Jump to content

V7-700cc - Problem der "Erstzulassung" bei Behördenmaschinen


AlceVerde

Recommended Posts

Hallo "Bürokratie-Experten" 😉,

ich habe dieses Jahr eine Ex-Carabinieri  (in meinem Fall eine V7-700) in Italien gekauft, die in Deutschland noch nie zugelassen war. Sie ist Baujahr 1971 und lief von 1971 bis 1990 bei den Carabinieri in Rom. In 1990 wurde sie "ausgemustert" und an den ersten (italienischen) Zivilisten verkauft.

Da es beim italienischen Staat für die staatseigenen Behördenmaschinen natürlich keine "übliche Zulassung" gibt, taucht die erste Inbetriebnahme 1971 in den späteren Papieren denn auch nirgends auf. Jedoch habe ich eine höchst offizielle Bestätigung von Moto Guzzi, dass diese V7-700 mit Rahmennummer VS-..... in 1971 gebaut wurde und am 21.05.1971 verkauft worden ist an das "Comando Generale Arma Carabinierei di Roma". Die Carabinieri erfüllen bekanntermassen Polizeiaufgaben, sind aber ein Teil des Verteidigungsministeriums.

Und prompt macht der TÜV-Ingenieur im Rahmen der Einzelabnahme gemäss § 21 StVZO trotzdem Schwierigkeiten, denn er will mir als Erstzulassung nur 1990 eintragen, nicht 1971. Er scheint absurderweise anzunehmen, dass die Carabinieri das Motorrad 19 (!) Jahre lang in der Garage unbenutzt versteckt gehalten  oder ohne gültige Erlaubnis des Italienischen Staates "heimlich" gefahren seien.... 😱🥴 

Ich hatte hier und im Guzzi-Freunde Forum ein Riesenfass aufgemacht zu den benötigten Papieren für eine Erstzulassung dieses Oldtimers in Deutschland. Die Zulassung selbst wird nun aber jedenfalls mit meinen Papieren kein (grösseres) Problem sein.

Stattdessen kommt die Bürokratie nun mit einer ganz anderen (aberwitzigen) Idee um die Ecke. Wenn später (ab dem ersten zivilen Besitzer) stets von "Immatriculazione 1990" die Rede ist, dann gibt es eine Erstzulassung 1990, basta ! 😤

Das werde ich auf keinen Fall  -aus unterschiedlichen Gründen- hinnehmen.

Hat jemand eine Idee, was ich noch tun könnte (ausser erstmal mir eine andere Prüf-Organisation zu suchen) ?

Grüsse 😎 Peter

Edited by AlceVerde
Tippfehler
Link to comment
Share on other sites

So abwegig ist die Annahme des „Bürokraten“ nicht.

Bei der Einstellung des Käfer Cabrio kaufte ein renommiertes VW-Autohaus in Hannover 25 dieser Krabbeltiere und lagerte die ein. Die Profis hatten das im Auge…

Ähnliches passierte einem Freund. Der kaufte um die Jahrzausendwende einen der letzten Mini. Und lagerte den ein. Er hatte Glück. Dank Internet, KBA etc. wurde er von BMW! (Rechtsnachfolger) angeschrieben er möge bitte sein Auto anmelden. Ähnliches gab es beim 2CV.

Auch Harley hatte vor einigen Jahren spezielle „CVO“-Modelle zugelassen, die ab einem Tag X nicht mehr zulassungsfähig gewesen wären. 
 

Ansonsten war im letzten Jahr ein Bericht im Web mit einem deutschen FORD-Händler bei dem etliche „vergessene“ Neuwagen in den Hallen standen.

Auch die Bundeswehr hat etliche der 125/200er Zweitakt Hercules eingelagert.

Es gibt sie also, die „Dornröschen“.

Gruß René

 

Link to comment
Share on other sites

vor 35 Minuten schrieb Eine Guzzi:

So abwegig ist die Annahme des „Bürokraten“ nicht.

Bei der Einstellung des Käfer Cabrio kaufte ein renommiertes VW-Autohaus in Hannover 25 dieser Krabbeltiere und lagerte die ein. Die Profis hatten das im Auge…

Ähnliches passierte einem Freund. Der kaufte um die Jahrzausendwende einen der letzten Mini. Und lagerte den ein. Er hatte Glück. Dank Internet, KBA etc. wurde er von BMW! (Rechtsnachfolger) angeschrieben er möge bitte sein Auto anmelden. Ähnliches gab es beim 2CV.

Auch Harley hatte vor einigen Jahren spezielle „CVO“-Modelle zugelassen, die ab einem Tag X nicht mehr zulassungsfähig gewesen wären. 
 

Ansonsten war im letzten Jahr ein Bericht im Web mit einem deutschen FORD-Händler bei dem etliche „vergessene“ Neuwagen in den Hallen standen.

Auch die Bundeswehr hat etliche der 125/200er Zweitakt Hercules eingelagert.

Es gibt sie also, die „Dornröschen“.

Gruß René

 

Das sind aber alles Fälle, wo die Fahrzeuge tatsächlich eingelagert worden sind...im Fall von Peter war die Maschine aber seit 1971 in Nutzung. Ich bin der Meinung, dass es hier zu einer Einzelfallentscheidung kommen muss. 

Link to comment
Share on other sites

"Wenn später (ab dem ersten zivilen Besitzer) stets von "Immatriculazione 1990" die Rede ist, dann gibt es eine Erstzulassung 1990, basta"

Verstehe ich das richtig, dass in den italienischen Papieren Immatriculazione 1990 steht? Dann kann der Prüfer davon ausgehen, dass die italienischen Behörden das korrekt ermittelt und so festgelegt haben, und er hat keine Grundlage, davon abzuweichen. Ich kenne einige Fälle, in denen Fahrzeuge etliche Jahre ohne Zulassung auf Flugplätzen oder Hafenanlagen oder großen Firmengeländen genutzt wurden. Erst als sie dort ausgedient hatten und an Privatleute verkauft worden waren, erfolgte die erste Zulassung - mit dem dann aktuellen Datum. Allerdings hat die Prüforganisation dann als Hinweis in die Papiere eingetragen: Fahrzeug hergestellt XXXX. Einen solchen Hinweis in den Papieren wird man Dir sicher nicht verweigern.

Edited by nouveau
Link to comment
Share on other sites

Moin,

auf keinen Fall wurde diese Guzzi mit Baujahr 1971 bei der Polizei eingelagert... und 1990 zugelassen.

ICH würde zur DEKRA gehen.... ansonsten im Oldtimer Bereich in Deiner gegend suchen... und auch eine andere Organisation ansteuern.

Gruß

Holger

Link to comment
Share on other sites

in diesem Fall egal, nur auch klar: bei keiner Polizei der Welt werden Motorräder 19 Jahre eingelagert 😂

Link to comment
Share on other sites

vor 9 Stunden schrieb nouveau:

Verstehe ich das richtig, dass in den italienischen Papieren Immatriculazione 1990 steht? ......

........Allerdings hat die Prüforganisation dann als Hinweis in die Papiere eingetragen: Fahrzeug hergestellt XXXX. Einen solchen Hinweis in den Papieren wird man Dir sicher nicht verweigern.

Ja,  "Immatriculazione 1990"

Wenn der Hinweis "Fahrzeug hergestellt 1971" in Feld 21 oder 22 des Kfz-Scheins stünde, könnte man spontan denken, dass ich damit leben könnte. Nur fürchte ich, dass für die Kriterien, die Hauptuntersuchung künftig zu bestehen, dann doch 1990 massgebend wäre.

Im übrigen ist es für die Kenner der Szene sowieso unstreitig, dass das Motorrad in 1971 hergestellt wurde, habe ja die Bestätigung von Moto Guzzi, jedenfalls kann sie nur aus den Baujahren 1967 bis 1976 stammen. Insofern könnte ich mir den Hinweis im Kfz Schein schenken.

Gruss 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

vor 9 Stunden schrieb holger333:

Moin,

auf keinen Fall wurde diese Guzzi mit Baujahr 1971 bei der Polizei eingelagert... und 1990 zugelassen.

ICH würde zur DEKRA gehen.... ansonsten im Oldtimer Bereich in Deiner gegend suchen... und auch eine andere Organisation ansteuern.

Gruß

Holger

Genauso ist es, Holger !
 

Gruss 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

Hallo Peter,

dachte ich es mir doch. Es geht um das Alter für die „Tüv-Bestimmungen“. Wie Abgas, Lautstärke, Beleuchtung.

Da ist die Regelung ziemlich klar, hier ist in den in Deutschland gültigen Regelungen immer vom „zugelassen xy“ die Rede.

Da würde auch der Hinweis irgendwo in den Papieren „Baujahr XY“ nicht helfen. Zu dem Hinweis hier „keine Polizei lagert Fahrzeuge ein“. Tatsächlich gab es das. Sowohl in Südamerika als auch Syrien oder Libyen sollte die komplette Polizei neue Harleys bekommen. Durch einen plötzlichen (politischen?) Sinneswandel wurden die zwar geliefert, gingen aber nie in den Betrieb. Und standen auf Halde, teilweise im Freien. Das war in mehreren Ländern in den 80igern. Diese Motorräder sind in größerem Umfang um die Jahrtausendwende wieder aufgetaucht, ich selbst habe davon mindestens fünf! gesehen.

Also Chancen für den nichtssagenden Eintrag sehe ich klar, eine Zulassung mit der dem Alter entsprechenden „ Tüv-Vorschriften“ beurteile ich, egal bei welcher Einrichtung, eher schwierig. 
 

Das erklärt auch die Situation eines Freundes meines Bruders, der hat auch eine Polizei-GUZZI und restauriert. Immer wenn ich frage sagt mein Bruder „der hat Ärger mit der Zulassung“. So weit ich weiß hat da jemand sogar versucht die italienische Polizei anzuschreiben.

Viel Erfolg und Gruß

René

Link to comment
Share on other sites

Wenn in den italienischen Papieren 1990 steht, was soll der Prüfer in D dann anderes eintragen? Bj interessiert nicht, das Fahrzeug wurde eben 1990 zugelassen, fertig. Natürlich wurde sie zuvor von den Carabinieri (ausgiebig) genutzt, interessiert in diesem Fall aber nicht. Da wirst wohl in den sauren Apfel beissen müssen...

Link to comment
Share on other sites

vor 9 Stunden schrieb holger333:

in diesem Fall egal, nur auch klar: bei keiner Polizei der Welt werden Motorräder 19 Jahre eingelagert 😂

Eben !
 

Das ganze Malheur kommt letztendlich daher, dass die Papiere ab 1990 (für die zivilen Zulassungen) vom Ministerium für Transport und Verkehr ausgestellt wurden und es vorher bei den Carabinieri eine Art "Staatliche Zulassung für den Italienischen Staat" war, ausgestellt vom Verteidigungsministerium.
Zulassungspapiere wie die ab 1990 für den zivilen Verkehr gab es 1971 beim Verteidungsministerium nicht.

Ich glaube nicht, dass bei der Zulassung eines Bundeswehr-Jeeps mit "Y-..." der zuständige Feldwebel der Einheit damit zur örtlichen Zulassungsstelle marschiert, kann mich aber irren ...🤔

Vom Ergebnis her jedenfalls ein aberwitziger Gedanke, dass von den ca. 14.500 gebauten V7 mit den Rahmennummern VS - .. .. ein grosser Teil ja nun mal Behördenmaschinen waren und dass diese Ende der 80-er, Anfang der 90-er,  Jahre zu hunderten oder gar zu tausenden in Italien, ganz Europa und USA verteilten Motorräder allesamt die Erstzulassung um das Jahr 1990 herum haben sollten ? 😳😳😳

 

Grüsse 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

vor 6 Minuten schrieb Eine Guzzi:

So weit ich weiß hat da jemand sogar versucht die italienische Polizei anzuschreiben

Das habe ich gerade gestern auch gemacht. Es gibt in Rom ein historisches Museum, das auch (hoffentlich) Unterlagen hat über alle von den Carabinieri gefahrenen PKW, LKW und Motorräder -zurück bis vor dem zweiten Weltkrieg.

Verspreche mir aber leider nicht viel davon.

Gruss 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

Umgekehrt kennen wir das doch auch: Thema Tageszulassung. Das Fahrzeug wird zugelassen, bleibt aber neu / unbenutzt. Hier ist es halt umgekehrt. Aber: Wenn das Fahrzeug jetzt die §21-Abnahme mit den Kriterien von EZ `90 geschafft hat, warum sollte es dann kommende Hauptuntersuchungen nicht schaffen? Im Übrigen: Das Gutachten des Sachverständigen ist für die Zulassungsstelle nicht bindend ( obwohl sie sich in aller Regel danach richtet ). Die Zulassungsstelle hat die Möglichkeit, bei unklarem Datum der Erstzulassung den 01.07. des Baujahrs als EZ-Datum einzutragen - deshalb haben z.B. viele US-Importe den 01.07. als EZ-Datum. Dieser Weg erscheint mir hier aussichtsreicher als die Erstellung eines Gutachtens bei einer anderen Organisation.

Link to comment
Share on other sites

Hallo Zusammen,

Peter hat ja leider nicht die Gründe genannt, warum ihm die Erstzulassung wichtig ist.

Ich spekuliere, Peter geht es in erster Linie um das Procedere bei der Geräuschmessung.

Bei eienr Erstzulassung bis 1983 wurde ja mit einem Abstand vom 7 Metern hinter dem Moto gemessen, ab Erstzulassung ab 1984 dann wie aktuell mit 0,5 m im Winkeln von 45°.

Wenn die Zulassung vor dem Tag der Einführung der aktuellen Regelung liegt, muss bei einer Messung inclusive Tolerenz vom 5 dB(A) ein Wert von 26 dB(A) dazugerechnet werden.

Da Fahrzeuge aus en 70ern gerne mal etwas lauter waren, wie z.B. meine 1200er Laverda, Erstzulassung 1978, spart man sich bei einer Kontrolle viel Stress, wenn man den Buchstaben (N) hinter dem Wert des Standgeräusches stehen hat... Die Laverda hat z.B. als Standgeräusch 82 dB(A) eingetragen, bei einer Messung darf sie daher 82 + 26 =108 dB(A) haben.

Eventuell geht es Peter auch um den "Oldtimerstatus" bei der Versicherung, da sind meines Wissens mehr als 40 Jahre seit Erstzulassung notwenig; die Versicherung wird dann erheblich billiger, ich hab für die Laverda z.B. bei Vollkasko nur ca. 190 € im Jahr zu zahlen.

Ansonsten sehe ich ja keine Nachteile bei der Eintragung der Erstzulassung mit 1990, lasse mich aber gerne eines anderen belehren.

Viele Grüße

Rüdiger

 

Link to comment
Share on other sites

Vergiss nicht die Abgasmessung, die mit EZ 1990 fällig wäre...

Oldtimerversicherung wäre ab 30 Jahren möglich

Link to comment
Share on other sites

vor 14 Stunden schrieb AlceVerde:

....Das werde ich auf keinen Fall  -aus unterschiedlichen Gründen- hinnehmen.....

Eben, Robert, Abgasmessung ist der wichtigste Grund  -hatte ich auf dem Schirm, es gibt noch andere, aber das würde hier zu weit führen.

Gruss 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden schrieb nouveau:

.....Aber: Wenn das Fahrzeug jetzt die §21-Abnahme mit den Kriterien von EZ `90 geschafft hat, warum sollte es dann kommende Hauptuntersuchungen nicht schaffen?......

Missverständnis

Das Motorrad hat die § 21 - Abnahme noch nicht geschafft. Bin noch ganz am Anfang, ohne die Guzzi überhaupt mal dort vorgefahren zu haben. Hatte mit dem TÜV-Ingenieur nur gesprochen, und er wollte vorab Unterlagen zugeschickt erhalten, damit er sich "vorbereiten" könne. Ich habe dann den Kfz-Schein von meinem aktuellen Motorrad genommen und ihm eine Tabelle gemacht mit den dort 50 aufgeführten Feldern  -von Erstzulassung (B)  über Länge, Breite, Höhe (18,19,20) bis hin zu Reifengrösse (15.1 und 15.2) usw. usw.

Von den ca. 50 Feldern konnte ich ihm schon mal 40 aus den Papieren für meine V7 durchgeben. Nur spezielle Felder, bei denen ich mich nicht so auskenne, musste ich noch offen lassen, z.B. (10) = Code zu (P.3). Dabei ist (P.3) die Kraftstoffart "Benzin". Den kenne ich nicht, muss ich auch nicht kennen, ist ja seine Aufgabe im Rahmen der Begutachtung, dafür zahle ich ja das Gutachten.

Er rief dann aber sofort zurück und sagte, er gebe mir nur Erstzulassung 1990.

Er wollte von mir z.B. auch eine EU-Typengenehmigung (K) haben.....Hääh ??? 😱 Die EU gab es 1971 noch nicht. Die EU gab es übrigens auch 1990 noch nicht ! Fahrzeuge wurden meines Wissens erst ab 1998 nach EU-Regularien zugelassen. Er scheint nicht auf dem Schirm zu haben, dass es sich hier um einen Oldtimer handelt, bei dessen Produktion und Inbetriebnahme die Europäer den Begriff "EU" noch nicht einmal buchstabieren konnten.

All dies führte mich zu der Erkenntnis, dass der Wechsel zu einer anderen Prüforganisation geboten ist. Habe jetzt mal mit der DEKRA Kontakt aufgenommen. Ich bin kein Krawall-Macher, aber so geht das nicht. 

 

vor 2 Stunden schrieb nouveau:

Die Zulassungsstelle hat die Möglichkeit, bei unklarem Datum der Erstzulassung den 01.07. des Baujahrs als EZ-Datum einzutragen - deshalb haben z.B. viele US-Importe den 01.07. als EZ-Datum

Wieder Missverständnis

Es geht mir nicht um ein konkretes Datum aus dem (Bau-) Jahr 1971, von mir aus soll das  -wie üblich-  mit 01.07. (Halbjahres-Mitte) eingetragen werden. Von mir aus auch 01.07.1972 oder 01.07.1973 oder weiss der Kuckuck was, jedenfalls aber nicht 1990. Aufgrund der alphanumerischen Zählweise der Rahmennummern von Guzzi aus der VS Reihe ("VS" ist die Bezeichnung für die V7-700)  mit 00AA....01AA...02AA...99AA....00AB....01AB.....99AB....00AC.... usw. usw. könnte ich ihm mit plus minus wenige Monate hin und her nachweisen, dass das Motorrad etwa im ersten Halbjahr 1971 vom Band ging. Das könnte mir übrigens Moto Guzzi auch bestätigen. Wurde dann am 21.05.1971 an die Carabinieri verkauft.

Aber darum geht es eigentlich nicht. Es geht um die tatsächliche Nutzung des Motorrades ab 1971 im Verteidigungsministerium, vor Ort konkret bei den Carabinieri in Rom. Denn so muss ich (01.07.) 1971 bekommen.

Ich habe am Montag einen Termin bei der Zulassungsstelle. Wenn die mir sagen, unklare Erstzulassung, wir nehmen das Baujahr und da den 01.07., dann bin ich zufrieden. Von mir aus können die mir auch den 01.07.1976 bestätigen, die V7 wurden ja nur bis 1976 gebaut. Aber jedenfalls nicht 1990. Da komme ich mir vereimert / für dumm verkauft vor. 🥴

Gruss 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

Moin Peter,

es ist mir zu dumm...hier mit einigen Antworten umzugehen...und Italien hat nun mal nicht mit Syrien und Lybien zu tun...

aber jeder möchte mal antworten...

somit bin ich hier raus.

Gerne per PN.

Gruß

Holger

Link to comment
Share on other sites

vor 4 Stunden schrieb Eine Guzzi:

Das erklärt auch die Situation eines Freundes meines Bruders, der hat auch eine Polizei-GUZZI und restauriert. Immer wenn ich frage sagt mein Bruder „der hat Ärger mit der Zulassung“. So weit ich weiß hat da jemand sogar versucht die italienische Polizei anzuschreiben.

Viel Erfolg und Gruß

René

Meine T4 war auch einmal ein Behördenfahrzeug, Bj.1982...die ist auch Anfang der 90er in zivilen Besitz übergegangen. Dennoch steht bei mir in den Papieren 1982 als EZ

Peter hat ja sogar eine schriftliche Bestätigung, dass die Maschine 1971 an die Polizei ging. Vielleicht fehlt das deinem Bekannten?

Und auch die italienischen Behörden haben vielleicht mit 1990 damals eine Fehleintragung gemacht. Das hat nur keinen dort gestört...

Link to comment
Share on other sites

vor 53 Minuten schrieb Gexx:

Meine T4 war auch einmal ein Behördenfahrzeug, Bj.1982...die ist auch Anfang der 90er in zivilen Besitz übergegangen. Dennoch steht bei mir in den Papieren 1982 als EZ

Na bitte !

War dieser erste Zivilist ein Deutscher oder ein Italiener ?  Ich gehe davon aus, dass Du es nicht warst ?

Interessant wäre, was dieser erste zivile Besitzer den Behörden vorgelegt hatte. Ich vermute aber, dass Du da im Rahmen der Historie der T4 nichts vorliegen hast (insbesondere Kopie eines Kaufvertrag zwischen dem Italienischen Staat und dem ersten zivilen Besitzer mit Kilometer-Stand) ? Der Tachostand hätte dann belegt, das die Maschine in Deinem Fall diese Kilometer bei der Behörde in diesen 8-10 Jahren damals zurückgelegt wurden.
 

vor einer Stunde schrieb Gexx:

Peter hat ja sogar eine schriftliche Bestätigung, dass die Maschine 1971 an die Polizei ging. Vielleicht fehlt das deinem Bekannten?

Tja, aber die nützt mir   -bis jetzt und beim TÜV-  trotzdem nichts 😩

 

Gruss 😎 Peter

Link to comment
Share on other sites

Nein, leider habe ich aus der Zeit keine weiteren Dokumente...ich war auch nicht der erste deutsche Besitzer. Ich meine, die ging erst in Italien in zivil über und dann in den frühen 90ern nach Deutschland. Ich habe noch einen ganzen Ordner mit alten Rechnungen. Den schaue ich mal durch

Link to comment
Share on other sites

Hallo AlceVerde,

das Schöne ist, daß ein Fahrzeug, welches in irgendeinem EU-Land zugelassen war, in jedem anderen EU-Land zugelassen werden kann.

Das kann nicht verweigert werden und allzuhoch können sie die Latte nicht legen, wenn sie Änderungen für die deutsche Zulassung einfordern. Das war früher zB bei Fahrzeugen aus GB nötig und sinnvoll: Reiner Meilen-Tacho zu KM-Tacho oder Tacho mit KM und Meilen umbauen, Nebelschlußlicht und Scheinwerfer auf Rechtsverkehr etc. Sonst hatten sie keine Handhabe, für alle "Sonderwünsche" des TÜV-Mannes hieß es dann: "Ist in England zivil erlaubt, schreibst Du halt ne Bemerkung: "Pos.XX darf STVzO entsprechen". Und wenn laut Lucas die Kennzeichenbeleuchtung nur den Winkel XY ausleuchtet, möchte ich bitte auch ein Kennzeichen mit Krad-Größe eingetragen haben. Nö, die Beleuchtung wechsel ich nicht. Die ist Serie und in England erlaubt...uswusf.

Dein Problem ist nun, daß der TÜV-Mann völlig korrekt die ihm vorliegende Erstzulassung laut letzten zivilen Papieren eintragen will- und auch nach den vorliegenden Unterlagen muß. Selbst wenn da jetzt noch ein Bj. 1971 unter "Bemerkungen" erscheint, bringt Dir das nichts.

Nun sehe ich zwei Möglichkeiten:

1. Bei allen wichtigen Parametern der Zulassung, die nicht technisch bis 1990 geändert worden sein müssen (nachträgliche Anpassungen, analog Nachrüstung von Anschnallgurten etc), werden die alten Werte eingetragen, mit Sternchen. ZB: CO-Wert: 4,5Vol%*. Und im unteren Feld steht dann zB dazu: Entspricht Norm 1974 Baujahr oder etwas sinngemäßes. Oder oben in den Feldern die neuen Werte und im Sternchen steht dann sinngemäß, daß die (dort aufgeführten) Werte von 1971 für Prüfungen heranzuziehen sind. Sowas hatte ich bei meinem Landrover 110 V8. Der Hersteller sagte: 4,5Vol% und in Deutschland galt max. 3,5Vol%. Da der Wagen in GB aber so zugelassen war und das die Vorgaben des Herstellers zum Baujahr waren, wurde bei der ASU die 4,5 genommen. Und das auch im Feld Bemerkungen geschrieben. Das würde dann auch entsprechend für Geräuschpegel gelten, denn ein Fzg von 1971 kann ja nicht zwangsläufig die Grenzwerte von 1990 einhalten. Dabei ist allerdings die Frage, ob das so wie oben beschrieben noch geht (ist jetzt 15...20 Jahre her) und ob der TÜV-Onkel bereit dazu ist. Häufig fehlt denen das spezifische Wissen und sie wissen selber nicht, was im speziellen Fall möglich ist.

2. Kurze zivile Zulassung in einem Land, in der nur wenig in die Papiere eingetragen wird und das Baujahr im Vordergrund steht, oder im Falle einer ersten behördlichen Zulassung das Baujahr als Erstzulassung eingetragen wird. Meine V50III Military der niederl. Landmacht hatte jedenfalls 1984 als Erstzulassung in den Papieren stehen, obwohl das Krad erst viel später das erste Mal zivil zugelassen wurde. Da könntest Du vielleicht mal übers Internet Kontakt mit niederländischen, rumänischen etc Guzzi-Foren aufnehmen. Vielleicht kannst Du, zB. mit einem Niederländer, einen "Deal" machen, daß er die Guzzi kurz dort zuläßt, Du sie dann wieder übernimmst und dann mit der Datenkarte von 1971 und den letzten Papieren, in dem dann EZ 1971 steht, wieder beim TÜV-Onkel aufläufst. Dann übernimmt er problemlos die Zahlen.

Ich kann gerne am Montag mal unseren Dekra-Prüfer fragen, welche Möglichkeiten er sieht. Der ist ziemlich fit. Der TÜV-Mann, der Do+Fr bei uns ist, ist noch zu neu dabei.

Grüße Michael

Edited by PGR 156
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...