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DashCam


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Erst einmal HALLO an alle, da ich hier neu bin!

Jetzt habe ich natürlich gleich eine Frage: Wer von Euch hat an der V85TT eine DashCam?

Ich selbst habe eine VANTRUE F1 Dashcam Motorrad vorn und hinten.

Ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch sehr freuen.

Beste Grüße gerade aus dem Spreewald

KDBAK

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Vielen Dank für den Hinweis.

Leider ist es so.

Ich fahre seit 2008 im Auto mit einer DashCam und seit 2023 am Motorrad.

Bislang gab es mit den Behörden keine Probleme.

Allerdings sollte man sich vor Fahrten ins Ausland informieren, wie dort die Rahmenbedingungen sind.

In Deutschland sehe ich das aufgrund einer BGH-Entscheidung sowie den Entscheidungen verschiedener OLG eher unproblematisch.

Beste Grüße

Klaus-Dieter

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  • 2 weeks later...

Hallo Klaus-Dieter,

der Casus Knactus liegt in der Speicherung.

Eine simple Speicherung ist nicht erlaubt. Loop-Aufnahmen aber schon! Das ist dann sogar mit Kameras machbar und legal, die den Bereich um das eigene Grundstück im Blick haben. Dazu gab es in unserer Kreisstadt (Unna) einen Fall, der durch (wenn ich das richtig erinnere) zwei Instanzen ging. Die Aufnahmen wurden nach 24 Stunden wieder überschrieben, das wertete das Gericht als nicht dauerhaftes Speichern. Die Loop-Löschung läuft automatisch und kann manuell verhindert werden, falls der Vorgarten wieder Nächtens beschädigt wurde.

So funktioniert das auch im KFZ. Wobei ein Gericht nach einem Unfall die gespeicherte Sequenz berücksichtigen kann- aber nicht muß. Nach einem Verkehrsunfall schaut sich die zugezogene Polizei allerdings gerne die Sequenz an und stuft im Unfallprotokoll entsprechend den Verursacher ein, wie ich schon ein paarmal von Kollegen und Kunden hörte. Ca. 50% meiner Kollegen fahren im PKW mit Dashcam, ich habe auch in beiden Autos eine drin. Hier auf dem Land meinen viele Leute, die mit den Ausmaßen eines alten Austin Mini überfordert wären, sie müßten unsere überwiegend 1,5 Spuren breiten Straßen mit einem SUV befahren und aus Unfähigkeit rechts noch einen Meter Platz zum Feldrand/Graben lassen. Wenn mal ein Spiegel fliegen geht, kann ich dann nachweisen, daß der Unfallgegner weit auf unserer Seite fuhr.

Grüße Michael

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Ob bei einer Verhandlung das Material genutzt werden muss und kann ist die eine Sache.

Wenn man der gegnerischen Versicherung das Material zuschickt, um die Glaubwürdigkeit ihres Versicherungsnehmers bezüglich seiner Aussage zu dokumentieren, ist es eine andere Sache. Die nehmen sowas mit Kusshand und werden entsprechend gegenüber ihres Noch-Versicherungsnehmer handeln.

Dashcam lohnt immer und ich bin bereit für meine Hobbyaufnahmen eventuell Strafe zahlen zu müssen, da die Kosten nicht so hoch sein können wie als wenn man im Ernstfall einen Zeugen weniger hat.

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Liebe Kollegen,

herzlichen Dank für Eure Ausführungen und Hinweise.

Eigentlich kann man nur jedem empfehlen, eine DashCam zu nutzen.

Ich selbst arbeite als Sachverständiger für Verkehrsunfallrekonstruktion und weiß aus diversen Fällen, dass eine Aufklärung nur mit Videodaten möglich wurde. Ohne Videos wären viele Fälle ausgegangen wie das Hornberger Schießen.

Mit den besten Grüßen

Klaus-Dieter

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