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Hallo Guzzisti, ich bin gerade dabei, mir für meine Cali 2 Cases aus Holz zu bauen, die ich dann mit Tolex (Kunstleder, mit dem zum Beispiel Lautsprecherboxen für Gitarrenverstärker bezogen werden) beziehen möchte. Müssen nicht unendlich wasserdicht sein, da ich als alter Sack eh nur bei schönem Wetter fahre. Meine Frage bezieht sich also weniger auf die Technik, als auf die gesetzlichen Grundlagen: Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Gepäck - also Teile, die ohne Werkzeug am Motorrad befestigt und wieder abgenommen werden können - nicht in irgendeiner Form zulassungspflichtig ist. Ich muss lediglich dafür sorgen, dass ich die Teile während der Fahrt nicht verliere, weil für verlorene, also unzureichend gesicherte Ladung, kann man durchaus bestraft werden. Jetzt hat aber ein befreundeter Fahrer zu Bedenken gegeben, dass man bei aus Holz gefertigten Cases ein Splitterschutzgutachten für das verwendete Material beibringen müsse, damit man so etwas am Bike mitführen dürfte. Ich persönlich halte das für Unsinn, weil mein Rucksack, den ich auf dem Motorrad trage, auch keine ABE hat, und ich ja auch jede beliebige Stofftasche am Bike festmachen kann, ohne dass die Tasche eine entsprechende Typprüfung haben muss. Da es aber echt Arbeit ist, diese Koffer zu bauen, wollte ich halt auf Nummer Sicher gehen. Ist irgendjemandem von euch bekannt, ob selbstgebaute Koffer, die nicht dauerhaft am Motorrad befestigt sind und auch nicht einfach unterwegs verloren gehen, irgendwelchen verkehrsrechtlichen Auflagen unterworfen sind? Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da euere Erfahrungen mitteilen könntet! Viele Grüße Norbert