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Reifenfabrikatsbindung aktuell 2024


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Moin,

in diesem Jahr kommt die Gesetzesänderung in Kraft.

Es gelten dann keine Freigaben mehr der Reifenfabrikate - sondern man muss beim TÜV die Reifen abnehmen lassen.

Ich wollte es auch nicht glauben, aber es stimmt leider.

Früher konnte man die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen, gibt es noch jemanden, der es macht????

Im Netz sind zu den Abnahmen unmögliche Szenarien aufgeführt.

Einer war bei DEKRA, der Prüfer sagte, er muss/will auf die BAB und Höchstgeschwindigkeit fahren...

Kosten soll es einige Hundert Euro...

das kann es doch alles nicht sein?

Wenn in Eurer Zulassungsbescheinigung unter #33 keine Einträge für Reifen drin stehen, ist alles ok.

 

Zum Glück sind bei all meinen Guzzi`s keine Reifenbindungen eingetragen.

Nur 3 meiner anderen Motorräder haben diesen dämlichen Eintrag:

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Hat jemand von Euch auch diesen Eintrag?

Weiß jemand von Euch, wo man diesen Eintrag austragen lassen kann?

 

Gruß

Holger

Edited by holger333
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Hi.

Bei meinem Japaner hab ich tatsächliche was drinstehen. Der Schein ist fast neu. Ich meine in dem alten Schein stand da nix davon drin.🤔

Bei der Guzzi steht nix außer der Reifengröße. Da hab ich mal den breiteren 160er mit eintragen lassen. 

Austragen lassen denke ich am besten mit nem neuen Schein und zuvor ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Amt.Vielleicht reicht auch durchstreichen lassen mit nem amtlichen Stempel.🤔

Mit dem Tüvprüfern muss ich leider sagen hab ich da ganz schlechte Erfahrungen gemacht. Der hat letztes Jahr meine Calli glatt nochmal antreten lassen weil er meine Avon's nicht kannte.🙄 Die Nachgebühr hat er dann allerdings nicht gewollt.  Vielleicht hat ihm die Guzzi einfach so gut gefallen daß er sie nochmal sehen wollte.😂

Gruß Markus 

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Moin Markus,

so sieht es bei mir auch aus...

bei meiner kleinen MZ TS125 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin...

jedoch gabe es bei der KTA in der DDR keinerlei solche Bindungen oder Eintragungen.

Auch kenne ich andere MZ Fahrer, die diesen Satz nicht drin stehen haben.

Nur das V Amt streicht nichts... muss über den TÜV gehen.

Wie der Satz bei meiner oder auch plötzlich bei Deinem Japaner rein gekommen ist... keine Ahnung.

Nur wird es bei der möglichen Kontrolle unnütze Diskussionen oder Ärger geben.

Hast Du noch eine Kopie von Deinem alten Schein?

Gruß

Holger

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vor 2 Stunden schrieb holger333:

Wenn in Eurer Zulassungsbescheinigung unter #33 keine Einträge für Reifen drin stehen, ist alles ok.

 

 

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Hallo,

zu Ersterem: Bei mir geht die Zulassungsbescheinigung nur bis 21 oder 22. Wird auch sonst zu schwer und zu lang...

zu Zweitem: Steht denn da eine Reifenfabrikatsbindung  in der Betriebserlaubnis?

Grüße Michael

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vor 1 Stunde schrieb holger333:

Moin Markus,

so sieht es bei mir auch aus...

Hast Du noch eine Kopie von Deinem alten Schein?

Gruß

Holger

Hi Holger. Ich hab tatsächlich noch ne Kopie vom alten Schein, und da steht nix von ner Reifenbindung.

Gruß Markus 

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Posted (edited)

und genau DAS ist das Thema:

 

Schlussfolgerung:

Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender
Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

  1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
  2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.

Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.

(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

Edited by holger333
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vor 13 Stunden schrieb Centenari0li:

Das Problem betrifft weniger die "neueren" Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis, sondern eher die mit alter nationaler Zulassung. 

Bei EG-Betriebserlaubnis gilt nur die Reifengröße lt.Fahrzeugschein, auch wenn eine Reifenfabrikatsbindung bestehen sollte.

Blöd ist es aber bei den nationalen Zulassungen. Wenn da eine Reifenfabrikatsbindung besteht, gilt die auch weiterhin. Da kommt man auch nicht , wie früher, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung heraus. Man muss die Reifen eintragen lassen. Wobei hier wiederum die Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft. Da muss kein Prüfer eine komische Testfahrt machen

Es gibt wohl Fälle, da verweist der Fahrzeugschein auf eine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis, die aber tatsächlich nicht existiert. Da sieht aber der Prüfer normalerweise in seinem System. Besteht tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung wird man die wahrscheinlich nicht austragen lassen können.

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vor 3 Stunden schrieb Gexx:

Es gibt wohl Fälle, da verweist der Fahrzeugschein auf eine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis, die aber tatsächlich nicht existiert. Da sieht aber der Prüfer normalerweise in seinem System.

Das meinte ich mit meiner Frage oben. Kann man dann einen Schein ohne den Passus erhalten? Der Fehler muß ja dann bei der Zulassungsstelle passiert sein.

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in dem Fall vom Markus hat er gute Karten...

er sollte es schaffen, den neuen Schein auf den alten abändern zu lassen...

aber Vorsicht: vor Abgabe des alten unbedingt noch eine Kopie anfertigen...

Gruß

Holger

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vor 45 Minuten schrieb PGR 156:

Das meinte ich mit meiner Frage oben. Kann man dann einen Schein ohne den Passus erhalten? Der Fehler muß ja dann bei der Zulassungsstelle passiert sein.

Theoretisch ja, aber praktisch macht das ohnehin keinen Unterschied. Der Prüfer sieht doch, ob es tatsächlich eine Reifenbindung gibt. Dann muss er dir aber auch die darin enthaltene Reifentypen nennen können. Sollte dies nicht der Fall sein, dann gilt die normale Reifengrößeregel. 

Blöd bei der ganzen Thematik sind  auch die zölligen und metrischen Reifen. Bei mir sind z.B. zöllige Größen eingetragen, ich habe aber die zugehörige metrische Größe aufgezogen...was technisch und zulassungstechnisch Jahrzehnte zulässig war, muss jetzt eingetragen werden.

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Moin,

die Informationen und der ganze Bürokram mit TÜV unbd Co. sind im Vergleich mit event. Polizeikontrollen noch harmlos.

Aber fang mal mit so einem Streifenhörnchen an... zu diskutieren, schon hast Du verloren.

und wenn richtig Pech: droht Stillegung und Abtransport vom Motorrad.


Bis heute kann ich die "gem.Betriebserlaubnis beachten" Reifen ja überhaupt nicht lesen, kennen, erkundigen...

Ein richtiges Geschiss diese Geldmacherei... und die anfallenden Kosten und Wege.

Daher ducken sich die meisten jetzt weg, aber leider hilft das nicht viel weiter.

Gruß

Holger

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Hi Holger, ja, das stimmt...wenn du auf einen Polizisten triffst, der nicht diskutieren möchte, könnte es problematisch werden. Aber er kann nur was machen, wenn er die Reifentypen gemäß Betriebserlaubnis kennt...sonst könnte er nicht nachweisen, dass du "falsche" Reifen montiert hast. Wenn er es nachweisen kann,  dann ist es von Vorteil, wenn man Reifentypen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung hat. Das hilft zwar nicht, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, aber könnte vor einer Stilllegung vor Ort bewahren. Es gefährdet ja weder die Verkehrssicherheit, noch droht Vertuschungsgefahr. 

Fahr doch einfach mal zu deiner HU Station und frage, welche Reifen in der Betriebserlaubnis eingetragen sind. Bei meiner W650 konnten die mir das sagen...es hat sich dann aber herausgestellt, dass die doch schon eine EG-Zulassung hatte. Das war im Fahrzeugschein nicht ersichtlich

Das ist natürlich alles Geldmacherei. Vor allem wer gerne mal andere Reifentypen fährt und sich nicht auf einen Typ festlegt, muss dann immer wieder den Reifen eintragen lassen. Aber das nur bei Maschinen mit alter, nationaler Betriebserlaubnis...nicht bei EG Zulassung

 

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Ich habe noch nicht versucht, mich mit dem wirren Geldschneidereizeugs richtig zu beschäftigen, aber wenn ich mal doof frage: Wer keine Reifenfabrikatsbindung....blabla im Schein stehen hat, der ist besser dran? Also der brauch sich quasi "nur" an die Querschnitte halten?

Das Ganze ist so ätzend, wie der Trend der letzten Jahre, überall. Langsam verliert man die Lust, ich habe echt den Eindruck, genau das soll es bewirken. Naja, die Kohle will einem ja fast jeder aus der Tasche ziehen.

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vor 16 Minuten schrieb jens184:

Ich habe noch nicht versucht, mich mit dem wirren Geldschneidereizeugs richtig zu beschäftigen, aber wenn ich mal doof frage: Wer keine Reifenfabrikatsbindung....blabla im Schein stehen hat, der ist besser dran? Also der brauch sich quasi "nur" an die Querschnitte halten?

 

So ist es. Weniger ist halt oft mehr...

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Ich bin gespannt, ob irgendwer es schafft, eine einigermaßen verständliche Antwort auf unsere Fragen zu geben.

Wahrscheinlich können das nichtmal die Prüfer selber. Ich versuche mal, meine beiden mir bekannten Prüfer, 1*Dekra und 1* TÜV Nord, mit entsprechenden Qualifikationen (Vollabnahmen), zu einer Aussage zu bewegen.

Meine Excel Liste beinhaltet 9xJa und 3xNein zu der unsäglichen Reifenfabrikatsbindung. Will ich jetzt echt mal wissen.

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Was meinst du mit 9x Ja und 3x nein? 

Die Prüfer sehen, ob für das Motorrad ein spezieller Reifentyp eingetragen ist oder nicht. Wenn nicht, dann alles gut, egal ob im Schein der Text drin steht oder nicht

Wenn da ein Reifentyp oder mehrere Typen eingetragen sind und die hast du nicht aufgezogen, dann musst du die neuen Reifen abnehmen lassen. 

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Ist das eigentlich ein rein Deutsches Thema oder eines aller EU Staaten? Ich hatte bei keinem meiner alten Motorräder ein Fabrikat eingetragen und auch bei meiner Guzzi Bj.22 steht keines drin, immer nur rein die Reifendimensionen.🤔

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Das Fabrikat steht nicht drin (meistens nicht) ,  nur "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" . Bei alten Maschinen ist es wahrscheinlich,  dass das drinsteht. 

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Moin,

be den Motorrädern, wo "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" , sind Reifenfabrikate hinterlegt,

die der TÜV und Polizei einsehen kann.

In 2 Fällen ist es mir gelungen, diese Fabrikate und Reifennamensbezeichnungen zu erkundigen.

In dem einen Fall existiert diese Reifenfirma nicht mehr, in dem anderen Fall ist zwar Continental genannt, jedoch existieren die Bezeichnungen

der Reifen nicht mehr.

Für diese Fälle ist nach dem neuen Gesetz eine Abnahme notwendig.

Bei anderen Motorrädern, hauptsächlich Harley, steht in dem Feld #33 Dunlop drin, auch mit einer Bezeichnung des Reifentyps.

Da diese Reifen nicht zu den rutschfesten gehört, wechseln viele Besitzer auf andere Fabrikate.

Hier gilt es auch, diese Reifen abzunehmen.

 

Das Problem ist nur, wenn das Reifenfabrikat diesen, neu abgenommenen Reifen, nicht mehr produziert und einen anderen Nachfolger baut.

Denn der Zusatzname, also der Typ wie z.B. Pilot 5 wird mit eingetragen...

Gruß

Holger

 

Edited by holger333
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Es gibt wohl Berichte, dass seit Sommer diesen Jahres die Prüforganisationen wohl die Reifenbindung bei den ABE-Motorrädern austragen können. Hat sich aber anscheinend noch nicht durchgängig bei den Prüfern herumgesprochen. Vorher war es schwieriger bzw. nicht möglich, die Reifenbindung auszutragen

Das lässt vielleicht doch hoffen, dass nächstes Jahr alle den Wissensstand haben und die Austragung vornehmen können.

https://www.gs-forum.eu/threads/reifenbindung-austragbar.206268/page-3#post-3541335

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Moin Robert,

ich habe auch in den letzten Tagen in zahlreichen Foren gesucht und gelesen...auch im Fratzebuch.

Es gibt hunderte von Aussagen...

AUSTRAGEN der Reifenbindung gibt es nicht...

bei einem TÜV hatte das ein motorradfahrender Mitarbeiter gemacht, darauf gab es intern einen Shitstorm und richtig Ärger.

Ich habe meinen Bekannten (DEKRA) noch am Wochenende angerufen: er darf es auch nicht austragen.

Es muss abgenommen werden und auch in Deinem verlinkten Beitrag steht drin:

Er hat den Fall zwar noch nicht gehabt (aber einen dicken Ordner, wo alles drin stand), aber hat dann ein „Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO (§ 19 II StVZO) erstellt.

Also Fotos gemacht vom Freiraum der Reifen, abgemessen, etc.

Hab dann das Gutachten erhalten mit dem Hinweis „Reifen nur von einem Hersteller und Profiltyp“. Gekostet hat es (mit Trinkgeld) 120 Euro.

Somit war es eine der Abnahmen... aber ob es bei einer späteren Prüfung nicht wieder zurecht geschrieben wird ?

 

Daher suchte ich ja anfangs nach jemanden, der die Reifenbindungen austragen könnte...

Beim lesen der vielen Berichte dreht sich nur noch alles, man sieht auch, das ALLE darum rumhampeln incl. der Prüfer.

 

Man kann nur hoffen, das es dadurch zu einer Überarbeitung kommt, nur habe ich meine Zweifel.

 

So muss man wohl damit rechnen, das man einen neuen Reifensatz abnehmen lassen muss, dann aufpassen, das der neu auf dem Markt

gekommener Reifen ist, noch länger in Produktion bleibt.

Gruß

Holger

Edited by holger333
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Hi Holger, ja, ich denke auch, dass da noch viel Grauzone dabei ist. Ich vermute, dass wohl erst nächstes Jahr mehr Bewegung reinkommen wird...dann ändert es sich vielleicht für uns zum Positiven oder es bleibt so beschissen, wie es jetzt gerade scheint. Ich hoffe, dass der Aufwand für die Prüfer zu groß wird und es irgendeine Vereinfachung geben wird. Bei meiner Dekra-Station ist kein Prüfer für Einzelabnahmen berechtigt. Da müsste ich erst zu einer anderen Station fahren und da gibt es nur einen zugelassenen Prüfer. 

Was wohl auch geht, mit verschiedenen Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Prüfer auftauchen und direkt in einem Schwung mehrere Reifen eintragen lassen.

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Hallo Holger,

Ich war letztes Jahr im Juni mit der 1000S zur TÜV-Hauptuntersuchung und wollte im Rahmen auch die frisch neu aufgezogen Conti Road Attack Reifen, hatte auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für die 1000S, mit eintragen lassen. Das zählte aber leider nix...☹️Der TÜV-Prüfer sagte mir, es muss eine Einzelabnahme mit der Reifenpaarung vorgenommen werden. Aber nicht in Wolfsburg sondern in Bremen, da befindet sich der Prüfer, mit einer ausgedehnten Probefahrt. Kosten zwischen 250-300 Euro wären da fällig😖 Aber der Prüfer, fährt selber 'ne T3, sagte mir er werde sich informieren über die 1000S was für Möglichkeiten es noch gibt um das Problem mit den Reifen zu lösen. Dauert nur 3 Wochen und ich müsste die Guzzi solange zu hause stehen lassen weil keine Betriebserlaubnis mit den Reifen besteht. Nach 3 Wochen positive Rückmeldung und neuen Termin 😁 Eingetragene Reifen sind raus, TÜV-Plakete und neuen Fahrzeugschein beim Strassenverkehrsamt bekommen. Hoffe das hilft dir etwas weiter. Die alten Eintragungen sind im Bild zu sehen, dann die Bescheinigung vom TÜV für den neuen Fahrzeugschein.

Gruss Karsten

 

IMAG1074.jpg

IMAG1077.jpg

IMAG1078.jpg

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Moin Karsten,

Danke darfür... 👍

 

zu dem Thema passt das Foto von Nena:

 

 

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Edited by holger333
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