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Reifenfabrikatsbindung aktuell 2024


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  •  29.06.2020
  •  
  •  Olaf Biethan

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Reifeneintragung: Reibach ohne Sicherheitsnutzen

In den letzten Jahrzehnten ist das fahren und beherrschen eines Motorrads deutlich sicherer geworden. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen sind die Fahrwerke immer besser geworden. Die Zeit der pendelnden Großtourer oder der „Gummikühe“ ist eindeutig vorbei. Zum anderen haben Reifen heute eine Haftung und Stabilität die noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts Rennreifen gut zu Gesicht gestanden hätten.

Die Fahrwerke älterer Motorräder kann man nur aufwendig verbessern. Mit modernen Reifen können ältere Motorräder aber gut und sicherer bewegt werden. Wenig Aufwand und Kosten hatten die Besitzer älterer Motorräder, wenn sie den Freigaben von Reifenherstellern vertraut haben. Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Die Fahrtests wurden dabei von erfahrenen Profifahrern durchgeführt. Teilweise auf abgesperrten Strecken im Grenzbereich. Nicht jedes Motorrad bekam eine Freigabe, aber wenn der Reifenhersteller sicher war, dass ein Reifen für ein Motorradmodell geeignet und sicher ist, erteilte er eine Reifenfreigabe für den Reifen auf dem Motorradmodell. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert. Die Reifenfreigabe war bei Kontrollen und der HU der Beleg für die Eignung des Reifens.

Änderung ohne Experten einzubeziehen

Dieser sicheren Praxis hat das Bundesverkehrsministerium im August 2019 ohne Not einen Riegel vorgeschoben. Ab 2020 müssen alle Reifen, die von der eingetragenen Reifengröße abweichen, einzeln bei den Prüfstellen vorgeführt und abgenommen werden. Diese bisherigen Freigaben gelten nicht mehr für Reifen die ab 2020 produziert werden. Jedes Motorrad mit Reifen in abweichender Reifenbezeichnung muss nun einzeln bei den Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt und der Reifen für jedes Motorrad eingetragen werden. Statt Profis auf abgesperrter Strecke „testet“ nun ein mehr oder minder fahrtechnisch qualifizierter Prüfer die Eignung des Reifens in einem kurzen Fahrversuch im öffentlichen Verkehr. Diese Neuregelung wurde ohne Not (z.B. Unfälle durch freigegebene Reifen) von der Bund-Länder Kommission - ohne die Hinzuziehung von Experten und Fachleuten - beschlossen und vom BMVI verkündet. Die einzigen Profiteure sind die Prüfstellen wie TÜV, Dekra und Co, die nun mehr Umsatz machen dürfen. Eine Verbesserung der Unfallstatistik wird nicht erwartet!

Doch der Reihe nach. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss. Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen, wie eingangs beschrieben, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.

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Viele Fahrer von Youngtimern betroffen

Eine andere „Reifengröße“ ist es aber schon, wenn die Bezeichnung in den Papieren von der Bezeichnung der montierten Reifen abweicht. In früheren Jahren wurden die Reifen in Zollgrößen angegeben, z.B. 4.00-18 64 H. Es folgte eine Angabe nach ECE R75. Die Bezeichnung nach dieser Norm wurde aber 1998 geändert. So wurde dann z.B. aus einem 140/90 VB 15 ab 1998 ein 140/90 B 15 70 V. Moderne Reifen werden zudem häufig nicht mehr in den alten Reifengrößen bzw. -bezeichnungen angeboten. Zumindest für häufig genutzte Motorräder gibt es bisher die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller. Wer davon betroffen ist? Zumindest sehr viele Fahrer von älteren Motorrädern. Exemplarisch als größere Gruppe seien hier die Nutzer von Zweiventiler BMWs erwähnt. Viele der Fahrer nutzen auf ihrer R80 oder R100 abweichende Reifenbezeichnungen mit Freigabe der Reifenhersteller.

Im Herbst 2019 kritisierten die betroffenen Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk), WDK (Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie) und IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) in einem offenen Brief an das BMVI die veröffentliche Regelung und baten um Stellungnahme. Der BVDM berichtete und bezog ebenfalls Stellung in einem Blogeintrag im November 2019. Und was passierte? Nichts! Auch die Reaktion oder gar der Aufschrei der betroffenen Motorradfahrer ist bisher sehr verhalten. Haben die meisten es noch nicht mitbekommen? Werden sie erst wach, wenn sie der Prüfer bei der nächsten HU auffordert, die montierten Reifen (trotz vorliegender Freigabe) kostenpflichtig eintragen zu lassen?

Verbände hatten sich kritisch zu geplanten Änderungen geäußert

Grundsätzlich müssen bei Änderungen von gesetzlichen Regeln betroffene Verbände und Organisationen vorab informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Meistens denkt der Gesetzgeber daran, den BVDM bei Verordnungen, die Motorradfahrer betreffen, zu informieren. Es wird aber auch schon mal vergessen, wie bei der Winterreifen-Verordnung. Die Neuregelung wurde allerdings im Verkehrsblatt veröffentlich. Im Gegensatz zu Texten von Gesetzen und Verordnungen sind die Regelungen des BMVI nicht öffentlich zugänglich und müssen kostenpflichtig gekauft werden. Die nächste Frage war, auf welchen Fakten, gerade zur Verkehrssicherheit, diese Regelung basiert. Offensichtlich auf keinen Fakten!

Schon im April 2019 hatte sich der WDK  zu der geplanten Regelung kritisch geäußert. Da ich zu der dort beschriebenen „166. BLFA-TK“ nichts gefunden habe, habe ich einfach mal nachgefragt. Überraschend schnell hat das Referat StV 22 - Kraftfahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) des BMVI geantwortet. Nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/a/184511
Ebenso schnell auf meine Nachfrage zum „Sicherheitsgewinn“ der Regelung und in welchen Bundesländern es abweichende Regelungen gab: https://fragdenstaat.de/#nachricht-479273

„Bund und Länder haben gemeinsam über die Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen an Krafträdern beraten und sich diesbezüglich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt“ und „Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Klarstellung.“
Auf Nachfrage wieviele Unfälle durch die Regelung vermieden werden könnten, kam dann als Antwort: „Die hier vorliegenden Unfallstatistiken enthalten keine Angaben, welche Bereifungen in den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge aufgeführt sind. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und damit auch der Vermeidung von Unfällen“.

Statt Erleichterung hohe Hürden und höhere Kosten

Aus der Stellungnahme des BMVI zu der Regelung geht hervor, dass man Erleichterung schaffen wollte für die Nutzer von EU-typgeprüften Motorrädern, mit einer nur in Deutschland angewendeten Reifenfabrikatsbindung. Da Bund und Länder offensichtlich keine Fachleute befragen müssen, wurde die Regelung so getroffen, dass nun Besitzer von älteren Motorrädern der Zugang zu modernen und sicheren Reifen deutlich erschwert, verteuert und in Einzelfällen unmöglich gemacht wird. Das wohlgemerkt, ohne dass dafür die Sicherheit verbessert wird. Das Unfallgeschehen gibt dies nicht her. Man könnte natürlich auch vermuten, dass hinter den Kulissen die Lobby einer deutschen Prüforganisation gut arbeitet und sich neue Umsätze generiert hat. Auch das war schon zu lesen.

Wie kann man gegen so eine unsinnige und für die Nutzer älterer Motorräder kostenintensive Regelung vorgehen? Letztendlich müssen wohl betroffene Motorradfahrer klagen, die seit Jahren einen Reifen mit Freigabe nutzen und ihn nun mit hohen Kosten eintragen lassen müssen.

Die Forderung muss sein:

  • Alle bisherigen Freigaben der Reifenhersteller müssen gültig bleiben.
  • Es muss den Reifenherstellern auch weiterhin möglich sein, Freigaben zu erteilen
  • Gleichwertige metrische Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne weitere Eintragungen montiert werden
  • Die Herstellerbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt (wie in anderen EU Ländern).
  • Wurde der Reifen eines Herstellers in einer definierten Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Reifengröße automatisch auch für Reifen anderer Hersteller.

Und als optimale Lösung, um nicht ständig die gleiche Arbeit zu bezahlen:

  • Wurde eine Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und wurde dies in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Größe automatisch auf allen baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne weiteres montiert werden. Eine entsprechende Liste wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt.

Oder kurz und knapp: Sofortige Rücknahme dieser die Sicherheit gefährdenden Regelung!

 

Edited by holger333
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vor einer Stunde schrieb Paolo:

.... hatte auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für die 1000S, mit eintragen lassen. Das zählte aber leider nix...☹️Der TÜV-Prüfer sagte mir, es muss eine Einzelabnahme mit der Reifenpaarung vorgenommen werden. Aber nicht in Wolfsburg sondern in Bremen, da befindet sich der Prüfer, mit einer ausgedehnten Probefahrt. Kosten zwischen 250-300 Euro wären da fällig😖 

Manchmal frage ich mich echt, was da für Prüfer unterwegs sind...Es zählen die alten Reifenfreigaben der Hersteller nicht mehr, aber sehr wohl die Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Diese sind nun dafür gedacht, eine relativ unkomplizierte Reifenabnahme machen zu können. Es ist nur ein Zulassungsproblem und kein technisches Problem.  Da braucht es nicht ausgedehnte Probefahrten in irgendeinem anderen Teil der Republik. Das sind ja bei dir schon hessische Verhältnisse 😉...aber Ende gut , alles gut

Edited by Gexx
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heute die Antwort vom BMDV:

Hallo Holger,

 

leider gibt es noch nichts neues. Die Prüforganisationen und -stellen behandeln dies mittlerweile auch individuell.

Es handelt sich hierbei nicht um eine gesetzliche Änderung. Dann währen diese Regeln auch öffentlich zugänglich!
Hier hat das Verkehrsministerium eine Auslegungsregel getroffen, die nicht öffentlich bzw. kostenlos zur Verfügung steht.
Der neue Verkehrsminister hat diese Regelung gegenüber 2019 noch leicht verschärft
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Kurzfazit:

Vorteil für die Besitzer neuerer Motorräder nach neuester EU-Homolöogation. Das Thema Fabrikats Bindung ist in Deutschland endlich vom Tisch. Es darf jeder Reifen in der in den Papieren eingetragenen Dimension gefahren werden. Für die Besitzer älterer Motorräder wurde es durch die Hintertür eingeführt.

Nachteil für die Besitzer älterer Motorräder (Fall 2): Jeder Reifen mit abweichender Dimension muss jetzt im Einzelfall eingetragen werden. Auch wenn er über 10 Jahre mit Unbedenklichkeitsbescheinigung legal gefahren werden durfte oder gar eine ältere Freigabe des Motorradherstellers für diese Reifengröße vorliegt.

Leider reagiert das Verkehrsministerium nicht auf entsprechende Anfragen. Auch die Motorradindustrie (IVM) scheint kein Interesse daran zu haben an dieser Situation etwas zu ändern.
Bekannt sind die Regeln seit 2019, nur schlagen sie jetzt voll durch.

 

Best regards/Mit freundlichen Grüßen

 

aW1hZ2UwMDMuanBnQDAxREIxQTY3LjE4Qzk3MDkw;jsessionid=46F963BDE8EA9DA69B3B39DC2FA07635-n1.bs40bBundesverband der Motorradfahrer e.V.

Olaf Biethan (2. Vorsitzender)

Indianapolisstraße 24

D-50859 Köln
Telefon +49 221 518418
Mobil +49 177 8875336

Edited by holger333
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Hi Holger,  der Link funktioniert nicht...oder ist das nur bei mir so?

Heißt das jetzt, dass es auch bei alten Motorrädern keine Fabrikatsbindung mehr gibt? Das wäre doch von Vorteil

Der erwähnte Nachteil der abweichenden Reifendimension wäre doch dann nur nebensächlich...wenigstens hätte man dann innerhalb der freigegebenen Reifengrößen freie Herstellerwahl und müsste nicht einen z.B. BT46 eintragen lassen,  nur weil in der alten Betriebserlaubnis ein Uralt-Dunlop genannt wird

Viele Grüße 

Robert 

Edited by Gexx
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Was ist denn nun der Unterschied zwischen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Freigabeerklärung?
Mit den Begriffen habe ich Schwierigkeiten.
Für die Moto Guzzi Le Mans liegt für den BT 46 sogar eine Teilegutachten der Firma Bridgestone vor (siehe Anlage).
Bei der HU letzten Monat hat mir der Prüfer (GTÜ) auch gesagt, dass ich mit den aufgezogen und freigegebenen BT 45 ab 2025 nicht mehr fahren darf.
Auch das Teilegutachten nutzt mir nicht, da meine Le Mans per Einzelabnahme zugelassen wurde.
Und jetzt gibt es eine Bescheinigung nach § 13 FZW. Was ist denn das nun wieder?
Gruß
Dieter

Freigabe BT 46 TÜV Nord.pdf

Edited by Einsiedler
Schreibfehler
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Man kann wohl eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach Paragraph 13 FZV durchführen . Das sind z.B. Änderungen die keine technische Änderungen umfassen. Z.B. Eintragung von vom Hersteller freigegeben Reifenkombinationen . Das betrifft eher PKW's , da hier wesentlich mehr Freiheiten bei Reifen bestehen als bei Motorrädern

Wenn deine LeMans per Einzelabnahme zugelassen wurde (Importfahrzeug?), dann ist es tatsächlich schlecht. Selbst Teile , die eine ABE für die Guzzi haben, sind dann für deine Maschine ungültig und du musst wieder per Einzelabnahme eintragen lassen. In der ABE steht ja immer die jeweilige Zulassungsnummer des Fahrzeugs. Das steht bei dir aber nicht in den Papieren, da Einzelabnahme. Das hatte ich auch bei meinem Oldie-Lada. Stahlflexbremsleitungen mit ABE genau für meinen Fahrzeugtyp müsste ich in die Einzelabnahme geben, weil mein Fahrzeug über eine Einzelabnahme zugelassen worden ist.

Wobei dennoch jeder normale Prüfer mit einer ABE oder Teilegutachten dennoch was anfangen kann. Das hilft für die Einzelabnahme. 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung = Freigabeerklärung ≠ Reifenfreigabe

Edited by Gexx
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Danke Dir für die Antwort, Robert!
Die Guzzi wurde nach Angaben des Verkäufers ursprünglich in Österreich zugelassen, deshalb wohl Einzelabnahme. Auch meine beiden anderen Motorräder (Suzuki GSX 750 S Katana) sind Einzelabnahmen. Bisher hat das aber keinen Prüfer gestört. Sowohl die Reifenfreigaben als auch die Auspuffanlage (ABE) und das Windschild (ABE) wurden nie beanstandet.
Gruß
Dieter

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Hi Dieter, da gibt es sicherlich auch eine Grauzone bzw. es kommt darauf an, ob man auf einen pingeligen Prüfer trifft oder nicht. 

Bei dir müsste TSN genullt sein und unter "17" steht ein E. Das gleiche habe ich bei meiner T4 (Einfuhr Ende der 80er aus Italien) . Bei mir ist aber auch jeder Furz separat eingetragen. 

In deinem Reifen-Teilegutachten steht bei der Lemans ABE A163. Diese ABE wird bei dir aber nicht im Fahrzeugschein stehen. Dadurch gilt die strenggenommen bei dir auch nicht. Aber jeder normale Prüfer weiß doch, dass es dennoch das gleiche Motorrad ist und könnte mit dem Gutachten als Basis eine Abnahme machen. 

Beim Auspuff musst du mal in die ABE schauen,was da drin steht. Ist da auch die A163 explizit aufgeführt, gilt die nicht bei dir. 

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Hallo Guzzisti,

da scheint ja wieder gewaltig etwas im Busch zu sein!

Welchen Ärger ich bereits 2019 mit dieser Regelung hatte, könnt ihr in meiner alten Rubrik "Reifenstress beim TÜV" nachlesen.

Jedenfalls war ich diesmal vorsichtiger, obwohl es diesmal keine Guzzi, sondern meine alte Honda (Bj. 1981) betrifft:

Bei der sind im (tatsächlich noch) Fahrzeugschein und -brief nämlich noch  zöllige Größen eingetragen. Zusätzlich habe ich ebenfalls den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und "Reifen nur von einem Hersteller". Ich habe mir also die Herstellerempfehlung (so heißt das jetzt) von Bridgestone und eine angehängte Tabelle zur Umrechnung ausgedruckt und bin damit bei meiner Überwachungsbehörde vorstellig geworden. Dort wurde ich freudig überrascht:

  • "eine Eintragung dürfte kein Problem sein" (ohne Testfahrt etc.)
  • "möglicherweise könnte der Wechsel auf die metrische Reifengröße sogar ohne Eintrag stattfinden. Es wäre da etwas in Vorbereitung."
  • "frühere Herstellerbindungen sind im System nicht hinterlegt. Ich solle mal meinen alten Brief daraufhin untersuchen." (da steht nix)
  • "nur "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" müsste man beachten!"

Ich werde das also jetzt so machen und halte euch auf dem Laufenden. Irgendwie kann ich es noch gar nicht so recht glauben, dass etwas auch unproblematisch funktionieren könnte!

Viele Grüße,

Norbert

P.S.: Als Freund des Schweizer Taschenmessers und Legalwaffenbesitzer bin ich zur Zeit jede Menge Ärger gewohnt! Denkt in Zukunft daran, dass euer Leatherman am Gürtel in der U-Bahn, am Bahnhof oder auf der Kirchweih ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist.

Edited by curator
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Moin Norbert,

wenn Du bei Deiner TÜV Stelle durch bist, gib mal Bescheid;

bei mir geht es auch um meine Honda SevenFifty...

Heute habe ich gerade von einem anderen Fall gelesen, da hat das 250 Euro verschlungen...

Gruß

Holger

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Danke, doppelt kann helfen...3 Beiträge oberhalb war mein Hinweis auf den Link, aber besser mehrmals, vielleicht kann es helfen

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  • 2 weeks later...

Moin,

dieses Thema in vielen Foren zu aktualisieren und anzuregen und auch zahlreiche Kontakte zu Motorradpresse und Reifenhersteller

sowie die positiven Aktivitäten vom BVDM

hat nun doch eine erfreuliche Neubearbeitung der Gesetzesvorlage gebracht.

HIER

die aktuelle Info vom BVDM:

 

 
BVDM Newsletter November 2024
 

Liebe Mitglieder des BVDM, liebe Motorradfahrer,

Neues aus der Motorradszene!

Lösung für Reifenproblematik in Sicht
Wie in unserem letzten Newsletter berichtet, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern eine Regelung geschaffen, die eine extreme Benachteiligung von Motorrädern älterer Baujahre nach sich zieht.
Motorräder ohne EU-Typgenehmigung (mit altem Fahrzeugbrief), dürfen nur noch mit eingetragenen Reifen (Fabrikat, Größe und Modell) gefahren werden. (Fall 2 hier)
Das Fazit: Reifenfreigaben der Hersteller, in den letzten mehr als 20 Jahren ausreichend für eine sichere Fahrt, reichen nun nicht mehr aus.
Tatsächlich sehen das die Verbände, wie auch der ADAC, äußerst kritisch. Problematisch ist auch die nicht einheitliche Handhabung der Prüfstellen. Es scheint hier sehr viel Unsicherheit zu geben.
Der BVDM hat in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Oliver Luksic, das Problem erörtert. Nach dem Gespräch ist Michael Lenzen, Vorsitzender des BVDM, zuversichtlich, dass es im Frühjahr 2025 eine Lösung des Problems geben wird. Wie diese aussehen wird, wird der BVDM sobald wie möglich veröffentlichen. Aktuell haben die beiden Parteien Stillschweigen vereinbart, da die Lösung noch den Ländern vorgestellt werden muss.
zum Artikel

 

Gruß

Holger

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Lösung für Reifenproblematik in Sicht

 

Markus Kiwitter (l.) und Michael Lenzen überreichen Oliver Luksic (M.) ein Statement des BVDM.

 

Verärgerung bei vielen Motorradfahrer über unsinnige Regelung groß

Das Thema Rad/Reifenkombination bei Motorrädern ohne EU-Zulassung sorgt seit geraumer Zeit für viele Probleme bei Fahrern von Motorrädern, die vor dem Jahr 2000 zugelassen wurden. Die Problematik wurde vom BVDM 2019, als die neuen Regeln im Verkehrsblatt 15/2019 veröffentlicht wurden, direkt angesprochen. Wir haben dazu 2020 in einem Artikel auf unserer Homepage ausführlich Stellung genommen und auch um entsprechende Informationen und Hintergründe gebeten, die wir aber nie erhalten haben.

Das jetzige Verfahren ist weder nachvollziehbar, noch praktikabel und schon gar nicht akzeptabel. Die Prüforganisationen handeln sehr unterschiedlich und sind teilweise überfordert, Einzelabnahmen sind unverhältnismäßig und teuer. Die Probleme mit der Eintragung moderner Reifen, die ein Sicherheitsgewinn sind, wurden von Motorradfahrern, Verbänden und Zeitschriften immer  dargestellt, aber eine Lösung war nicht in Sicht. Das sieht jetzt anders aus.

BVDM schildert die Problematik der 2019 beschlossenen Regelung

Der BVDM hatte den für Straßenverkehr zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär um ein Gespräch in Sachen Rad/Reifenkombination sowie weiterer Motorradthemen gebeten. Am Dienstag, 29. Oktober, fand dieses Gespräch in den Räumen von Oliver Luksic in Saarbrücken statt. Für den BVDM nahmen Markus Kiwitter, Ansprechpartner für das Saarland und Vorsitzender Michael Lenzen teil.

Sie schilderten die Problematik und kritisierten auch die Kommunikation im Rahmen der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 15/2019. Wichtig war ihnen aber vor allem schnellstmöglich eine sinnvolle, transparente und praktikable Lösung zu finden. Über Inhalte dieser Lösung vereinbarten beide Seiten Stillschweigen, bis sie den Ländern, die für die Prüforganisationen zuständig sind, vorgestellt und die praktische Umsetzung mit den Organisationen geklärt ist.

BVDM rechnet mit einer Lösung im Frühjahr 2025

Nach dem guten Gespräch geht BVDM-Vorsitzender Michael Lenzen jetzt davon aus, dass es zum Start der Motorradsaison im März 2025 eine vernünftige Lösung geben wird. Der BVDM wird so bald wie möglich darüber berichten.

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Edited by holger333
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  • 3 weeks later...

Moin,

Danke für dieses Video.

Ich habe gute Kontakte zum BVDM...

sie werden bis Anfang vom Frühjahr eine Erleichterung für uns "erkämpft" haben.

Es ist eine gute Hilfe, Mitglied zu werden...

so unterstützt es deren zahlreiche Aktionen und Erfolge für uns Motorradfahrer.

Wie auch bei den Streckensperrungen:

Hier das nächste Beispiel:

https://bvdm.de/aktuelles-und-veranstaltungen/streckensperrungen/artikel/Gutachten_Keine_Neue_Streckensperrung_Feldberg.php

Gruß

Holger

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Ich war Anfang November mit meiner Sprint von 2000 zur HU (Tüv Süd in DAH). Fast fertig, aber dann: Die Reifen (Avon Spirit ST) müssen eingetragen werden wg. dem nämlichen (bzw. dämlichen) Eintrag im Schein. (Anm.: die ollen Bridgestones und Michelins, die in der Betriebserlaubnis stehen, gibt's natürlich nicht mehr)

Einer von den Prüfern (darf wohl nicht jeder) konnte dann ein Gutachten anfertigen (hat bisschen an der Schwinge und am vorderen Fender rumgemessen und Fotos gemacht; gesondert gefahren, außer im Rahmen der normalen HU wurde nicht). Irgendwie hängt es wohl davon ab, wie die Abstände sind, ob das mit der Austragung der Reifenbindung geht oder nicht. Jetzt stehen die Avon im Schein und zusätzlich die Angabe, dass ich so eine Freigabebescheinigung des jeweiligen Herstellers mitführen muss, falls ich andere draufmache. Ich muss nochmal auf die Rechnung gucken, was diese Eintragung/Begutachtung gekostet hat, denn ich habe auch die Hebel und die MRA-Scheibe eintragen lassen (Summasuarum waren es ca. EUR 260).

Am besten ist der Schlusseintrag zu den Reifen: Keine M+S Reifen erlaubt :classic_ninja:

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Am 19.11.2024 um 10:17 schrieb Einsiedler:

Ich habe gerade ein erhellendes Video zum Thema gefunden

Eine Dreivierstelstunde zur Erläuterung der Regularien, welche Reifen man für Motorräder legal verwenden darf. Da merkt man, dass diesbezüglich bei uns was nicht stimmen kann.

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also ich finde das Video gut. Das ist ja nun mal kein triviales Thema und es  klärt auch mal die ganzen Fakten ...
So das mal Licht ins  Dunkel gebracht wird.

Und  es braucht halt wenn man  etwas gründlich erklärt .... und ich finde es nachvollziehbar---

Edited by Eri_BE
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Am 19.11.2024 um 18:11 schrieb Carboniere:

Ich war Anfang November mit meiner Sprint von 2000 zur HU (Tüv Süd in DAH). Fast fertig, aber dann: Die Reifen (Avon Spirit ST) müssen eingetragen werden wg. dem nämlichen (bzw. dämlichen) Eintrag im Schein. (Anm.: die ollen Bridgestones und Michelins, die in der Betriebserlaubnis stehen, gibt's natürlich nicht mehr)

Einer von den Prüfern (darf wohl nicht jeder) konnte dann ein Gutachten anfertigen (hat bisschen an der Schwinge und am vorderen Fender rumgemessen und Fotos gemacht; gesondert gefahren, außer im Rahmen der normalen HU wurde nicht). Irgendwie hängt es wohl davon ab, wie die Abstände sind, ob das mit der Austragung der Reifenbindung geht oder nicht. Jetzt stehen die Avon im Schein und zusätzlich die Angabe, dass ich so eine Freigabebescheinigung des jeweiligen Herstellers mitführen muss, falls ich andere draufmache. Ich muss nochmal auf die Rechnung gucken, was diese Eintragung/Begutachtung gekostet hat, denn ich habe auch die Hebel und die MRA-Scheibe eintragen lassen (Summasuarum waren es ca. EUR 260).

Am besten ist der Schlusseintrag zu den Reifen: Keine M+S Reifen erlaubt :classic_ninja:

Hi Jörg, deine Sprint mit Bj.2000 wird schon eine EU-Zulassung haben. Dann gelten die alten Reifenbindungen nicht mehr. Wenn du keine Abweichung bei den Reifengrößen hast, hättest du nix abnehmen lassen müssen.

Das hatte ich erst dieses Jahr bei meiner W650 (ebenfalls Bj.2000). Erst sagte der Prüfer, die Reifenbindung besteht weiterhin, da nationale ABE. Aber als er ins System geschaut hat, war die W doch schon mit EU Zulassung. Das müsste alle Maschinen ab Bj.2000 betreffen. 

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