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V7-700cc - Problem der "Erstzulassung" bei Behördenmaschinen


AlceVerde

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vor 11 Stunden schrieb Gexx:

Nützt dem Peter nix, er hat ja schon eine bestandene Vollabnahme mit der EZ 1971...was er nun hat, ist ein Zulassungsproblem.

Die haben auch einen Zulassungsservice und führen Tageszulassungen durch.

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Hi Peter,ich meinte ohne Ergebnis für die Zulassungsstelle,d.h. dass die nix zur Erstzulassung oder Diebstahl herausfinden können.  Dann müssten sie das Datum der Dekra übernehmen

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Ich hab' ein ähnliches Problem mit meiner MOTO GUZZI Nuovo Falcone.

Da ist der Tag der EZ 01.07.1960 - auch wenn das Modell erst ab 1969 gebaut und verkauft wurde.

Glück im "Unglück": Damals gab es keine Blinkervorschrift und meine hat auch keine. Also wie beim Radl: Arm entsprechend 'raus. Wenn meine Frau mitfährt klopf' ich ihr dezent auf das entsprechende Knie und sie schwenkt den Arm aus.

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vor 8 Stunden schrieb Wolfgang K.:

[...]

Wenn meine Frau mitfährt klopf' ich ihr dezent auf das entsprechende Knie und sie schwenkt den Arm aus.

Ja, nee, iss klar. Als Single ist man wieder voll angeschmiert 😡

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Hallo an alle Ratgeber,

meine Gemütslage hat sich nun deutlich gebessert: 👌  

Ich möchte nicht behaupten, dass ich gut italienisch übersetzen, lesen oder gar sprechen kann, aber mit dem Google-Übersetzungsprogramm kommt man ganz gut weiter, und so bekam ich einen Einstieg in das italienische Kürzel  "EI".

In der mir eigenen Zähigkeit hab ich nochmals und nochmals die Papiere durchgesehen. Manche sind nützlich für die Historie, andere weniger. Und bisher hatte ich dieses verflixte Erstzulassungsjahr 1990 stets nur im Zusammenhang mit der Zulassungsbescheinigung für den ersten zivilen Besitzer aus 1990 betrachtet.

Heute aber fiel mir auf, dass es ein fast gleich aussehendes Papier ebenfalls aus 1990 gibt (das ich bisher nicht beachtet hatte, eben weil es fast gleich aussieht), bei dem es sich aber um eine Art Übergabeschein vom Verteidigungsministerium an eine Privatperson handelt   -und zwar im Zuge der "Ausmusterung" von V7 Modellen, die es in jenen Jahren wohl zu hunderten, wenn nicht gar zu tausenden, gegeben hatte.

Möchte Euch nicht langweilen, aber sinngemäss und zusammengefasst heisst es dort: 

"Gemäss D.R.P. (Präsidialdekret der Republik) aus ...1959 ist das heutige Ergebnis der Besichtigung und Prüfung.... die Zuteilung des Kennzeichens CE.....für die Zulassung des gebrauchten Fahrzeugs Moto Guzzi mit Rahmennummer VS -- --, welches bereits das Kennzeichen EI...... hatte, für den privaten Gebrauch an Herrn ....."

Wenn man da weiter einsteigt und wenn man feststellt, dass die Carabinieri bis 2000 eine Abteilung des Italienischen Heeres waren, dann fällt es einem wie Schuppen aus den Haaren:  😉
Das erwähnte ehemalige Kennzeichen mit dem Anfangskürzel "EI" ist nämlich ein Sonderkennzeichen für das Italienische Heer = Esercito Italiano = EI.

Damit schliesst sich der Kreis, und ich kann nachweisen, dass das Motorrad (vom Heer / Verteidigungsministerium in 1990 ausgemustert wurde und) bis dahin ein Militär-Kennzeichen hatte.

Ich weiss, ich weiss: Damit kann ich streng genommen eine Zulassung 1971 immer noch nicht nachweisen, und es droht mir womöglich eine amtliche (teure) Übersetzung dieses Papiers. Aber wenn die in 1971 produzierte V7 in 1971 an das Heer (Verteidigungsministerium, Carabinieri) verkauft worden war und in 1990 mit einem Militär-Sonder-Kennzeichen ausgemustert wurde, dann soll mir niemand erzählen, dass das Motorrad nicht vor 1990 auf der Strasse war bzw. vor 1990 keine (staatliche) Zulassung hatte !

Aber jetzt warte ich erstmal die KBA-Anfrage ab, vielleicht klappt´s ja auch so .....  

Schönes Wochenende
Peter
 

Edited by AlceVerde
Tippfehler
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Hi Peter, das könnte das entscheidende Puzzle-Stück sein. Sollte die Abfrage tatsächlich wieder 1990 ins Spiel bringen, könntest du argumentieren/nachweisen, dass dies nur die zivile Zulassung war und das Motorrad davor schon behördlich zugelassen war. Da die behördliche Zulassung aber nicht exakt bestimmbar ist, kommt der 1.Juli 1971 wieder ins Spiel. 

Viele Grüße 

Robert

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Moin Peter,

ja, Beharrlichkeit zahlt sich aus und Du machst damit ja auch die Wahrheit deutlich...

natürlich stammt diese Moto Guzzi aus dem Produktionsjahr und wurde direkt an das Militär verkauft und dort zugelassen.

Die Ummeldung an eine private Person sollte somit bestätigt sein.

Wenn Du jetzt noch jemanden in Italien treffen kannst, der diese Art der Umregistrierung bestätigen kann,

wäre es super.

Versuche doch auch Deinen italienischen Verkäufer damit einzuspannen...

wenn er nicht sogar dieser Käufer war?

Weiterhin Daumendrück 👍

Holger

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vor 10 Stunden schrieb holger333:

Versuche doch auch Deinen italienischen Verkäufer damit einzuspannen...

wenn er nicht sogar dieser Käufer war?

 

Guten Morgen Holger,

das ist ein Missverständns: Ich habe die Historie lückenlos, also 

  1. Verkauf Moto Guzzi an die Carabinieri (Militär) in 1971
  2. Fahrzeugpapiere über die Ausmusterung der V7 an den ersten zivilen Italiener in 1990
  3. Fahrzeugpapiere über den Verkauf vom ersten an den zweiten zivilen Italiener in 2006
  4. Fahrzeugpapiere über den Verkauf vom zweiten zivilen Italiener an mich in 2024 (einschliesslich der sog. "radiazione" = Löschung des Fahrzeugs in Italien zwecks Ausfuhr nach Deutschland)

Derzeit gehe ich davon aus, dass die KBA Anfrage in Flensburg ergibt, dass das Mopped nicht irgendwann als gestohlen gemeldet wurde !

Die Schwierigkeiten kommen ausschliesslich daher, dass ich keine formale Zulassungsbescheinigung vom Militär habe. Die gibt es aber nicht, denn der italienische Staat muss ein Fahrzeug ja nicht auf sich selbst zulassen. Das wird irgendein anderer formaler Akt gewesen sein, mit dem die V7 -wie viele andere- dort registriert wurde und so das Militär-Sonderzeichen "EI ......" bekam. 

Aber für die hiesige Zulassungsstelle existieren diese 19 Jahre von 1971 bis 1990 einfach nicht, weil es dafür kein Papier gibt, das wie ein deutscher Fahrzeugschein / -Brief aussieht.

Aberwitzig ! 🤪

Gruss Peter

 

Edited by AlceVerde
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@Dregwaz:

Nö, die bekam man dann aber bei der ersten zivilen Zulassung.

Und da das Baujahr vermerkt war, stand das dann auch in den Papieren. Hatte ich bei meiner Hercules K125 Military vom Bund, den ersteigerten Militär-LandRovern und Anhängern von der Vebeg und auch bei meiner Moto Guzzi V50 III Military vom niederländischen Heer so.

Problematisch war nur nur immer die Zulassung der britischen Militär Sankey-Anhänger. Die hatten ab Werk keine Fgst. Nr. Und wenn sie eine Nummer hatten, war das nur eine laufende Nummer des Militärs. Wurde der Anhänger ausgemustert, wurde die Nummer in den nächsten Anhänger auf der Plakette eingeschlagen. Man mußte sich dann quasi eine Fahrgestellnummer ausdenken und einschlagen. Der TÜV hat die Anhänger dann abgenommen, Begrenzungsstempel eingeschlagen und bei der Zulassung hoffte man dann immer, daß noch keiner dieser Sankeys mit dieser Nummer in Deutschland zugelassen war. Um sicher zu gehen, nahm man immer höhere Fahrgestellnummern. Ein paar tausend Sankeys wurden gebaut, die Fahrgestellnummerhöhen in Deutschland gingen in die Zehntausende...😄

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@Dregwaz: Das war tatsächlich mit einigen Tüvs so abgesprochen um die Fahrzeuge auf die Straße zu bekommen.

Auch ein Problem gab es mit den Nato-Kupplungen an den militärischen Land Rovern. Einige arme Wichte bauten die auf Kugelkopf um und auch den geländegängigen Sankey-Anhänger auf zivile Kupplung.

Die Prüfstelle in Essen nahm die Kupplungen aber ab und schlug eine TP-Nummer ein, ein paar Tüv-Stellen, die in der Thematik drin waren, auch.

Ein anderweitiger Tüv-Onkel konnte das nicht fassen, da wüßte man ja gar nicht, ob diese Kupplung den 1,5to Anhänger überhaupt aushielte. Ich habe ihn dann gefragt, ab welchem Punkt in seinem Leben etwas so daneben gelaufen ist, daß er eine lächerliche zivile Kugelkopfkupplung anbauen lassen will, um mehrere Tonnen Gewicht durch schweres Gelände zu ziehen, anstatt eine auf 50to geprüfte geländegängige Nato-Kupplung abzusegnen, die auch am Heck des Bedford MJ hängt. Und ob er mir schriftlich garantiert, daß die zivile Kugelkopfkupplung es aushält, wenn der Anhänger mit 1to Zuladung im Gelände 45° nach rechts und der Rover 45° nach links gekippt fährt.

Wer denn sowas machen würde? Ich habe ihn dann gefragt, was er denn so beruflich macht, wenn er sich hier nicht KFZs anschauen darf. Irgendwovon müßte er ja schließlich Ahnung haben... . Ich bin dann doch nach Göttingen damit gefahren, der Prüfer dort hat kräftig gelacht und hat dann die Nummern eingeschlagen.

Mit Freund und seinem Land Rover 90 beim Tüv Bielefeld: Tüv-Onkel: Die Feststellbremse zieht schief. Ich: Nö. Er: Doch, schauen sie hier. Ich: Dann ist Deine Bremsprüfanlage defekt. Der Rover hat seine Feststellbremse als eine Trommel auf der Getriebeausgangswelle. Rechts/Links ungleich geht bei der Bremse gar nicht. Er: Oh!

Dann: Mit dem Reserverad auf der Haube kann man nix sehen, damit gibts keine HU. Das muß ab!

Rad abgeschraubt und auf die Ladefläche gelegt. Tüv-Onkel: Da stehen ja jetzt Gewindestangen hoch, da kann sich ein Fahrradfahrer dran verletzen, da muß ein Aufprallschutz drüber.

Wir schauen uns an, holen das Reserverad, werfen es wieder auf die Haube über die Gewindestangen und der Kollege sagt zum Tüvler: Und jetzt ist Schluß mit den Faxen du Kasper. Nimm den jetzt ab oder ich mach das gleiche mit dir wie mit einem Fahrradfahrer, der mir auf die Haube springt. Der Kollege ist kräftig und über zwei Meter groß und schaute böse auf den Onkel runter. Wupp war die Plakette dran. War Anfang der 90er, da ging noch so Einiges...

Ups, jetzt aber schnell wieder zurück zum Thema! Sonst schreibe ich noch die lange Story von der Zulassung meiner, aus den Niederlanden importierten, Moto Guzzi V50III Military. Dafür mußte ich das niederländische Verkehrsministerium mit ins Boot nehmen und der Fall kam noch mit zu einer Sammelklage vor dem EU-Gerichtshof gegen Deutschland. Richtete sich gegen die deutsche Dokumentensammelwut der Zulassungsbehörden trotz geschlossener Abkommen, die genau dieses einschränkten. Das war auch das einzige Mal, daß ich in einer Behörde die Halle zusammengebrüllt  habe und die dann ganz hektisch die Zulassung abwickelten und mir die Dokumente zurückgaben, die sie gar nicht brauchten. War damals nervenaufreibend, in der Rückschau göttlich.

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Hallo, ich gebe ein update, und das kommt gleich mit der entscheidenden Frage:

Hat jemand Kenntnis darüber, ob oder wie in den 80-er Jahren im Inland (Bundeswehr) oder im Ausland (hier: Italienische Armee) die „Zulassung / Registrierung / Erfassung“ eines Behörden-Motorrades von statten ging?

War heute -nach zehn Tagen Wartezeit- zum zweiten Mal bei der Zulassungsstelle, nachdem die Sachbearbeiterin entgegen ihrer Zusage „vergessen“ hatte, mich über das Ergebnis der Registerauskunft in Flensburg zu informieren  -und mir zu sagen, wie es weitergeht.

Gestohlen gemeldet ist die V7 selbstverständlich nicht, und nach erneuter Verweigerungshaltung am Schalter habe ich dann sogar einen Sofort-Termin bei der Leiterin der Dienststelle bekommen.

Die ganze Zulassungsproblematik „Erstzulassung 1971“ reduziert sich in der Tat auf einen der zivilen Zulassung vergleichbaren Verwaltungsvorgang bei der Armee:  

Selbst die Dienststellen-Leiterin wusste spontan nicht, ob italienische Militärfahrzeuge überhaupt eine Zulassung erfahren  (…. und da sie dies nicht wusste, wohl nicht !). Vermutlich wurden / werden Militärfahrzeuge in irgendwelchen Listen geführt, von denen aus dann Kennzeichen zugeteilt werden, ohne dass das über die dortigen Zulassungsstellen (in Italien: Ministerium für Transport und Verkehr) geht.

Bei Militärfahrzeugen in Deutschland scheint das (auch) ein interner Vorgang zu bleiben, an dem die Zulassungsstellen nicht beteiligt sind -oder doch ?  Ich weiss es auch nicht, deswegen meine obige, alles entscheidende, Frage.

Die Leiterin erzählte mir dann, man habe fast täglich mit Fahrzeugen aus dem Ausland zu tun; da sei deren Zulassung reine Routine, da die ja schon mal eine zivile Zulassung hatten. 

Eine „Zulassung“ im herkömmlichen Sinne habe meine V7 zwar auch gehabt, aber eben erst ab 1990, und die 19 Jahre davor beim Militär (Carabinieri) eben nicht. Sie bräuchte irgendein Dokument von der Armee (oder einer anderen Stelle), sei es eine Liste, Vermerk, Reparatur in der Instandsetzung, usw. usw., aus dem hervorgeht, dass das Motorrad in Benutzung war. 

Zu meiner Überraschung reiche weder die Bestätigung von Moto Guzzi, dass das Motorrad 1971 an den Staat verkauft worden sei, noch die schwarz auf weiss dokumentierte Tatsache, dass das Motorrad bis 1990 ein „EI“ Kennzeichen hatte (EI=Esercito Italiano= Italienische Armee).

Verrückt: Ein gebrauchtes, in 1990 ausgemustertes Motorrad, das nachweislich ein Militärkennzeichen geführt hatte, war irgendwie dann womöglich doch nicht „zugelassen“ ?????  Der Knackpunkt ist also nicht das Motorrad und dessen technischer Aufbau, sondern die Tatsache, dass es ein Behördenfahrzeug war ! Schöner Mist, muss man wohl vorher bedenken.

Was ich dabei überhaupt nicht verstehen kann: Woher diese Schwierigkeiten, wenn ich doch kein Exoten-Fall bin, sondern von den V7 Modellen von 1967 bis 1976 rund 14.500 Exemplare gebaut worden waren, die nach ca. 20 Jahren alle ausgemustert wurden und dann -neben Verkäufen im Inland- über ganz Europa und die USA verteilt wurden.

Als wenn ich hier auf der ganzen Welt der erste und letzte wäre, der sich erdreistet, ein Militärfahrzeug  ausserhalb Italiens zulassen zu wollen.

.....

Sie hat mir jedenfalls zugesichert, sie werde von der Behörde aus versuchen, weitere Infos zu bekommen, und ich solle auch selbst alle Hebel in Bewegung setzen, herauszufinden, was denn eine „Zulassung“ eines Armeefahrzeugs in Italien überhaupt sei.

Ich hatte in diesen zehn Tagen Wartezeit zwischendurch allerdings schon angeschrieben

-die Carabinieri in Rom (noch keine Antwort)

-das Historische Museum der Carabinieri in Rom (die haben nichts)

-das Verteidigungsministerium, dort die Instandsetzungsabteilung, von wo aus die V7 in 1990 ausgemustert worden war (noch keine Antwort)

-das Museum über die Motorisierung des gesamten Militärs seit Anfang des 20. Jahrhunderts ( noch keine Antwort)

 

Hat jemand eine Idee, bei welcher Stelle / Behörde (in Italien) ich noch anfragen könnte ?

Schönes Wochenende

Peter  

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vor einer Stunde schrieb AlceVerde:

Hallo, ich gebe ein update, und das kommt gleich mit der entscheidenden Frage:

Hat jemand Kenntnis darüber, ob oder wie in den 80-er Jahren im Inland (Bundeswehr) oder im Ausland (hier: Italienische Armee) die „Zulassung / Registrierung / Erfassung“ eines Behörden-Motorrades von statten ging?

 

Hallo Peter,

nochmal:

Von der Vebeg, also direkt vom "Vermarkter" der Militärfahrzeuge ersteigert:

BW: Hercules K125 Military

British Army: Land Rover+ Sankey Anhänger

Aus den Niederlanden, war schon einmal zivil zugelassen, von diesem Eigentümer aber auch von der Nederlandse Landmacht übernommen, eine Moto Guzzi V50III Military.

Alle Fahrzeuge wurden nur mit den Militärfahrzeugdaten übernommen, also Fgst Nr. , Baujahr (!), etc. Die Fahrzeuge bekamen eine Grundabnahme vom TÜV, die Daten für die Zulassung wurde den zivilen Datenblättern für den Fahrzeugtyp entnommen, die Sankeys abgemessen und gewogen und vergleichbar zu anderen Anhängern eingestuft. Später hatten die die Daten für die gespeichert.

Das Baujahr wurde in allen Fällen aus den militärischen Angaben übernommen, außer bei den Sankeys, da wurden die willkürlich in die Bauzeitperiode gelegt, weil Anhänger in GB nicht wie Fahrzeuge gehandhabt werden. Müssen auch nicht versichert werden. Läuft über das Zugfahrzeug, da Anhänger auf der Insel selten ohne Zugfahrzeug durch die Gegend fahren....

Obiges Vorgehen betraf nicht nur meine Fahrzeuge, ich hatte durch zwei Clubs direkte Einsicht in mindestens 30-40 entsprechende Vorgänge bei ersteigerten Militärfahrzeugen der BW und der Brit.Forces Germany bei Clubkollegen aus ganz Deutschland.

Keiner hatte jemals Probleme mit den Baujahren, in keinem Bundesland.

Das alles wäre bei Dir mutmaßlich genauso gelaufen, wenn bei Dir nicht dieses: "Immatriculazione 1990" vermerkt worden wäre.

Grüße Michael

 

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Ich glaube nicht, dass dieser Weg (die italienische Armeezulassung nachzuweisen) erfolgreich ist und schon gar nicht mit vertretbarem Aufwand.

Die Regelung zum EZ-Datum soll ja verhindern, dass nicht abgaskonforme Fzge. nachträglich eine Zulassung bekommen. Dieser Umstand ist doch bei dir nicht gegeben. Deshalb kann die Behörde doch von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen, nach der bei nicht feststellbarem EZ-Datum, der 1.7. des Bj. als EZ festgesetzt wird. Dieser Weg ist juristisch einwandfrei, setzt allerdings voraus, dass die Behörde zur Einsicht gelangt, dass das Fzg. vom Militär nach Erwerb auch genutzt wurde. Dies ist auch als sehr wahrscheinlich anzunehmen, im Gegensatz zum umgekehrten Fall (Militär kauft Fzg. aber nutzt es nicht).

Also, du musst die Behördenchefin so lange belabern, bis sie dir die Ausnahmegenehmigung gibt damit sie wieder ihre Ruhe hat 😉. Rechtliche Grundlagen dafür gibt es.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Gruß Thilo

Edited by fender_rhodes
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Hi Peter, hat denn die Abfrage der Zulassungsbehörde ergeben , dass Erstzulassung 1990 ist? Oder woher wissen die etwas von 1990?

Wenn 1990 nicht explizit als EZ in der Abfrage aufgetaucht ist, dann können die garnix anderes machenals 01.07.1971 einzutragen 

 

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vor 11 Stunden schrieb PGR 156:

Keiner hatte jemals Probleme mit den Baujahren, in keinem Bundesland.

 

Probleme mit dem Baujahr 1971 habe ich auch nicht. Ich habe ein Problem damit, ob das Mopped (vom Militär) zugelassen war, sozusagen "tatsächlich auf der Strasse in Benutzung".

vor 11 Stunden schrieb fender_rhodes:

Deshalb kann die Behörde doch von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen, nach der bei nicht feststellbarem EZ-Datum, der 1.7. des Bj. als EZ festgesetzt wird. Dieser Weg ist juristisch einwandfrei, setzt allerdings voraus, dass die Behörde zur Einsicht gelangt, dass das Fzg. vom Militär nach Erwerb auch genutzt wurde.

So ist es ! Und warum diese Einsicht -bisher- nicht gegeben ist, weiss der Kuckuck.

vor 9 Stunden schrieb Gexx:

Hi Peter, hat denn die Abfrage der Zulassungsbehörde ergeben , dass Erstzulassung 1990 ist? Oder woher wissen die etwas von 1990?

Ja, die haben das Papier über die Ausmusterung des Motorrades vom 05.07.1990 im System, mit dem zum ersten Mal einem italienischen Zivilisten ein (ziviles) Kennzeichen zugeteilt wurde. Und da steht unterem anderem drauf  "Anno Immatricolazione ´90", also "Jahr der Zulassung ´90".

Je länger ich über die Sache nachdenke, desto aberwitziger erscheint mir die Blockadehaltung der Behörde:

Ich weiss zwar mittlerweile, dass es fast besser ist, gar keine Papiere zu haben, insbesondere bei "Scheunenfunden".

Aber bei genauem Hinsehen ist es in meinem Fall mindestens genauso gut oder fast noch besser als ohne Papiere, obwohl zunächst dieses "Anno Immatricolazione ´90" nachteilig zu sein scheint. 

Denn es wurde auf genau diesem Papier folgendes eingetragen:

„Ergebnis nach Durchsicht und Überprüfung: Das Gebraucht-Fahrzeug ist bereits mit einem EI Kennzeichen EI000000 nationaler Herstellung zugelassen, wie auf den Seiten 1 und 2 beschrieben. Diese Zulassungsbescheinigung wird für den privaten Gebrauch an Herrn .... ausgestellt.“

Also: "......IST ZUGELASSEN......"

Was denn noch ??

Schönes Wochenende

😎 Peter

 

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Hi Peter, ja, das ist für mich auch eindeutig. Das würde ich an deiner Stelle so argumentieren und nochmal vorzeigen...ggf. mit dem Vorgesetzten der Vorgesetzten sprechen. Es gilt die Behördenzulassung. Es war wahrscheinlich damals gängige Praxis der Italiener, bei der ersten Zivilzulassung " Anno Immatricolazione" mit dem Übergangsjahr auf den Zivilisten zu versehen. 

Ohne jetzt mein italienisch zu strapazieren...ein Muttersprachler könnte das vielleicht eher bestätigen...aber Anno Immatricolazione" ist das Jahr der Registrierung und bezieht sich auf den Zivilübergang. Die Erstzulassung wäre "prima immatricolazione"

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vor 13 Minuten schrieb Gexx:

Hi Peter, ja, das ist für mich auch eindeutig. Das würde ich an deiner Stelle so argumentieren und nochmal vorzeigen..

Ja Robert, das habe ich heute morgen nochmals schriftlich an die Leitungs-Person gemailt. Sie hatte gestern mündlich vor Ort auch nicht rundweg abgelehnt, sondern wollte sich der Sache annehmen.

vor 15 Minuten schrieb Gexx:

...aber Anno Immatricolazione" ist das Jahr der Registrierung und bezieht sich auf den Zivilübergang. Die Erstzulassung wäre "prima immatricolazione"

Super Hinweis, Robert, Danke ! Dem werde ich ´mal nachgehen.

Schönes Wochenende

😎 Peter

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Volltreffer, Robert !

Auf der Rückseite der Kfz.- Papiere werden ja, wie bei uns in Deutschland auch, die einzelnen Felder beschrieben. Und unter Feld ("B"), wie bei uns in Deutschland auch, steht die Erstzulassung mit "Data della prima Immatricolazione del veicolo" erläutert.

Radiazione2.thumb.jpg.e106f0de5fe10148512d7a3086e9e3ee.jpg

Leider ist in weiteren Jahren dieses Feld (B), also "Erstzulassung" mit 05.07.1990 angegeben. Da hat später jemand Mist gebaut, vermute ich. Ist aber nicht schlimm, denn:

Es gibt noch einen Hinweis darauf, dass dieses Dokument vom 05.07.1990 mit "Anno Immatricolazione ´90" gar nicht die Ausstellung der eigentlichen Papiere ist, sondern vielmehr eine Art "Ausmusterungs-Dokument" anlässlich des Übergangs vom Militär auf den zivilen Halter.

Auf Blatt 3 steht nämlich: "

AusmusterungV7anAntonioFabozzo05_07.19903.thumb.jpeg.28e8a497f6bd30ef85fba22a018ffe6f.jpeg

Heisst: " Achtung - der Antrag auf Eintragung beim PRA (Öffentliches Fahrzeugregister) ist innerhalb von 60 Tagen ab 22.10.1990 vorzulegen."

Diese Frist von 90 Tagen gibt es nur bei gebrauchten -bisher zugelassenen (!)- Fahrzeugen. Wäre  das gebrauchte Fahrzeug also noch nicht zugelassen gewesen, gäbe es diese Frist nicht. Dann würde es sich um ein Neufahrzeug handeln -und das kann bei Baujahr 1971 ja nicht sein.

Gruss 😎 Peter

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vor 6 Stunden schrieb AlceVerde:

Probleme mit dem Baujahr 1971 habe ich auch nicht. Ich habe ein Problem damit, ob das Mopped (vom Militär) zugelassen war, sozusagen "tatsächlich auf der Strasse in Benutzung".

Das Übergabedokument des Militärs enthält das Baujahr des KFZs. Der TÜV übernimmt dieses bei der Grundabnahme (war, glaube ich §21?). Die Zulassungsbehörde hat folglich nur dieses eine Datum zur Verfügung gehabt und dieses auch bei der Zulassung übernommen und eingetragen.

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Am 13.9.2024 um 19:47 schrieb AlceVerde:

 

Die Zulassungsstelle sagt, daran sei sie nicht gebunden, das sei nur eine "Anregung". 😤

Haben sie recht. Genau wie die Einstufungen SoKFZ oder LKW/PKW.

Das Finanzamt dagegen ist an die Einstufungen der Zulassungsstellen nicht gebunden. Die wollten meinen Land Rover 110 Hard Top von 1984, 3 Sitzplätze vorne, Laderraumtrennwand und Ladefläche, Anfang der 90er nicht als LKW versteuern. Man hat aber ein Anrecht auf Gehör und Vorführung ("das bringt ihnen aber auch nichts").          

Als ich dem Mädel dann die Tür öffnete (sie kam mit dem Griff schon nicht klar), sie sich über die Sitzhöhe ("da käme ich ohne Trittstufe gar nicht hoch") wunderte, die Anzahl der Schalthebel und das große Lenkrad, fragte ich sie, warum sie sich denn wundere? Das wäre ihrer Ansicht nach ja ein PKW und so wäre ihr Auto doch sicherlich auch? Ab da war er dann auch für das Finanzamt ein LKW 😁. Dabei hätte ich gerne noch gesehen, wie sie versucht hätte, die Kupplung mit weniger als zwei Füßen zu treten... 😆.

Und die '71 hätten sie bei Dir auch übernommen, wenn da nicht diese "1990" in den Unterlagen aufgetaucht wäre. Und da für jeden normal denkenden Menschen klar ist, daß das Baujahr/Erstzulassung vor einer späteren Neuzulassung oder Ummeldung kommt, macht die Behörde natürlich das Gegenteil. Pure Unfähigkeit oder eben Schikane. Oder ein Quoten-Seiteneinsteiger Soziologe in leitender Position.

 

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