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V7-700cc - Problem der "Erstzulassung" bei Behördenmaschinen


AlceVerde

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Hallo Michael,

danke für die ausführlichen Überlegungen. Ist mir aber alles zu kompliziert.

Ich habe am Montag erstmal einen Termin bei der Zulassungsstelle. Mal sehen, wie die das einschätzen.

Schönes Wochenende 

😎 Peter 

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Vollständigkeitshalber: Unser Dekra-Mann meint, das wäre häufig so. Pech gehabt. Da sie aber zivil mit BJ 90 zugelassen war, muß sie ja alle wichtigen Grenzwerte von 90 erreichen.

Von daher sieht er kein Problem, kann das Gefühl als Oldtimerfreak aber nachvollziehen.

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Posted (edited)

Kommt für mich nicht in Frage, Michael.

Nur 'mal ein Gegenbeispiel: Mit der Erstzulassung 1990 dürfte ich nicht mit Ochsenaugen vorne und ohne Blinker hinten fahren. Mache ich sowieso nicht, im Gegenteil: Ich habe mich aus Gründen meiner eigenen Sicherheit sogar für 4 Blinker rundherum entschieden (was ich bei 1971 gar nicht müsste, da hätten zwei Ochsenaugen vorne gereicht). Aber mit 1990 hätte ich eben gar nicht die Wahl gehabt.

Übrigens: Als ich die Maschine in Italien abgeholt hatte, hatte sie (legaler Weise) überhaupt keine Blinker. War dort für 1971-er Bestandsschutz bis heute zulässig. 
Wäre mal interessant, ob das in Italien bei 1990 auch (noch) zulässig wäre....

Hinzu kommen noch zwei Umstände aus den Papieren, auf die mich der Verkäufer noch hingewiesen und die ich bis jetzt übersehen hatte: Zum einen ist im Zulassungspapier von 1990 aufgeführt, dass es sich um ein gebrauchtes Motorrad handele ("usato"), und zum anderen ist im Vertrag zwischen dem Verteidigungsministerium (vertreten durch einen Beamten der Carabinieri) und dem Käufer aufgeführt, dass dieser erste zivile Käufer das Motorrad so kaufe wie gesehen, ohne Garantie und Gewährleistung, usw. usw. Mit anderen Worten: Der hatte ein gebrauchtes Motorrad angekauft, das dann mit einem Zeitpunkt nach dem Ankauf die "Erstzulassung"erhielt ?

Abschliessend kann ich mir eine Bemerkung nicht verkneifen:

vor einer Stunde schrieb PGR 156:

.....Pech gehabt......

Ich dachte bis heute nicht, dass man bei einem Fahrzeug Baujahr 1971 und bei der Fülle von Papieren, die ich habe, im Rahmen der erstmaligen Zulassung in Deutschlandvon "Pech" oder "Glück" reden kann. 

Für mich ist meine Fragestellung nun von allen Seiten gut beleuchtet worden, und ich danke allen Ratgebern / Beitrag-Schreibern.

Gruss 😎 Peter 

Edited by AlceVerde
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vor 2 Stunden schrieb AlceVerde:

 

Ich dachte bis heute nicht, dass man bei einem Fahrzeug Baujahr 1971 und bei der Fülle von Papieren, die ich habe, im Rahmen der erstmaligen Zulassung in Deutschlandvon "Pech" oder "Glück" reden kann. 

Das "Pech gehabt" war nicht von mir, sondern als Zitat vom Dekra-Mann geschrieben. 

Aber was hat denn gestern die Zulassungsstelle dazu gesagt? Du schriebst oben am Freitag, Du wolltest Montag hin?

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Habe den Termin storniert.

Ich habe bei dem Vorhaben der Zulassung schmerzlich lernen müssen, wer viel redet, bekommt auch viele (unpassende) Antworten.

Bin sowieso angepisst 😤,  denn ich hätte nicht für möglich gehalten, dass ein gar nicht mal so alter Oldtimer, von dem hunderte, wenn nicht gar tausende, auf deutschen Strassen bewegt werden, eine solche Doktorarbeit auslöst. 🧐  

Und dies noch mit der Tatsache, dass ich in den Foren ausschliesslich Kollegen kennengelernt habe, bei deren Behördenmaschinen wie selbstverständlich das Baujahr als Erstzulassung eingetragen wurde, und da pauschal der 01.07. des Jahres.

Was sollen denn die machen, die einen Eisenhaufen aus Zeiten vor dem zweiten Weltkrieg restaurieren, die ausser einem Kaufvertrag gar keine Papiere haben ... 🤨
 

Gruss 😎 Peter

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Moin,

ich habe Dir vor einigen Tagen dazu eine persönliche Nachricht geschrieben.

Beherzige den Inhalt, es wird Dir helfen.

Weiter öffentlich würde ICH nicht schreiben... kann der Zufall sein und einer der Beamte oder TÜV`ler  ließt zufällig hier mit.

Gruß

Holger

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Am 23.7.2024 um 17:33 schrieb AlceVerde:

Was sollen denn die machen, die einen Eisenhaufen aus Zeiten vor dem zweiten Weltkrieg restaurieren, die ausser einem Kaufvertrag gar keine Papiere haben ... 🤨
 

Alles ohne irgendeine eingetragene Erstzulassung macht es eher einfacher. In dem Moment, wo eine Erstzulassung eingetragen ist, klammern sich alle "Verantwortlichen" an dieses Datum wie der Teufel an die arme Seele. Und dieses Datum bekommst Du dann nur weg, wenn Du mit einem Dokument eine frühere Erstzulassung am XX.XX.XXXX belegen kannst.

Ich habe etliche Sankey Militäranhänger der brit. Armee zugelassen bekommen. Die haben ab Werk keine keine Rahmen/Fgstl.nummern...ebenso habe ich Bekannte, die Schwimmkübel und Wehrmachtgespanne aus den 40ern zugelassen bekommen haben. Was wir aber alle nicht hatten, waren Dokumente, die eine neuzeitliche Erstzulassung bescheinigten.

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Moin,

genau DAS meinte ich auch...

wenn "zu viele" Dokumente vorgelegt werden, ist es manchmal schwieriger... natürlich sind amtliche Daten dann unumgänglich.

Also: neuer Anlauf, andere Stellen... hoffentlich noch nicht die Zulassungsstelle aufgesucht.

Gruß

Holger

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vor 5 Minuten schrieb holger333:

Also: neuer Anlauf, andere Stellen... hoffentlich noch nicht die Zulassungsstelle aufgesucht.

Habe ich nicht aufgesucht. 🥵

Bin jetzt bei Dekra - gleich ein ganz anderer Sound. 👌

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  • 1 month later...

Hallo,

neuester Stand: Die § 21 StVZO Einzelabnahme hat astrein funktioniert.

Und heute nun: Zack ! Zulassung Guzzi durch Zulassungsstelle verweigert, wie befürchtet. 

Obwohl im Dekragutachten die Erstzulassung 01.07.1971 steht, wird dieses Datum nicht anerkannt. Die von mir weiter vorgelegten Papiere würden nur das Baujahr und den Verkauf Moto Guzzi an die Carabinieri, beides 1971, nachweisen, nicht aber die Erstzulassung.

Es würde nun eine Abfrage an irgendeine internationale Datenbank "REGINA" (??) gemacht, und sie melden sich wieder.

Ich weiss jetzt schon, dass da keine Daten existieren. Meine (letzte) Hoffnung ist jetzt nur noch, dass das nur eine (Negativ-)Abfrage dahingehend ist, dass das Mopped nicht 'mal gestohlen wurde. 

Gruss 😎 Peter

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Hi Peter, ärgerlich, aber was soll man von Bürokraten erwarten...Berufe dich auf die von der Dekra festgestellte 1971 Zulassung. Wenn die Datenbank-Abfrage nix Ggegenteiliges ergibt, müssen die EZ 1971 eintragen. Mit wem hast du auf der Zulassungsstelle gesprochen,  nur mit dem Sachbearbeiter oder ging das auch zum Vorgesetzten?

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vor 9 Minuten schrieb Gexx:

Wenn die Datenbank-Abfrage nix Ggegenteiliges ergibt, müssen die EZ 1971 eintragen.

Hallo Robert,

ist "REGINA" diese Datenbank ?
 

vor 10 Minuten schrieb Gexx:

nur mit dem Sachbearbeiter oder ging das auch zum Vorgesetzten?

Bisher nur mit der Sachbearbeiterin am Schalter

 

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vor 21 Minuten schrieb AlceVerde:

Ich weiss jetzt schon, dass da keine Daten existieren.

Da wäre ich mir nicht so sicher, weil die Maschine ja noch vor kurzem in Italien zugelassen war. Dummerweise wahrscheinlich mit der EZ aus 1990.

Aber trotzdem erst mal Glückwunsch zur bestandenen Einzelabnahme!

Gruß Thilo

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vor 6 Minuten schrieb AlceVerde:

ist "REGINA" diese Datenbank ?

Das ist eine europäische Datenbank über zugelassene Fahrzeuge.

Edit: nochmal gegoogelt. Es ist der "internationale Nachrichtenaustausch über die erneute Zulassung von exportierten und importierten Fahrzeugen"

Edited by fender_rhodes
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vor 3 Minuten schrieb fender_rhodes:

Dummerweise wahrscheinlich mit der EZ aus 1990.

Eben - und damit wird "1990" noch zementiert. 😱

 

vor 2 Minuten schrieb fender_rhodes:

Das ist eine europäische Datenbank über zugelassene Fahrzeuge

Tja, und da es 1971 noch keine EU gab, läuft alles auf 1990 hinaus. Mir wäre es lieber, es würden überhaupt keine Daten gefunden. 😩

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Moin Peter,

ja, diese dämlichen Gesetzesvorlagen...bzw Willkür Deiner Zulassungsstelle...

ein anderer Weg wäre noch, das Motorrad über einen Freund/Bekannten in einem anderen Kreis anzumelden.

Dort direkt die DEKRA Abnahme vorlegen.

Es kann sein, das Deine Voranfragen bei Eurer Zulassungsstelle bekannt ist... daher das sture Festhalten.

An einem Beispiel mit einer Zulassung in Hessen (dort die Bündelungsbehörde) gab es auch Schwierigkeiten.

Der Fahrzeugbesitzer hatte dann in einem anderen Kreis über einen Freund das Fz. zugelassen.

Im Anschluß die Ummeldung musste so akzeptiert werden.

der deutsche Amtsschimmel 😝

 

Wenn dieses Aufwand zu umständlich sei, bleibt nur die Anmeldung mit EZ1990.

ICH würde den Umweg machen...

Gruß

Holger

Edited by holger333
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Das Problem ist ja, dass die Behördenzulassung nicht als "normale" Zulassung registriert wird/wurde. Hoffentlich gerätst du an Behördenmitarbeiter die das Problem verstehen und lösen wollen. Es gibt ja immer auch Handlungsspielräume. Aber ich denke da musst du schon an leitende Mitarbeiter rankommen, die am Schalter dürfen das sicher nicht.

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vor 6 Minuten schrieb holger333:

ein anderer Weg wäre noch, das Motorrad über einen Freund/Bekannten in einem anderen Kreis anzumelden.

Da wäre ich mir nicht sicher, ob das funktioniert. Denn diese REGINA-Abfrage ist wohl obligatorisch bei importierten Fahrzeugen, um sicherzustellen, dass sie nicht noch im Ausland zugelassen sind.

Edited by fender_rhodes
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moin,

ich denke, mit Sachverstand kann es gehen...

aber der Wille gehört dazu.

Die Anfrage bei einer anderen Zulassungsstelle, vorab mit der DEKRA Bescheinigung, kann man erkunden...

 

Jeder wird verstehen, das eine Behördenzulassung sicherlich nicht mit einem 19 Jahre alten Fahrzeug gemacht wurde!!! 😵

So lange steht kein Fahrzeug in der Halde bei einer Behörde 😂

Daher: der Umweg...

Gruß

Holger

Edited by holger333
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vor 6 Minuten schrieb holger333:

Jeder wird verstehen, das eine Behördenzulassung sicherlich nicht mit einem 19 Jahre alten Fahrzeug gemacht wurde!!! 😵

Ja, schon. Aber juristisch ist das egal. Ob bei der EZ das Fzg. unbenutzt oder 100.000 km auf dem Tacho hat spielt juristisch keine Rolle. Das Problem ist, dass unsere Behörden nicht lösungsorientiert handeln (dürfen), sondern nur nach juristischen Gesichtspunkten. Also immer mit dem Hintergedanken, ob das eigene Handeln juristisch anfechtbar ist. Eine Hinwegsetzung über Vorschriften ist deshalb immer riskant für den Mitarbeiter. Deshalb wird es auch nie einen Bürokratieabbau geben, obwohl alle ihn sich so wünschen. Aber wenn alles was eine Behörde tut, juristisch wasserfest sein muss, braucht es 1000 und 1 Regelungen.

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vor 1 Stunde schrieb nouveau:

 Ansonsten noch ein Tip: TÜV Nord Hannover, Abteilung Service für Im- und Export.

Nützt dem Peter nix, er hat ja schon eine bestandene Vollabnahme mit der EZ 1971...was er nun hat, ist ein Zulassungsproblem. Da haben die Überwachungsvereine keinen Einfluss drauf. Man kann nur hoffen, dass die Datenbankabfrage ohne Ergebnis abläuft. 

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