holger333 Posted May 30, 2023 Share Posted May 30, 2023 (edited) Moin, neue Gummi`s sollen rauf. meine werden 10 Jahre alt -weil der Erstbesitzer die Jahre kaum gefahren war. Profil kaum abgefahren. Nur möchte ich nicht mit Holzreifen unterwegs sein. Es sollen jetzt keine Glaubensfragen ausgetauscht werden, aber ich suche ein paar Antworten von Cali II Fahren, die auch mehr KM drauf fahren. Montiert sind Conti GO und vorn und hinten sind 120/90-18 65H drauf, so auch eingetragen. Alternativen? Erfahrungen von Cali II Besitzern... Gruß Holger Edited May 30, 2023 by holger333 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted May 30, 2023 Author Share Posted May 30, 2023 Moin, leider bisher noch keine Antworten... an die California II Besitzer: habt Ihr nur eine, oder fahrt Ihr auch damit ? 😉 Ich habe gerade von AVON gelesen... Avon 120/90-18 65V Roadrider MKII UNIV ... Wer fährt diese??? Gruß Holger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted May 31, 2023 Author Share Posted May 31, 2023 (edited) 65 Aufrufe...aber keine Antwort eines California II Fahrer`s.... Habe bestellt: die AVON Roadrider MKII. Sind als Front und Rear Reifen einsetzbar. Aufgeregt hat mich eine Antwort von Continental: der bisherige Coni GO Reifen in 120/90-18 sei nur ein Hinterradreifen und nicht als Vorderradreifen freigegeben. War so montiert und diese Größen stehen auch in den Original Papieren; wie auch in den originalen Prospekten. Somit haben sich die Conti selbst disqualifiziert. Gruß Holger Edited September 14, 2023 by holger333 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
beemer Posted September 12, 2023 Share Posted September 12, 2023 ...weil ich es jetzt erst gesehen habe: Ja, wegen der neuen Bestimmungen hinsichtlich Reifen bei Motorrädern (Gelddruckmaschine für die techn. Überwachung), stand ich im Frühjahr vor dem selben Problem. Auch meine Cali hat vorne und hinten die 120er eingetragen. Dabei wollte ich auch bleiben. Wegen der Optik und auch, weil ich keine Lust auf Einzelabnahme und dem darauf folgenden hessenspezifischen Behördenpingpong hatte. Ich hatte die Cali mit Avon Roadrider MK I gekauft. Ein nur als Hinterreifen homologierter Reifen mit Freigabe des Herstellers auch für die Vorderachse bei anderer Laufrichtung. So wie es immer war. Seit den neuen Vorgaben (ab 2021?) geht das nicht mehr. Ich habe lange gesucht und die einzigen beiden möglichen Reifen waren Avon Roadrider MK II (jetzt in beide Laufrichtungen homologiert) und Heidenau K 65 (gibt es mit und ohne Mittelrille). Ich habe mich für Avon entschieden und darf sagen, dass der mir bisher (ca. 4000 km) nicht negativ aufgefallen ist. Conti hat sich nicht selbst disqualifiziert, sondern die gesetzlichen Bestimmungen haben das getan. Herstellerfreigaben von Reifen für einen anderen Einsatzzweck als auf dem Reifen angegeben (z.B. Laufrichtung für vorne oder für hinten), zählen leider nicht mehr. Aber vielleicht entscheidet sich der ein oder andere Hersteller noch dazu, den ein oder anderen Reifen für beide Laufrichtungen zu homologieren. Bis dahin werde ich für die Cali wohl bei den Avons bleiben. VG Tom 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kremek Posted September 13, 2023 Share Posted September 13, 2023 Moin Holger, habe es auch gerade erst gesehen. Ich fahre BT45R von Bridgestone auf meiner Cali 2. Bin damit sehr zufrieden, so daß ich sie schon wiederholt gekauft habe. Gruß Klaus Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
beemer Posted September 14, 2023 Share Posted September 14, 2023 Hallo Klaus, fährst du den BT45R sowohl hinten wie vorne? Gemäß Spezifizierung ist der nur für hinten zugelassen, wenn mich nicht alles täuscht (R = rear). Bis vor Kurzem hatte niemand etwas dagegen, einen Hinterreifen auch vorne aufzuziehen, wenn es dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Reifenherstellers gab. Diese Bescheinigungen zählen leider nicht mehr beim TÜV für Reifen, die nach 2019 produziert worden sind. Das könnte auch versicherungstechnische Aspekte haben. Avon und Heidenau, wie oben geschrieben, waren im Frühjahr die einzigen beiden Reifen auf dem Markt in der Größe 120/90-18 für die Vorderachse. Fährt man vorne 110/90-18, die in mancher Zulassung für die Cali2 stehen, sieht es wieder anders aus. VG Tom Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted September 14, 2023 Author Share Posted September 14, 2023 Moin, für meine California II habe ich neue Reifen aufgezogen. Ein toller Griff: AVON Roadrider MK II Univ in 120/90-18 65 V Komme gerade aus Mandello del Lario und habe Passstrecken, sowie gestern einen starken Regentag-Test; Dauerregen eine Stunde hinter mir. Sehr zu empfehlen. Handlich zu fahren, viel angenehmer als die Conti die drauf waren. Zudem sind diese Reifen für vorn und in gedrehter Laufrichtung auch als Hinterradreifen zu fahren und zugelassen. Die aufgezogenen Conti Reifen waren NUR als Hinterradreifen von Conti zugelassen und nach meiner Anfrage bei Conti auch ausdrücklich nur so empfohlen, sie nur als Hinterradreifen zu nutzen! Gruß Holger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
beemer Posted September 14, 2023 Share Posted September 14, 2023 Danke, Holger, dein Bericht bestätigt meine bisherige Erfahrung mit dem Avon. Gruß Tom (früher auch KH) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
curator Posted April 8 Share Posted April 8 Hallo Holger, interessiert ja wahrscheinlich keinen mehr, aber ich war anscheinend 2019 einer der Ersten, der diesen Reifenärger hatte. Hab' ich damals auch recht ausführlich gepostet: 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Charles GERARD Posted July 7 Share Posted July 7 Charles Gerard Moin, ich lebe in Frankreich, fahren California 2 seit ewigkeiten und fahren wie vorgeschrieben, hinten mit 120 90-18 MC Bridgestone und vorne 100/90-18 M/C. Ich meine dass die Machine dadurch leitfüssiger und wendiger ist. Nun gibt oder gab es hier für motorräder bis heute keinen tüv oder andere kontrollen, das machte vieles einfach. Nun ändert sich das. Ich habe meine versicherung informiert und das scheint zu reichen. Nun las ich eben in einem der kommentare das es eine anderen homologation gibt. Wer Weiss da was. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwabenteufel Posted July 8 Share Posted July 8 Hallo Zusammen, ich bin am Anfang, also Ende der 80er, lange Metzler gefahren. Nachdem der ME 33 kam, der taugte mir gar nicht, bin ich zu Bridgestoen gewechselt, zur BT-Reihe. Jetzt fahre ich vorne und hinten den BT 46, hinten in in 120/19-18 ud vorne in 110/90-18. Der schmälere Vorderreifen bringt ein spürbares Plus an Handlichkeit, finde ich. BTW: Und mit den Stoßdämpfern von Bitubo hinten hat sich das Fahrverhalten deutlich in Richtung Stabilität in schnellen Kurven verbessert. Hinten hält der Reifen ca. 4000 km, vorne ca. 7000 km, da bin ich zufrieden. Viele Grüße Rüdiger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
KevinCalifornia Posted July 9 Share Posted July 9 Ich fahre ebenfalls mit Bridgestone-Reifen (wie vorgeschrieben) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
holger333 Posted July 9 Author Share Posted July 9 (edited) Moin, ich habe jetzt rund 4000 km mit meinen Reifen gefahren. AVON Roadrider MKII. Sind als Front und Rear Reifen einsetzbar. Avon 120/90-18 65V Roadrider MKII UNIV Bei meiner California II sind diese Reifengrößen eingetragen. Nach wie vor äußerst zufrieden. Ob Passtrecken oder bei uns im Hunsrück, Saarland, RLP und anderen Strecken sehr handlich, tolle Haftung, spurstabil, kaum Aufstellmomente und auch gleichmäßige Abnutzung. Ich denke, das ich noch einige tausend Km fahren kann und die nächsten Reifen werden die Gleichen werden. Gruß Holger Edited July 9 by holger333 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Paolo Posted July 9 Share Posted July 9 Hallo Holger, Dankeschön für die Info über die Reifen. Gruss Karsten Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
jens184 Posted July 9 Share Posted July 9 Wie ist denn das mit der Reifenfabrikatsbindung (welch ein Schwachsinn). Ich muß auf meine Cali3 auch Pellen ziehen. 120 und 110 /90. Wenn da jetzt Pirelli steht, was vor 30 Jahren da rein geschrieben wurde, und ich ziehe Brückensteine auf, was passiert denn dann... 😂 ? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
fender_rhodes Posted July 9 Share Posted July 9 vor 3 Stunden schrieb jens184: Wenn da jetzt Pirelli steht, was vor 30 Jahren da rein geschrieben wurde, und ich ziehe Brückensteine auf, was passiert denn dann.. Ich zitiere mal den ADAC zu den neuen Vorschriften: 2. Für das Motorradmodell gibt es eine Reifenfabrikatsbindung. Es wurde ein oder mehrere bestimmte Reifenmodelle in die Papiere eingetragen. Keines der Reifenmodell wird aktuell noch angeboten. Es sollen Reifen montiert werden, deren Produktname nicht mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmen (können), deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex, Lastindex und Bauart) aber den Eintragungen in den Papieren entsprechen: In diesem Fall gibt es in der Praxis allem Anschein nach unterschiedliche Beurteilungen seitens der Prüfinstitute. Mehrheitlich reicht die Gleichheit der technischen Spezifikationen (Dimension, Bauart, Speed- u. Lastindex) aus für einen formalen Weiterbestand der Betriebserlaubnis. In einigen wenigen Fällen wurde die Betriebserlaubnis in Frage gestellt, nur weil der Name des montierten Reifenmodells nicht mit den Papiereintragungen übereinstimmte. Offensichtlich gibt es also keine einheitliche Handhabung seitens der Prüfinstitute. Der ADAC empfiehlt: Ob sich aus den Neuregelungen ergibt, dass zukünftig für jeden neuen Reifen, dessen Modellbezeichnung von den ursprünglichen Eintragungen abweicht, eine neuerliche Abnahme erfolgen muss, ist noch nicht geklärt. Alternativ könnte die einmalige Eintragung eines Reifens mit abweichender Reifenbauart ausreichen, um fortan alle Reifen mit identischer Spezifikation und entsprechender Herstellerbescheinigung fahren zu dürfen. Tipp: Die Vielfalt der möglichen Kombinationen zwischen den alten, überkommenen Eintragungen in den Fahrzeugpapieren einerseits und den durch das Marktangebot vorhandenen Ausrüstungsmöglichkeiten andererseits ist schwer zu überschauen. Aus diesem Grund sollte in Zweifelsfällen vor dem Kauf der Reifen ein Reifenfachmann, der Motorradhändler oder ein Prüfingenieur der Prüfstelle, bei der mit den Reifen zur nächsten Hauptuntersuchung vorgefahren wird, befragt werden. Je genauer die Datenlage dabei ist, umso schneller und verbindlicher ist die zu erwartende Auskunft. Schriftliche Auskünfte haben natürlich eine höhere Qualität. Tipp: Sollte bei einer Hauptuntersuchung die montierte Bereifung beanstandet werden, so lassen Sie sich die Gründe für die Beanstandung detailliert erläutern. Wenn Sie die Verlautbarung des Verkehrsministeriums mitführen, können Sie sich erklären lassen, unter welchen der aufgeführten Fälle die Beanstandung fällt. Tipp: Bestimmte Fragen, die die genannten Unklarheiten betreffen, können auch an den Bürgerservice des Verkehrsministeriums gerichtet werden. Auf deutsch: vor dem Reifenkauf beim TÜV nachfragen, möglichst schriftlich. Gruß Thilo Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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