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Reifenstress beim TÜV!


curator

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Liebe Guzzisti,

ich hoffe, das wird jetzt nicht zu episch, aber ich habe das düstere Gefühl, dieses Problem könnte demnächst uns alle betreffen!

Wie schon in meiner Vorstellung geschrieben, bin ich seit April glücklicher(!) Besitzer einer Cali 2. Natürlich wollte ich dem alten Mädchen auch neue Reifen gönnen. Also vorher recherchiert, mich für den Bridgestone BT 45 entschieden, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgedruckt und ab zum Reifenhändler. Kommentar des Händlers:"Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!" Also gekauft, montiert, UBB gestempelt und unterschrieben und Räder wieder eingebaut.

Letzte Woche beim TÜV Rheinland das böse Erwachen:

Ich übergebe dem "Bachelor of technical engineering" (so heißt das jetzt!) meine Unterlagen - war noch eine ABE für die Stahlflexleitungen dabei - und harre brav der Dinge, die da kommen sollen. Nachdem ich 49.-€ für die HU gelöhnt habe, beginnt der Prüfer mit der HU, ist mit allem offenbar zufrieden, um mir dann am Ende zu erklären, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist, da weder die Zulässigkeit des Reifenfabrikats (Bridgestone), noch die aufgezogene Breite des Vorderreifens (110/90) nach seiner Auffasung nachgewiesen sei.

Um die Reifenmarke und -paarung zu legitimieren, müsste eine Einzelabnahme vorgenommen werden. Kostenpunkt zwischen 100 und 200€!

Ich ziehe also, ziemlich gefrustet, vom Hof und wende mich per Email an eine GTÜ-Prüfstelle in meiner Umgebung. In dieser Mail spreche ich das Problem mit der UBB explizit an. In der prompten Antwort (22:20 Uhr) bittet mich der zuständige Prüfer, mit meinen Unterlagen vorbeizukommen, man werde schon eine Lösung finden.

Und tatsächlich wendet sich das Blatt (zunächst noch) zum Guten:

Der GTÜ-Prüfer erklärt mir, dass die Praxis der UBB von Reifenherstellern einigen technischen Diensten schon länger ein Dorn im Auge gewesen wäre und auch ihm entsprechende interne Mitteilungen vorlägen. Allerdings (der Mann ist vernünftig!) denke er, es müsse hier einen Bestandsschutz geben, da ich die Reifen ja bereits vor dem April 2019 erworben hatte, als eine UBB des Reifenhersteller noch ausreichend war. Ergebnis (vorerst): Plakette erteilt, obwohl die Vorderradgröße 110/90 nicht in meiner ZB1 eingetragen ist.

Langsam fand ich richtig Spaß an der Sache!

Also habe ich die Firma Bridgestone angeschrieben, was ihnen zu diesem Fall denn bereits bekannt wäre. Antwort:

" Die Überwachungsorganisationen handeln anhand einer internen Arbeitsanweisung, die keine gesetzliche Basis hat. Wir raten bei HU an Motorrädern, diese bei Motoradwerkstätten machen zu lassen."

Freundlicherweise hat mir der Herr von Bridgestone aber auch noch eine "Reifen-Übersichts-Liste" der Firma Moto Guzzi aus dem Jahr 1984 geschickt, in der die Breite 110/90 ausdrücklich als Alternativbereifung zugelassen war.

Weil ich jetzt schon so schön dabei war, hab ich auch noch ans KBA geschrieben, warum denn diese Alternativbereifung nicht in meine ZB1 eingetragen ist und warum im neuen ZB1 auf einmal ein Herstellerbindungsvermerk auftaucht, der weder im alten KFZ-Brief noch -Schein vorhanden war.

Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich auch den TÜV Rheinland um Stellung gebeten habe und meine HU-Gebühren zurückgefordert habe, mache mir da aber wenig Hoffnungen. Wäre schon gut, wenn überhaupt eine Reaktion kommt.

Liebe Guzzisti,

berichtet doch, ob ihr seit April ähnliche Erfahrungen gemacht habt! Ich bleib auf jeden Fall dran und informiere euch, falls sich etwas Neues ergibt

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Lieber Teetrinker17:  Sehe ich auch so!

Ich war nur unangenehm überrascht, dass die technischen Dienste hier offenbar in einer solchen Grauzone arbeiten.

Streng genommen - so behaupten zumindest einige Prüforganisationen - fährst du nach dem Reifenwechsel mit einem Bike, dessen ABE erloschen ist.

Da bist du nicht nur mit 20€ Verwarnung dabei!

Ich habe zumindest den Eindruck, dass hier etwas läuft, das wir im Auge behalten sollten!

Mal sehen, ob andere Fahrer in letzter Zeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben

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N"Abend @curator

Der genannte Brigdestone BT45 ist mir eigentlich als der Klassiker für die Cali's bekannt. Probleme deswegen beim TÜV ( vor April ) ist mir echt fremd. Nicht fremd ist mir, daß es immer wieder Graukittel gibt, die von ihrer Arbeit keine Ahnung haben. Siehe Deine Erfahrung hierzu. Die Reifengröße 110 / 90 kenne ich noch von meiner Jackal, das ist die orginal verbaute Größe.

Zitat

Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich auch den TÜV Rheinland um Stellung gebeten habe und meine HU-Gebühren zurückgefordert habe, mache mir da aber wenig Hoffnungen

Hatte vor Jahren ähnlichen Stress mit dem TÜV SÜD. Ohne rechtlichen Beistand und viel Zeit ist da kaum was zu machen. Trotzdem viel Erfolg beim Zurückfordern.

                                  mfg   Jürgen

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Hi Jürgen

Da das Thema HU dank vernunftbegabter Prüfer anderer Organisationen erst einmal durch ist, ärgern mich zwar die nutzlos ausgegebenen 49€, aber sind nicht wirklich wichtig.

Allerdings denke ich daran, ob es nicht sinnvoll wäre, diese alternativen Reifengrößen (in meinem Fall 110/90 für Vorderreifen) in der ZB1 eingetragen zu haben, sonst hast du dieses Problem bei jeder HU aufs Neue.

Ich habe deswegen auch beim KBA angefragt, warum diese Alternativbereifung nicht in der ZB1 eingetragen ist. Über eine entsprechende Antwort werde ich euch umgehend informieren.

Wie du oben schreibst, war auch mir der BT45 als nahezu Standardbereifung für die Calis bekannt und hat sich auf meiner Cali auch bestens bewährt. Warum hier plötztlich nicht nur Größenbindungen (die so nicht vorgegeben waren), sondern auch Markenbindungen (für Reifen, die wahrscheinlich seit Jahrzehnten nicht mehr produziert werden) auftauchen, ist mir ein Rätsel.

Ich bleib dran!

NorbertGuzzi_allg.pdfGuzzi

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Hi Guzzisti,

ich habe tatsächlich eine Antwort vom TÜV-Rheinland über die unklare Lage der UBBs der Reifenhersteller erhalten. Ich hänge euch die mal als Word-Dokument an.

Meine Antwort findet ihr ebenfall als Word-Dokument.

Es bleibt spannend!

Norbert

TÜV Antwort Reifen.docxTÜV Antwort Reifen.docxTÜV Antwort Reifen.docx

Antwort TÜV.docx

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Es erging mir ähnlich mit meiner California beim TüV Freising. Mein Motorrad empfand es so schrecklich sodas Sie den rechten Vergaser abspuckte beim Anlassen.

Ergebniss kein TüV, Grund wäre :  Motorrad total  verölt, ich sagte dem Prüfer, es ist Konservierungswachs,  das ich auch für meine übrigen Landmaschinen benutze, aber ich hatte keine Chance, seiner Meinung wäre das Öl welches schädlich sei für die Umwelt. Gebühr bezahlt und ohne Plakete zum  Dekra gefahren nach 30 Minunten Plakete erhalten, die Prüfer haben auch schlechte Tage.

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Hi Markus,

nun ist Konservierungswachs an einem Motorrad vielleicht schon ein wenig rustikal, aber ein durchschnittlich begabter Prüfingenieur sollte den Unterschied zwischen "konserviert" und "verölt" eigentlich schon erkennen. Die Jungs haben immerhin studiert! Wenn das die Folge von diesem ganzen "Bachelor"- und "Master"-Scheiß ist, wurde wohl ausbildungstechnisch etwas falsch gemacht!

Gerne erinnern wir uns an Prüfingenieure, die noch genügend Sachverstand und "Arsch in der Hose" hatten, um sicherheitsrelevante Dinge klar zu erkennen und bei anderen Dingen auch eine gewisse Großzügigkeit an den Tag zu legten.

Ich wünsche dir, dass du immer bei diesen landest!

Norbert

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Hi Guzzisti,

diesen Artikel zum Thema UBBs der Reifenhersteller hab ich bei MOTORRAD gefunden:

https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/

Trifft die Sache recht gut!

Norbert

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N´abend,

als ich vor einigen Jahren umgezogen bin hatte ich nach der Ummeldung der Cali. II plötzlich einen Eintrag in den Papieren

der ungefähr lautete ´´ Reifenbindung gemäß Herstellerangaben beachten ``.

Das fiel mir erst hinterher auf. Vorher war nur die Größe in den Papieren eingetragen. Den alten Fahrzeugbrief hatte ich mitgenommen.

Jetzt hatte ich Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Am nächsten Tag bin ich noch mal zur Zulassungsstelle.

Die Dame bei der Zulassungsstelle meinte ´´ das macht das System automatisch ``.

Hab dann neue Papiere bekommen ohne den Eintrag.

Auf meiner Cali. II fahre ich schon lange den BT 45.

Mit der Herstellerfreigabe und der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Guzzi gab es noch nie Probleme beim Tüv.

Erst letzte Woche hab ich zwei weitere Jahre beim Tüv abgeholt.

O.K., das ist jetzt noch ne eigene Geschichte die ich über den Herrn Ingenör zum besten geben könnte.

 

Gruß,  VauTee

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Hallo VauTee,

das ist es ja, was mich momentan so ärgert! Es wäre schon schön, wenn man ein gewisses Grundgefühl der Rechtssicherheit hätte und nicht auf die Willkür einzelner Prüfingenieure angewiesen wäre!

Bezüglich der 110/90 Vorderradgröße, die praktisch von allen Reifenherstellern angegeben wird (aber nicht in meiner ZB1 eingetragen ist) hatte ich mich ja sogar an das KBA gewandt.

Antwort: Einzelheiten der ABE eines Fahrzeuges werden vom KBA nicht an Dritte weitergegeben. Eine entsprechende Prüforganisation könne diese zum Zweck eine HU beim KBA anfordern. Was ich eigentlich wollte, war, dass diese Alternativgröße in meine ZB1 eingetragen wird. So läuft das wieder auf eine Einzelabnahme mit den damit verbundenen Kosten hinaus.

Ich hoffe ja schon, dass ich einer der wenigen bin, die bei diesem Thema ernsthafte Schwierigkeiten hatten, freue mich aber über jeden, der mir seine Erfahrungen zu diesem Thema mitteilt!

Viele Grüße

Norbert

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Hallo Guzzisti,

ich habe jetzt einmal an das Bundesministerium für Verkehr geschrieben und angefragt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Prüforganisationen momentan überhaupt handeln. Mal sehen, was dabei rauskommt!

Den freundlichen Herren vom TÜV-Rheinland habe ich auch noch einmal angeschrieben, warum er es denn nicht geschafft hat, meine Email innerhalb 15 Tage zu beantworten. Auch hier bin ich auf die Antwort gespannt!

Bitte haltet mich nicht für streitlustig, ich möchte einfach nur vermeiden, bei der nächsten HU wieder die gleichen Probleme zu haben und wünsche mir auch, dass alle Guzzi-Fahrer mit bewährten Reifenkombinationen, die sie selbst über tausende von Kilometern für gut befunden haben bei der nächsten HU vom Amtsschimmel getreten werden.

Ich wünsche euch weiterhin gute und sichere Fahrt mit eurer bevorzugten Reifenkombination!

Norbert

P.S.: War heute jedenfalls mit der Cali ein bisschen im fränkischen Hinterland unterwegs und hatte nicht das Gefühl, mit dem BT45 unsicher bereift zu sein.

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  • 1 month later...

Hi Guzzisti,

hier mal ein kleines Update zum Thema andere Reifen und andere Reifengrößen auf der Guzzi:

Der TÜV-Rheinland teilte mir mit, dass die UBBs der Reifenhersteller sich nur auf Fahrzeuge im unveränderten Originalzustand beziehen. Schließlich hätte ich aber an dem Fahrzeug Speichenfelgen (montiert 1996 - also 11mal HU ohne Beanstandung!) und Stahlflexbremsleitungen (mit ABE !) montiert. Damit und mit der nicht in der ZB1 aufgeführten Vorderradgröße wäre eine UBB des Reifenherstellers sowieso hinfällig.

Vom Verkehrsministerium bekam ich folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr S*****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass eine von einem Reifenhersteller ausgestellte Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) keinen Nachweis über die Zulässigkeit von Reifen im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darstellt. ..."

Irgendwie hatte ich das anders in Erinnerung!

Langer Rede, kurzer Sinn:

Mir war das Ganze jetzt zu blöde und um endlich Nägel mit Köpfen zu machen, entschied ich mich, sowohl die Speichenfelgen (die es ab Werk als aufpreispflichtige Option gab, die es aber irgendwie nicht in die ABE geschafft haben) als auch den 110/90 Vorderreifen eintragen zu lassen.

War also heute zum Änderungseintrag.

Der (fähige) Ingenieur wusste erst einmal garnicht, wo denn überhaupt das Problem lag. Er hätte wohl sowohl die Räder, als auch die Reifen auch ohne Eintrag akzeptiert, da ja beide langjährige und sicherheitstechnisch unbedenkliche Praxis sind.

Jedenfalls hoffe ich, mit dieser Aktion endlich auf der sicheren Seite zu sein!

Viele Grüße

Norbert

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  • 2 months later...

Langsam spricht es sich 'rum!

hier eine Notiz aus "Oldtimer Praxis" Ausgabe Dezember 2019.

Der Inhalt entspricht den Fakten, die mir auch aus anderen Quellen bekannt sind.

Reifenfreigaben OP 12_2019.jpg

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Guest lozärn

Moin Norbert

Super ärgerlich sowas. Es ist ja auch der blanke Hohn, dass vom Werk verkauftes Zubehör noch zusätzlich eingetragen werden muss, damit der TüV nicht moniert. In der Schweiz ist ja alles anders. Zum Glück kennen die hier das Problem mit der "Fahrzeugspezifischen Reifenfreigabe" nicht. Wenn die Reifengrösse i.O. ist, wird der Reifen montiert und gut ist's. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung. Montieren, fahren, gut. 

Der letzte Prüfer, der sich so gewundert hat das er diese Selbstverständlichkeit eintragen soll, war vermutlich einer der beim Studium den gesunden Menschenverstand nicht abgeschafft hat. Das die anderen Prüfer nach Handlungsanweisung geprüft haben, ist ja verständlich. Aber trotzdem nicht nachvollziehbar. Das gibt Frust und Ärger der nicht notwendig wäre. Wie Andreas schon angemerkt hat, beim Suchen und finden von Geldeinnahmequellen sind die echt kreativ. 

Danke für Deine Mühe, Norbert und dafür uns daran teilhaben zu lassen. Verzeih mir die Bemerkung. Aber als Nichtbetroffener ist es amüsant, diesen Irrsinn zu lesen. Tut mir Leid für Deine Nerven!
Schönes Wochenende.
Gruess,

Ingo

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Am 28.7.2019 um 02:06 schrieb curator:

Gerne erinnern wir uns an Prüfingenieure, die noch genügend Sachverstand und "Arsch in der Hose" hatten, um sicherheitsrelevante Dinge klar zu erkennen und bei anderen Dingen auch eine gewisse Großzügigkeit an den Tag zu legten.

Ich wünsche dir, dass du immer bei diesen landest!

Im zweirädrigen Bereich kann ich (noch) nicht mitreden, aber bezüglich Auto hatte ich bereits im Jahr 2000 (auch damals gab es schon den weniger großzügigen Typus Graukittel) folgendes Erlebnis:

Es ging um einen 1980er Porsche 911 SC Targa, den ich  aus der Schweiz importiert hatte. Der kam in Top-Zustand mit nagelneuen 225ern auf der Hinterachse und 205ern auf der Vorderachse nach Deutschland.
Beim TÜV entwickelte sich dann so in etwa folgender Dialog:
"Die müsse runner!"
"Wieso denn?"
"Net zugelasse."
"Aber die sind doch nagelneu mit Top-Profil."
"Dürfe awwer hier net auf die Straaß. Müsse vorne 195er druff un hinne 215er."
"Aber..."
"Ich hab gesacht, geht net!"
"Also, rollt denn so ein Auto auf Schweizer Strassen anders als auf deutschen?"
"Jetz wern Se mer hier ma net komisch!"

Fazit: 4 fast nagelneue Reifen billig vertickt und stattdessen 4 leicht schmälere teuer gekauft.
 

Also: So ganz neu sind Reifen-Diskussionen mit den "Fachingenieuren" (oder wie sie heute heissen) auch nicht...

DLzG, der Oli

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