banane59 Posted February 19 Share Posted February 19 Moin.... es ist ja laut Reifenhersteller Reifen erlaubt verschiedener Reifen-Fabrikate zu fahren. Hierzu benötigt man ( laut Telefonat Bridgestone, die einen SUPER-Service besitzen) lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. In meinem FZ-Schein steht jedoch "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" Laut dem Bidgestone-Profi ist dies ein fehler der Zulassungsstelle. Gültig ist das, was in FahrzeugBRIEF steht. Hier steht jedoch nix von "Reifenfabrikatsbindung". Die Zulassungsstelle stellt sich nun quer und will dies aus dem FZ-Schein nicht kostenfrei löschen. Woher hat die Zulassungsstelle die Info, dass eine "Reifenfabrikationsbindung" besteht? Wo finde ich das in der Betriebsanleitung ( ABE )? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfr3d Posted February 19 Share Posted February 19 vor 4 Stunden schrieb banane59: .... Wo finde ich das in der Betriebsanleitung ( ABE )? Schon mal im Inhalts- oder Stichwortverzeichnis nachgeschaut? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
osirg Posted February 19 Share Posted February 19 (edited) Hallo banane59, ... kommt auf das Zulassungsjahr an. Wenn EG Zulassung gibt es keine Reifenbindung mehr. Auch interessante Änderungen sonst noch. Sehr gute Beschreibung vom ADAC: https://assets.adac.de/image/upload/v1617197207/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/TO31763_epkaw3.pdf Edited February 19 by osirg 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted February 19 Share Posted February 19 Du hast doch eine 93er California. Die hat noch keine e-Nummer, sondern eine nationale Zulassung. Die Reifenfabrikatsbindung ist kein Problem. Nimm die Unbedenklichkeitsbescheinung mit zur HU und gut ist. Da musst du nix austragen lassen. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
banane59 Posted February 19 Author Share Posted February 19 vor einer Stunde schrieb Gexx: Du hast doch eine 93er California. Die hat noch keine e-Nummer, sondern eine nationale Zulassung. Die Reifenfabrikatsbindung ist kein Problem. Nimm die Unbedenklichkeitsbescheinung mit zur HU und gut ist. Da musst du nix austragen lassen. Okay.... das wird mein Plan. Besten Dank. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
osirg Posted February 20 Share Posted February 20 Lies die ADAC Publikation Es kommt auf den Fall an der auf dein Motorrad passt. Siehe unter 1.3 Fälle 1,2,3 oder 4 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
smartharry Posted February 20 Share Posted February 20 vor 22 Stunden schrieb banane59: Moin.... es ist ja laut Reifenhersteller Reifen erlaubt verschiedener Reifen-Fabrikate zu fahren. Hierzu benötigt man ( laut Telefonat Bridgestone, die einen SUPER-Service besitzen) lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. In meinem FZ-Schein steht jedoch "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" Laut dem Bidgestone-Profi ist dies ein fehler der Zulassungsstelle. Gültig ist das, was in FahrzeugBRIEF steht. Hier steht jedoch nix von "Reifenfabrikatsbindung". Die Zulassungsstelle stellt sich nun quer und will dies aus dem FZ-Schein nicht kostenfrei löschen. Woher hat die Zulassungsstelle die Info, dass eine "Reifenfabrikationsbindung" besteht? Wo finde ich das in der Betriebsanleitung ( ABE )? Welchen motorradtyp hast du denn genau, ich habe eine Cali BJ 99 hat auch keine E-Typ.... in der Betriebsanleitung steht nur die Reifengröße keine Markenbindung. Vor allem stehen in der Betriebsanleitung alle Speedindexe. Diese habe ich mir beim Tüf eintragen lassen somit muss ich nicht unbedingt V Reifen fahren und kann kaufen was am Markt erhältlich ist. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
banane59 Posted February 20 Author Share Posted February 20 vor einer Stunde schrieb smartharry: Welchen motorradtyp hast du denn genau, ich habe eine Cali BJ 99 hat auch keine E-Typ.... in der Betriebsanleitung steht nur die Reifengröße keine Markenbindung. Vor allem stehen in der Betriebsanleitung alle Speedindexe. Diese habe ich mir beim Tüf eintragen lassen somit muss ich nicht unbedingt V Reifen fahren und kann kaufen was am Markt erhältlich ist. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted February 20 Share Posted February 20 Bei meiner alter R75 steht auch "...gemäß Reifenfabrikatsbindung..." im Schein. Das steht aber nicht im Brief. Ich gehe deshalb davon aus, dass deine Guzzi tatsächlich die Fabrikatsbindung hat...auch wenn es nicht im Brief steht. Aber mach dir keinen Kopf. Schnapp dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung, fahr zu deiner HU-Stelle und frage die. Auch wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr "gelten", wird die Prüfstelle diese zur Beurteilung heranziehen. Dann kann relativ einfach eine Eintragung vorgenommen werden. Das kostet natürlich was, aber das war ja bei der Änderung eh zu erwarten. Ab 2025 betrifft es auch Alle, egal ob die Reifen vor oder nach 2020 hergestellt wurden Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
smartharry Posted February 20 Share Posted February 20 anbei wie mein Eintrag zur Reifengröße ist, dies wurde unkompliziert mit dem Tüf erledigt. lg Harry Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
banane59 Posted February 20 Author Share Posted February 20 vor 2 Stunden schrieb Gexx: Bei meiner alter R75 steht auch "...gemäß Reifenfabrikatsbindung..." im Schein. Das steht aber nicht im Brief. Ich gehe deshalb davon aus, dass deine Guzzi tatsächlich die Fabrikatsbindung hat...auch wenn es nicht im Brief steht. Aber mach dir keinen Kopf. Schnapp dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung, fahr zu deiner HU-Stelle und frage die. Auch wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr "gelten", wird die Prüfstelle diese zur Beurteilung heranziehen. Dann kann relativ einfach eine Eintragung vorgenommen werden. Das kostet natürlich was, aber das war ja bei der Änderung eh zu erwarten. Ab 2025 betrifft es auch Alle, egal ob die Reifen vor oder nach 2020 hergestellt wurden Bridgestone hat mir am Telefon genau das Gegenteil erzählt. deshalb bin ich stutzig. Kontakt | Bridgestone Deutschland | Premiumreifen und Mobilitätslösungen Laut Bridgestone gilt eine Reifenfabrikatsbbindung NUR, wenn es im Brief eingetragen ist. Er kannte sich sogar mit meiner Cali aus. Im Brief ist es bei mir NICHT eingetragen. Auch in der ABE ist nix zu finden. Ich lasse mir den Reifen erst einmal aufziehen und TÜV ist im Juni. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted February 20 Share Posted February 20 Ja, lass dir erstmal die Reifen aufziehen. Sollte der TÜV versuchen, herumzumeckern, dann sage einfach, dass die Bridgestone in der Fabrikatsbindung enthalten sind. Dann muss er ohnehin nachschauen und würde dann , wenn Bridgestone recht hat, nix finden. Vielleicht war es bei den nationalen Zulassungen oft ein Standardtext im Fahrzeugschein. Bei meiner Zephyr stand das auch drin, aber nirgends ein Hersteller vermerkt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mandellohammer Posted February 20 Share Posted February 20 Hallo, ich habe eine 1999 California EV, die eine Reifenbindung im Schein eingetragen hatte, so wie Du Bannane 59. Das heißt, ohne weiteren Eintrag darfst Du nur die Reifen fahren, die damals bei der Zulassung deines Typs in der Betriebserlaubnis stehen. Der TÜV weiß das und kann nachsehen. Oder Du hast Reifen die nicht älter sind als 1/2020. Dann kannst Du noch die Unbedenkllichkeitsbescheinigungen verwenden. Alle anderen Reifen mußt Du leider immer wieder eintragen lassen, wenn sich der Typ des Reifens ändert! Am Besten Du suchst Dir, wie ich einen vernünftigen Tüv-Prüfer, der dir die Reifenbindung austrägt und du kannst alles Fahren. In dem oben genannten ADAC-Schreiben ist das ausführlich beschrieben. Natürlich "schaut nicht jeder Prüfer" so drauf bei der HU. Solltest Du allerdings schwerverletzt neben Deiner Guzzi liegen (was keiner will), wird der Gutachter der Versicherung ganz genau auf die Reifen schauen. Den Rest kann man sich ja denken... Grüße Franz Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted February 20 Share Posted February 20 (edited) vor 11 Minuten schrieb Mandellohammer: Oder Du hast Reifen die nicht älter sind als 1/2020. Dann kannst Du noch die Unbedenkllichkeitsbescheinigungen verwenden. Du meinst Reifen, die vor 2020 produziert sind? Nicht älter als 2020 klingt verwirrend 🙂 Das bringt aber nur noch dieses Jahr etwas. Ab 2025 gilt das nicht mehr und du benötigst eine Eintragung. Ich würde jetzt schonmal zum TÜV fahren (mit Schein und Unbedenklichkeitsbescheinigung ) und einfach unverbindlich fragen, was machbar ist Edited February 20 by Gexx Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
banane59 Posted February 20 Author Share Posted February 20 vor 14 Minuten schrieb Gexx: Ja, lass dir erstmal die Reifen aufziehen. Sollte der TÜV versuchen, herumzumeckern, dann sage einfach, dass die Bridgestone in der Fabrikatsbindung enthalten sind. Dann muss er ohnehin nachschauen und würde dann , wenn Bridgestone recht hat, nix finden. Vielleicht war es bei den nationalen Zulassungen oft ein Standardtext im Fahrzeugschein. Bei meiner Zephyr stand das auch drin, aber nirgends ein Hersteller vermerkt. REIFENFABRIKATSBINDEND : Spinne mal etwas weiter: Könnte man auch so definieren, das ein BESTIMMTES, im Brief vorgegebenes Fabrikat ( Conti, Dunlop, Metzeler Firestone, Pirelli, ,... ) vorgeschrieben ist. Davon dürfte aber in keinem einzigen FZ-Schein, Brief oder ABE etwas vermerkt sein. Wie geschrieben: Mal so weitergesponnen. Ich habe es hier mit der skandalträchtigen Zulassungsstelle ( Holzminden/Weserbergland )zu tun, die vor einigen Monaten bundesweit Schlagzeilen machte. Sämtliche Mitarbeiter wurden entlassen, die Zulassungsstelle war Monate geschlossen und nun sitzt da ein inkompetenter Kindergarten. Alter: 20 bis maximal 30 Jahre alt. Die "Chefin", eine, vielleicht 25-jährige, Göre. Da hab´ ich keinen Nerv drauf Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gexx Posted February 20 Share Posted February 20 Auf so eine Zulassungsstelle hätte ich auch keine Lust...aber die sind im Endeffekt nur ausführendes Organ. Am Ende wird der TÜV wissen, ob es tatsächlich eine Fabrikatsbindung gibt oder nicht. Normalerweise ist eine Fabrikatsbindung nicht nur der Hersteller, sondern auch der Reifentyp (z.B. Metzeler Lasertec) Sollte es tatsächlich eine Bindung geben, dann lasse dir die Bridgestone vom TÜV abnehmen. Gerade mit der vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das kein Problem. Dann musst du zwar in die Zulassungsstelle, aber die müssen dann nur umsetzen , was der TÜV vorgibt. Auch die Göre hat im Fall einer Weigerung einen Vorgesetzten Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted February 20 Share Posted February 20 Moin, richtig was Robert schreibt. Der TÜV entscheidet die Eintragungen, die Zulassungsstelle MUSS dieses dann eintragen. Gruß Holger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
banane59 Posted February 21 Author Share Posted February 21 vor 15 Stunden schrieb holger333: Moin, richtig was Robert schreibt. Der TÜV entscheidet die Eintragungen, die Zulassungsstelle MUSS dieses dann eintragen. Gruß Holger War nun bei der DKRA persönlich vorstellig. Die haben mir im Grunde dasselbe erzählt, was mir der Berater von BRIDGESTONE erzählt hat. "Die Zulassungsstelle trägt die Reifenfabrikatsbindung" willkürlich und standartmässig ein." Aus meiner Sicht illegal. Denn Die Zulassungsstelle darf nicht irgendwelche Daten ändern. Weiter berichtete mir der DKRA-Mann, dass es KEIN Gesetz gäbe, dass eine Mischbereifung verbietet. Meine Guzzi führ die Jahre mit Metzeler Lasertec. Nun fahre ich vorne Bridgestone und hinten Metzeler Lasertec.:: Wer sicher gehen möchte: Ich kann den telefonischen Sevice von Bridgestone wirklich empfehlen. Vielen Dank für die vielen Stellungnahmen und Tips Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted February 21 Share Posted February 21 das verstehe wer will... ist schon mehr als merkwürdig... und das machte dann Deine Göre bei Eurer Zulassungsstelle? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
banane59 Posted February 21 Author Share Posted February 21 vor 5 Stunden schrieb holger333: das verstehe wer will... ist schon mehr als merkwürdig... und das machte dann Deine Göre bei Eurer Zulassungsstelle? Nun.... ich werde ein nettes Schreiben an den Landrat als obersten Chef der Zulassungsstelle aufsetzen, dass die Zulassungsstelle nicht befugt ist in den Fahrzeugpapieren Änderungen vorzunehmen und dass ich für deren Fahrlässigkeit, sprich Inkompetenz, nicht aufkommen werde. Weitere Kosten, die mir entstehen, werde ich juristisch geltend machen. Da mich dieser Landrat, sowie die gesamte Kommunalpolitik sehr gut als "kritischen§ Bürger kennt, rechne ich nicht gerade auf eine (positive) Reaktion. Da der Landkreis jedoch schon einmal für entstandene Anwaltskosten aufkommen musste, bin ich gespannt. Behörden-Bürokraten, cie nichts weiter können als eine Tastatur zu bedienen, sind für mich ein rotes Tuch. Insbesondere wenn sie meinen auf einem hohen Ross zu sitzen. In solchen Sachen ist es allerdings immer recht schwierig einen "streitlustigen" Anwalt zu finden. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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