baghira Posted Tuesday at 02:08 PM Share Posted Tuesday at 02:08 PM Bei meiner Stelvio ist die höhenverstellbare Scheibe defekt. Der Motor der Verstellung arbeitet hörbar, aber sie bewegt sich nicht. Für mich eigentlich ein Garantiefall bei EZ. April 24. Beim heutigen Telefonat mit dem Händler wurde mir unter die Nase gerieben, ich hätte durch Ziehen an der Scheibe den Schaden selbst verursacht. Ist natürlich Quatsch. Wer hat einen ähnlichen Schaden oder bin ich da der einzige? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bastlwastl Posted Tuesday at 04:49 PM Share Posted Tuesday at 04:49 PM ohne zu Spekulieren würde ich den ton ein wenig verschärfen gegenüber solchen unterstellungen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guggl Posted Tuesday at 05:28 PM Share Posted Tuesday at 05:28 PM Na ja, PIAGGIO ist ein knallharter Konzern. Deine Leidenschaft für Moto Guzzi ist denen vollkommen egal, die wollen deine Kohle und sonst nix. Eine andere Definition wäre eine Art nützlicher Zahlidiot..... nix neues.... aber der Mythos wird gekonnt vom Marketing gepflegt.... und versilbert. Träumt weiter vom Adler aus Mandello und vom begnadeten Carlos Guzzi..... ist alles PR Folklore... Leider.. aber die Teile fahren macht immer noch Spass.... logger. Und besonders die alten Geräte in Ehren halten.. . Bitte ! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Major B. Kloppt Posted Wednesday at 05:23 AM Share Posted Wednesday at 05:23 AM (edited) Ich finde Bastl liegt da sehr richtig: Wurde dir die Fehlbedienung nachgewiesen oder einfach nur unterstellt? Die Unschuldsvermutung sollte in beide Richtungen gegeben sein. Ich verstehe auch wenn man sieht, dass z.b. Plastikzahnräder Anzeichen von Gewalteinwirkung zeigen und man direkt eine Fehlbedienung vermutet, aber das kann auch durch unterschiedliche Dinge passieren. Aber ein Garantiefall wäre es dann nicht, da muss ich den Werkstattmeister Recht geben. Egal wer das Bauteil kaputtgemacht hat. Ist dir was in der Garage auf die Scheibe drauf gefallen? (=Hausratversicherung / KFZ-Vollkasko) Es kann ja auch ein neugieriger Mitguzzisti unbeobachtet an der Eisdiele dran rumgefingert haben (=Vandalismus bei KFZ-Vollkasko). Edited Wednesday at 05:25 AM by Major B. Kloppt Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Knolli Knollowitz Posted Wednesday at 05:00 PM Share Posted Wednesday at 05:00 PM Ich würde an deiner Stelle auch erstmal nicht mit Garantie argumentieren, sondern mit der gesetzlichen Gewährleistung. Da ist dann dein Händler in der Pflicht, der in den ersten zwölf Monaten nachweisen muss, das der Mangel durch dich verursacht wurde und nicht durch ein fehlerhaftes Bauteil. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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