holger333 Posted September 30 Share Posted September 30 Moin, anbei ein Artikel aus OLDTIMER MARKT vom 6/2013. Besonders hilfreich für Polizeikontrollen bei älteren Motorrädern, wie z.B. einer California II. Hier wird erklärt, was die alten DIN Phon Messungen in heutige dB(A) bedeuten würde. Jeder von Euch kann in seine Zulassungsbescheinigung sehen, erkennt bei älteren Modellen diese DIN Phon Zahl. HIER ein auszugsweises Beispiel: Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird. Toleranz für alte Messmethoden Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen. Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A). Ab heute werde ich eine Kopie dieses Artikels vorsorglich bei mir haben, wenn ich auf meinen älteren Guzzi`s unterwegs bin. https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/geräuschgrenzwerte-bei-motorrädern Gruß Holger 4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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