Kapitän Ahab Posted October 24 Share Posted October 24 Moin ... im www werde ich nicht wirklich schlau. Immer wieder findet sich die Aussage, dass ab Euro 4 keine demontierbaren db-eater mehr zugelassen sind. Frage ist ob das auch für Zubehöranlagen gilt (hat hier jemand den konkreten Gesetzestext?) Denn die Arrow-Anlage meiner Ducati Scr mit euro 5 hat einen verschraubten db-eater und die Mistral für meine V7 TEN haben ebensolche. Dabei will ich die ja nicht entfernen - wüsste aber gerne wie die Rechtslage ist. Beide Anlagen habe ich so vom Hersteller mit EG ABE geliefert bekommen (an der Duc hab ich die mir sogar eintragen lassen). ?? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted October 24 Share Posted October 24 Alle Anlagen, die vor 2017 homologiert worden sind, müssen fest verbaute db-Eater haben. Das kann auch eine Schraube sein, wenn die mit einem Schweißpunkt gesichert wird...oder ein Federring der angepunktet ist. Warum jetzt deine Euro5 Anlagen tatsächlich noch entfernbare Schrauben haben...keine Ahnung. Ist das aber auch so oder sind die fest? Es kann sein, dass es für Zubehöranlagen eine Übergangsfrist bis 2020 gab 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kapitän Ahab Posted October 24 Author Share Posted October 24 vor 1 Stunde schrieb Gexx: Ist das aber auch so also meine Arrow habe ich dieses Jahr erworben - aktuelle Produktion und eg-nr. - schraube ist definitiv rausdrehbar meine Mistral habe ich gerade eben gekauft - Produktionsdatum 7 2024 (Genehmigungsnumer e2400326 H und meine 850 Stone TEN ist ausdrücklich aufgeführt) auch hier mit rausdrehbarer Schraube Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted October 24 Share Posted October 24 Das Produktionsdatum ist nicht wichtig, entscheidend ist das Datum der Homologation. Was ist auf der ABE für ein Datum? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kapitän Ahab Posted October 24 Author Share Posted October 24 (edited) @Gexx auf der ABE der Mistral für meine 2024er TEN steht: Genehmigung in Übereinstimmung mit: 134/2014 (mit Aktualisierung 2018/295) wobei ich da nicht ganz verstehe wie auf dieser Basis Euro 5 genehmigt werden konnte (oder stand die da schon fest ... wahrscheinlich...) ?? Edited October 24 by Kapitän Ahab Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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