein sollte, verstehe ich nicht. :classic_sad:

ich habe auch nicht geschrieben, dass es affig ist, sondern das es affig aussieht. Nur mal so nebenbei. Und bitte den ganzen text lesen und nicht nur stichworte und einen eigenen Sinn darus entwickeln. Das wäre schon recht nett...... Danke. Ich meine das liegt doch alles im Auge des Betrachters. Über Geschmack lässt sich nicht streiten.

Gruss Roger

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vor 5 Stunden schrieb Carcano:

Ob da irgendetwas erlischt ist mir sowas von egal, viel wichtiger ist am Tage nicht von den Autofahrern übersehen zu werden so ne Art Selbstschutz.

Und Nachbars Lumpi würde ich über den Haufen fahren auf keinem Fall ausweichen !

Da stimme ich ein. Wobei der verschlafene, ordinäre Autofahrer dich auch wirklich nur sieht, wenn du ihn blendest. Manche sehen nicht einmal einen gut beleuchteten großen Ducato und fahren ungebremst voll hinten drauf. Ich glaube dem Taglicht wird seit der Einführung für alle Fahrzeuge zuviel Bedeutung geschenkt, wobei eine gute Beleuchtung im Dunkeln die Sicherheit schon sehr anhebt.

Gruss

Roger

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vor 3 Stunden schrieb wizard:

Hörte sich für mich aus Gutsis Beitrag nicht so an, er sprach davon, dass Unsicherheit herrscht, wer die Beweislast hat, aber wenn es jeder weiß, dann ist ja alles gut.

wieso gehts denn um die beweislast? es reicht doch, wenn ich weiss, dass ich es nicht darf und dass ich dran bin, wenn ich erwischt werde und und und.....

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vor 13 Stunden schrieb wizard:

Weil Gutsi oben davon sprach.

aber das ist doch völlig egal. falsch ist nicht richtig. wer das was wem beweisen muss ist völlig irrelevant. man muss halt nur wissen, was man tut und dass es unter umständen schief gehen kann. und das denke ich, weiss hier jeder.

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Zur Info, hier mal das Versicherungsrecht:

Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ( damit ist ein nicht erlaubter Umbau gemeint) ein, ist der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVG ). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

Nach den vorgenannten Grundsätzen ist die Versicherung in den von Ihnen unter a) und b) dargestellten Alternativen in der Haftpflicht- und Kasko-Versicherung zur Leistung verpflichtet, allerdings haben Sie die Beweislast, dass die Veränderung nicht ursächlich für die Unfallverursachung oder den Schadenumfang war.

 

Verkehrsrechtliches:

Bußgeld bei nicht zulässiger Veränderung der lichttechnischen Einrichtung 50,- Euro.

Polizei darf weiterfahrt untersagen und Fzg. vorrübergehend stilllegen.

 

Gruß

Frank

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  • 4 months later...
  • 2 months later...
Am 26.2.2020 um 06:16 schrieb Gast franks:

Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).

Auch wenn es schon älter und OT ist aber der Hinweis ist enorm wichtig.

Vom Grundsatz bei Gericht und in den Bedingungen gilt, dass auch eine adäquate Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Schadenereignis vorhanden sein muss. Eine Ausweichbewegung ist wohl eher nicht mit einem nicht zugelassenen Scheinwerfer zu sehen, denn das Hindernis, dem der Fahrzeugführer ausgewichen ist, hat er ja erkannt. Der Fall wäre anders gelagert, wenn er das Tier durch den Scheinwerfer übersehen hätte. Dann müsste man auch noch die Frage stellen, was ein Hund auf der Straße zu suchen hat, dazu wohl noch unangeleint. Der Hundehalter kommt hier nämlich auch nicht aus der Haftungsnummer raus, sollte in der Ortschaft Leinenpflicht bestehen, reitet in das noch tiefer rein!

Ganz anders ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn der Kradlenker einen anderen Verkehrsteilnehmer geblendet hätte und der dann in den Vorgarten rauscht. Der Gartenbesitzer hätte dann sogar die Möglichkeit, sich auszusuchen, wer den Schaden übernimmt; ggf. der Hundehalter, den Kradfahrer oder den "dritten" Verkehrsteilnehmer, denn hier spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Wie sich die Verusacher im "Innenverhältnis" einigen, kann dem Gartenbesitzer wurscht sein und schon das wird Anwälte beschäftigen. Das ist dann eher eine Frage des Regreßes. Das beschäftigt u.U. sogar mehrere Richter, je nach Instanzen. Dort gilt dann der Grundatz, "auf hoher See und vor Gericht hilft dir nur der liebe Gott"!

Die Beweispflicht liegt i.d.R. beim "Geschädigten", sofern wir von § 823 BFB sprechen. Anders sieht es aus, wenn BGB § 833, Haftung des Tierhalters, und § 7.1 StVG, Haftung des Halters (!!!), ins Spiel kommt. Hier gilt eine umgekehrte Beweispflicht, d.h. der Fahrzeughalter muss nachweisen, dass das Schadenereignis unabwendbar war, z.B. durch höhere Gewalt oder Einwirken eines Dritten!


Es ist also gar nicht so einfach, so eine Geschichte in Breite und Tiefe zu beurteilen und den Kuchen zu "verteilen". 

Edited by Kurpfalz-Rider
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  • 1 year later...

Ich möchte den Beitrag nochmal ausgraben, da ich mich auch für den ledperfs-Einsatz interessiere.

 

Laut zitiertem TÜV-Artikel darf man nicht einfach nur das Leuchtmittel tauschen. Soweit, so klar.

Nun kauft man bei ledperfs ja aber auch das Gehäuse dazu, so dass man de facto den ganzen (alten Halogen-)Scheinwerfer gegen einen ganzen (neuen LED-)Scheinwerfer tauscht.

Laut Homepage hat das ganze dann auch eine ECE-Genehmigung.

Ist das das Gleiche wie eine E-Nummer?

Kriege ich damit irgendwelche Probleme beim TÜV oder einer Kontrolle? Oder ist damit alles fein und ich kann bedenkenlos fahren?

 

 

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