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Reifeneintragung erforderlich


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Da steht aber jetzt nix von einer Reifenfabrikatsbindung drin...nur das Reifen bei einer Dimensionsänderung eintragungspflichtig sind.

Was ist aber , wenn man z.B. im Schein nur 3.25-S19 und 4.00-S18 steht und in den Bemerkungen "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" 

Die Zulassungspapiere haben kein konkretes Reifenfabrikat. Und hier im Forum wurde auch schonmal geschrieben,  dass dieser Satz bei jemanden in den Papieren stand, obwohl es eigentlich tatsächlich keine Reifenbindung gibt. 

Wo kann man denn Infos über die Betriebserlaubnis herbekommen? 

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smartharry - Betriebsanleitung ist keine Betriebserlaubnis das weißt Du ja.

Gexx, bei alten Motorräder vor ca. 2005 gab es ja keine EU Zulassung sondern den Fahrzeugbrief, kennt ihr ja noch alle. Dort war dann die Reifenmarke und Reifentyp unter Bemerkungen eingetragen, zusätzlich zu den Grössen unter 20 und 21. 

Für alle Fahrzeuge wurde damals vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eine Betriebserlaubnis erteilt (2. Bild).

Wenn eine Umschreibung / Besitzerwechsel, An/ Abmeldung vorlag, wurde der alte Fahrzeugbrief (ab 2005) eingezogen und die Zulassungsbescheinigung II der EU ausgehändigt.

Dort steht selbst nichts mehr drin wegen Reifengrösse, Marke und Typ. Aber, diese Daten sind für das Fahrzeug hinterlegt und von den zuständigen Behörden und Polizei abrufbar.

Ich hatte mit meiner alten 2 Ventiler BMW das gleiche Problem und habe mir bei einem TÜV Ingenieur die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Meine Reifengrössen gibt es immer noch sind handelsüblich. Wie es mit den 4.00 ... ist weiss ich jetzt nicht. Kann ich aber wenn gewünscht in Erfahrung bringen. 

Wie in dem alten ungültigen Brief ganz unten ersichtlich hatte ich mal den BT45 extra eintragen lassen. Wie gesagt, jetzt ist die Reifenfabrikatsbindung ausgetragen.

... alles ohne Gewähr 😀

IMG_1288 Kopie.jpeg

IMG_1290.jpg

Edited by osirg
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smartharry,

steht in deinem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigun 1 auch noch Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis (geändert) ? 

Wenn ja betrifft es dich auch, wenn nein hat dein Motorrad (alle vom gleichen Typ die damals eine Betriebserlaubnis erteilt bekamen) keine Reifenfabrikatsbindung. 

Es gab solche und solche Fälle.

 

 

Edited by osirg
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vor einer Stunde schrieb osirg:

Wenn eine Umschreibung / Besitzerwechsel, An/ Abmeldung vorlag, wurde der alte Fahrzeugbrief (ab 2005) eingezogen und die Zulassungsbescheinigung II der EU ausgehändigt.

Dort steht selbst nichts mehr drin wegen Reifengrösse, Marke und Typ. Aber, diese Daten sind für das Fahrzeug hinterlegt und von den zuständigen Behörden und Polizei abrufbar.

Hallo Ralf, das kann natürlich sein...mein Fall ist eine R75/6 von 1976. Das man die Reifentypen nicht in den "neuen" Brief übernommen hat, ist eigentlich größter Unfug. Damit haben diejenigen, die diese Info eigentlich benötigen (Besitzer , Werkstätten) keine Chance. Ich frage mich, was die Zulassungsbehörden sich dabei gedacht haben. 

Die Zollgrößen gibt es noch. Aktuell ist der BT45 drauf und ist auch noch gut, d.h. dieses Jahr könnte es bei der HU noch keine Probleme geben. Die Reifen müssten noch von vor 2020. Wenn nicht, gibt es ein Problem..,der BT45R ist garantiert nicht bei der Alten irgendwo eingetragen 

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vor 2 Stunden schrieb osirg:

smartharry,

steht in deinem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigun 1 auch noch Reifenfabrikatsbindung laut Betriebsanleitung ? 

Wenn ja betrifft es dich auch, wenn nein hat dein Motorrad (alle vom gleichen Typ die damals eine Betriebserlaubnis erteilt bekamen) keine Reifenfabrikatsbindung. 

Es gab solche und solche Fälle.

 

 

ich habe ja schon in diesem Tread geschrieben dass mir der Tüf auf Vorlage dieser Betriebsanleitung die Reifen ohne Speedindex V eingetragen hat. Die Größe ist die selbe. Somit kann ich in meinen Größen die auch in der damaliglen Typezulassung ausgewiesen waren als R, H, oder V Reifen fahren was dazu führt dass ich deutlich mehr Auswahl habe. Als ich die Guzzi gekauft habe waren V Reifen eingetragen. Als Grundlage beim TÜF hat die Betriebsanleitung bei der alten Guzzi ausgereicht.

Als Beispiel der Metzler Marathon Ultra, ist ein super langlebiger Reifen mit mehr als genut Grip im Trockenen und im Nassen für meine Fahrweise. Diesen Reifen gibt es nur in einer H Version.

Reifeneintragung.jpg

Edited by smartharry
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vor 8 Stunden schrieb smartharry:

ich habe ja schon in diesem Tread geschrieben dass mir der Tüf auf Vorlage dieser Betriebsanleitung die Reifen ohne Speedindex V eingetragen hat. Die Größe ist die selbe. Somit kann ich in meinen Größen die auch in der damaliglen Typezulassung ausgewiesen waren als R, H, oder V Reifen fahren was dazu führt dass ich deutlich mehr Auswahl habe. Als ich die Guzzi gekauft habe waren V Reifen eingetragen. Als Grundlage beim TÜF hat die Betriebsanleitung bei der alten Guzzi ausgereicht.

Als Beispiel der Metzler Marathon Ultra, ist ein super langlebiger Reifen mit mehr als genut Grip im Trockenen und im Nassen für meine Fahrweise. Diesen Reifen gibt es nur in einer H Version.

Reifeneintragung.jpg

Das verstehe ich nicht. Nicht der TÜV ändert die Eintragung im Schein, sondern das Straßenverkehrsamt. Hat der TÜV auf Grundlage der Betriebsanleitung ein Änderungsgutachten erstellt, auf dessen Grundlage das Straßenverkehrsamt die Eintragung im Schein geändert hat?
Gruß
Dieter

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Ja genau, also jetzt verlieren wir uns in Kleindetails, natürlich musst man zuerst zum Tüf, der den Eintrag vorbereitet im Brief und danach zum Strassenverkehrsamt um dies im Schein eintragen zu lassen. Es ist doch jedem klar dass ohne Tüf keine Eintragung vom Landratsamt durchgeführt wird. Ätzend.

Dem Tüf reichte die Betriebsanleitung für die Änderung im Brief, das Landratsamt frägt nicht nach beim Eintrag in den Fahrzeugschein.

Edited by smartharry
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Moin,

ich beteilige mich an dieser endlos Diskussion nicht mit.

Fahre bisher alle meine Motorräder zu einem KÜS  (TÜV) und alles läuft wie immer.

Kurze Kontrolle, frische Plakette, nettes Gespräch.

Gruß

Holger

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Holger, das nette Gespräch nützt dir gar nichts bei der nächsten Kontrolle. Und die Plakette auch nicht.

Edited by osirg
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smartharry,

so wie ich das sehe (wenn der Auszug/Bild zutrifft) hat dir der TÜV den Speedindex  "T" eingetragen. Bedeutet Höchstgeschwindigkeit bis 190 Km/h.

Wenn dies für die 1100 California ist, sollte sie nur eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 173 Km/h haben ! Kann ja sein.

Der Reifenspeedindex muß mindestens 10% höher sein als die Höchstgeschwindigkeit des Motorrades.

173 Km/h +10% = 190 Km/h

Klar, Reifen mit höherem Speedindex als "T" (fast alle) sind erlaubt.

Edited by osirg
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Die Wahrscheinlichkeit, dass zu dieser Reifenproblematik eine Polizeikontrolle völlig schief läuft, ist relativ gering. Meine Erfahrung der letzten 2 Jahre beinTÜV&Co zeigten, dass selbst die Prüfer noch nicht 100% sicher sind, wie und was zu handhaben ist. Das werden dann Polizisten erst recht nicht sein.

Auch wenn die alten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr gültig sind, so dienen sie ja nach wie vor als Nachweis, dass es technisch gesehen korrekt ist. Ein Polizist kann somit in einer Kontrolle die Maschine nicht einfach stillegen. Was früher technisch korrekt war, kann jetzt zu einem Stichtag X nicht auf einmal technisch nicht mehr funktionieren...das ist eine reine Zulassungsproblematik

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Das sehe ich genau so. Aber der Thread Ersteller wollte es ja wissen. 😀

 

Und wenn die Prüforganisationen da mal durchblicken, lassen sie uns (wenn etwas nicht stimmt) noch mal antreten mit doppelten Kosten.

Edited by osirg
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Die 1100 California hat eine Höchstgeschwindigkeit von 190 / 200 Km/h - wenn der Prospekt stimmt.

https://guzzitek.org/guzzistoire/gb/1100/1100calif/1100ie/pub/1100California_Brochure_01.pdf

Somit hätte der TÜV Ingenieur einen Fehler gemacht, wenn er als Speedindex "T" eingetragen / abgenommen hat.

... wo kein Kläger, da kein Richter !

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ja das ist korrekt, wird jedoch bei verwenden von Zubehör (Windschild groß) auf 179 gesenkt. Steht bei mir auch so im Schein und auch in der Betriebsanleitung. Weiters gilt ein H Reifen bis 210km/h also kein Fehler.

Wäre alles erfragbar.

lg

Edited by smartharry
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wenn die Reifengrößen passen, gibt es bei KEINER Polizeikontrolle Probleme, ist einfach falsch !

habe schon ein paar Mal Kontrollen gehabt...alles gut.

Edited by holger333
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Ja ich muß auch Holger Recht geben. Der ganze Käse was da drin steht an Reifenfabrikaten interessiert schon 20 Jahre kein Schwein mehr. Als ich 2006 meine Cali 3 kaufte und bei der Zulassungsstelle neue Papiere bekam wurde der ganze Käse von Reifeneintragungen weggelassen. Habe dann nachgefragt wieso. Antwort vom Amt. Es muß nur noch Größe, Breite. Traglastindex und Geschwindigkeitindex eingetragen sein. Müßte ja sonst wenn es ein Reifen nicht mehr gibt jedesmal neu eintragen lassen. Dasselbe sagt auch der TÜV bei mir. Verstehe den ganze Zirkus nicht

Edited by Johny
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Es gibt aber neue Vorschriften, was vor 20 Jahren galt gilt nicht mehr.

Aber ich gebe auf, es hat offensichtlich keinen Sinn !

 

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vor 14 Stunden schrieb Johny:

Ja ich muß auch Holger Recht geben. Der ganze Käse was da drin steht an Reifenfabrikaten interessiert schon 20 Jahre kein Schwein mehr. Als ich 2006 meine Cali 3 kaufte und bei der Zulassungsstelle neue Papiere bekam wurde der ganze Käse von Reifeneintragungen weggelassen. Habe dann nachgefragt wieso. Antwort vom Amt. Es muß nur noch Größe, Breite. Traglastindex und Geschwindigkeitindex eingetragen sein. Müßte ja sonst wenn es ein Reifen nicht mehr gibt jedesmal neu eintragen lassen. Dasselbe sagt auch der TÜV bei mir. Verstehe den ganze Zirkus nicht

Hi Johannes, wenn du keine konkreten Reifenfabrikate im Schein mehr stehen hast und auch nicht den Satz "Reifenfabrikat nach Betriebserlaubnis beachten" ist doch alles gut...wenn du aber den Satz drinstehen hast, der TÜV Prüfer nachschaut und es tatsächlich in der Betriebserlaubnis eine Reifenbindung gibt, dann ist es eben nicht mehr so einfach.  Früher hat man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hingelegt und gut war es, heutzutage gilt das nicht mehr (außer dein Reifen ist von vor 2020) und du musst eine Abnahme machen lassen. 

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Ich würde/werde den Ball mal etwas flach halten und nicht irgendwelche Probleme heraufbeschwören.

Am 10.4.2024 um 20:55 schrieb osirg:

steht in deinem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigun 1 auch noch Reifenfabrikatsbindung laut Betriebsanleitung ? 

Du meinst wohl "Betriebserlaubnis"!

Im Schein meiner V11 steht das auch drin und die muss im Mai zur HU. Bei der wurde letztes Jahr der Angel GT2 aufgezogen und ich bin mal gespannt, was dem Prüfer dazu einfällt. Bisher konnte mir noch niemand erklären wo und wie ich Einsichtnahme in die BE meiner V11 erhalte. Wie kann ich also wissen, welches Reifenfabrikat dort evtl. vorgegeben ist? Deshalb ist für mich maßgeblich was in der CoC geschrieben steht. 

vor 26 Minuten schrieb Gexx:

Früher hat man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hingelegt und gut war es, heutzutage gilt das nicht mehr (außer dein Reifen ist von vor 2020) und du musst eine Abnahme machen lassen. 

Die würde ich auch heute noch vorzeigen, denn damit geht eine etwaige Abnahme gewiss schneller und einfacher. Am Ende ist diese Regelung doch eh nur eine Gelddruckmaschine für die Prüforganisationen.

Bei meinem Alteisen sind nur die Felgengrößen eingetragen und welche Reifen dort aufgezogen sind hat noch niemanden interessiert. Die meisten Jungspunde haben ja eh keine Ahnung was sie da eigentlich vor sich haben. Hauptsache das Ding bremst, hupt, blinkt und der Scheinwerfer scheint in die richtige Richtung und gut ist - bei der ist die HU immer in 5 Min. erledigt.

Edited by Padrone
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CoC wäre natürlich auch bindend .

Aber eine Konformitätserklärung ist keine CoC (EC Certificate of Conformity) denke ich.

Ich beschwöre sicher keine Probleme herauf. Macht was ihr wollt - hier wurde gefragt wie der Sachstand ist. Und nicht wie man es gerne hätte.

 

Edited by osirg
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... ok, wenn Du meinst.

Meine CoC sehen alle anders aus und ich hab einige. 

... habe im Netz nachgeschaut, es gibt wohl unterschiedliche Aufmachungen - ja deine Erklärung ist wohl auch ein CoC.

 

Edited by osirg
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Nur so eine Idee: Könnten an Stelle einer Freigabeerklärung die Reifenhersteller nicht eine EG-Betriebserlaubnis (ABE) für die Reifen bezogen auf einzelne Motorradmodelle erstellen lassen, so wie es z.B. für Bremsscheiben Lenker und Auspuffanlagen schon länger üblich ist? Würde das eine Einzelabnahme dann ersparen?
Gruß
Dieter

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