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Kurpfalz-Rider

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Everything posted by Kurpfalz-Rider

  1. Hi Commander, Ja, bei Bedarf soll die Freundin mit. Will aber nicht ständig schrauben. Hab mir ja bewusst die V9 Bobber Sport ausgesucht. Muss eben jetzt zum Zweisitzer werden... Grüße
  2. Frohes Osterfest, kennt jemand überhaupt ein Sitzbrötchen, welches auf den Heckfender der V9 passt? Danke und Grüße
  3. Hallo, kennt jemand für so einen Gepäckträger ein passendes Sitzbrötchen? Danke und Gruß
  4. Hallo Jürgen, Sieht gut und bequem aus. Das Original ist dann doch eher für "Hartlöter". Danke fürs zeigen. Gruß Thomas
  5. Hallo, ich würde gerne an meinen Sturzbügel diese zwei Positionslichter montieren. Leider ist der erste Versuch mit diesen Haltern nicht erfolgreich; die Gewinde sind den Belastungen nicht gewachsen. Hat jemand eine Idee? Andere Schellen sind leider bislang nicht tauglich, da die Gewinde entweder zu klein sind oder der Durchmesser dann zu groß. Die Gewinde können M8 oder M10 sein, der Durchmesser sollte aber 25 mm nicht besonders überschreiten. Vielen Dank.
  6. Hi, hast du eine Quelle? Im WEB ist nix zu finden. Große Konzerne haben immer den Weltmarkt im Auge, da muss ein Fahrzeug schon extrem gut gehen, das es speziell in einem kleinen Markt angeboten wird. Die 1200 C stand eher in der Tradition japanischer Soft Chopper, so hübsch war die nicht. Ich kenne allerdings zwei C-Besitzer, welche überlegen, zur R18 zu greifen. Erstaunlich ist allerdings, das die Gebrauchtpreise durchaus hoch sind. Offensichtlich hat das Modell seine Liebhaber.
  7. Hi, Aprilia hat ne 1400er? Welche soll denn das sein? Die Verkaufszahlen EU(-ropa) sind verglichen mit dem Weltmarkt sowieso nicht so dolle, die Musik spielt längst in Asien. Und die USA ist ein enorm wichtiger Markt für Cruiser, sonst hätte BMW nicht die R18 entwickelt. Überm großen Teich will man dort ein großes Stück vom Kuchen und Hubraum ist gerade in diesem Markt ein nicht unwichtiges (Verkaufs-)Argument. Daher hat Moto Guzzi seine 1400er Palette eher ergänzt, nicht ganz grundlos. Außerdem ist Kalifornien durchaus für seine strengen Abgasvorschriften bekannt. Gerade bei diesem Thema ist es nicht unüblich, Hubraum rauf, Leistung runter bzw. halten. Downsizing sieht anders aus und ist eher bei Pkws ein Thema. Denken wir auch an die Supersportler, welche beweisen, das mit gleichem Hubraum bei strengeren Regelungen mehr Leistung geht. Das ein Modell nicht (mehr) weltweit angeboten wird, auch das ist keine Seltenheit. Ich könnte mir vorstellen, das gerade die neu entwickelten 850 ccm-Motoren noch ein entsprechendes Potential haben. Warten wir einfach den Druck ab....?
  8. Hi, die "Umweltnummer" ist ja noch nicht vom Tisch und Dieselfahrverbote ebenfalls nicht. Einige reden gar vom Ende des Verbrenners. Über deren Sinnhaftigkeit kann man immer streiten. Fest steht, das es einer Tanke egal ist, ob dort Biosprit oder anderes gelagert wird, die sind auf alle Fälle schon vorhanden. Und der gleiche Sprit, welcher einst in Flugzeugen benutzt wird, der kann auch auf dem Boden verfeuert werden. Feinstaub, naja, bei moderen Fahrzeugen kommt hinten weniger raus, als vorne angesaugt wird. Ein endloses Thema. Allerdings glaube ich, das Moto Guzzi gut gerüstet ist. Warten wir mal Euro 6 ab...
  9. Hallo Zlatko, die Bobber hat ne Dragbar und man sitzt dadurch auf ihr etwas "vorderrad-orientierter". Das kann viel ausmachen. Aber wenn du mit der V7 das "Richtige" gefunden hast, dann ist alles gut. Der Geradeauslau soll bei der V7 ja auch gegeben sein....? Bei der V7 kam ich nicht richtig auf den Boden, die V9 kam mir mehr entgegen. Und die Bopper Sport schoß sich mitten ins Hirn...
  10. Hi, für den US-Markt ist dieser Motor enorm wichtig. Dort ersetzt man regelmäßig Hubraum durch noch mehr Hubraum. Und eine 1200er ist eben keine 1400er, Tradition hin oder her. Die California feiert nicht ganz zufällig bald ihr "fünfzigstes". Wers kleiner mag, greift zur V9. ? Muss man abwarten, wie sich die Krise auf die Zweiradbranche auswirkt. Ettliche nutzen aber die "Gelegenheit", die "125er-Fahrerlaubnis zu erwerben, die Fahrlehrer sprechen von einer regen Nachfrage. Auch mein Händler meinte, das 125er gehen wie geschnitten Brot. Bei Fahrzeugen zwischen 50 und 125 ccm kann man von einem "Boom" sprechen. Davon profitieren allerdings nur die Anbieter mit entsprechendem Portfolio.
  11. Hi Zlatko, herzlich Willkommen, hier und auf der Moto Guzzi. Wie hat sich das "mit mir fahren" den ausgwirkt? Und welche V9 meinst du, Bobber oder Roamer? Ich empfinde die V9 Bobber als durchaus gutmütig und willig, sie lässt sich aber nicht "telephatisch" fahren: in engen Kurven oder im Kreisverkehr muss man ihr durchaus zeigen, wo es hingeht.
  12. Hi, mit dem Motor der V85 könnte man sich ohne weiteres eine "Familie" vorstellen. In diversen Leistungsklassen als Ersatz für den V7 750 ccm Motor, warum nicht. Auf Drehmoment getrimmt in der V9 und als "PS-Bolzen" in einer neuen Le Mans, als Gegenstück zur Thruxton. Ist aber reine Spekulation. Andererseits wäre zum hundertjährigen durchaus etwas zu erwarten. Einen Wasserkühler könnte man in der Tat geschickt verstecken, die Frage ist, ob das die Kundschaft akzeptiert und ob der ganze Motor oder nur Teile davon entsprechend gekühlt werden; BMW hatte in den "neuen" 1200er Modellen lediglich die Zylinderköpfe umspült, beim HD-114er Motor ist es ähnlich. Gibt also viele "Spielmöglichkeiten! Allerdings sagt man Moto Guzzi-Fahrer nach, das sie ähnlich konservativ sind wie Harley-Fahrer und ein Teil der BMW-Kundschaft! Die VRSC-Modellreihe kam nicht überall gut an und gilt bei V2-Fans immer noch als umstritten. Dort stellt nicht etwa die "Street" trotz des günstigen Preises die Volumenmodellreihe, sondern nach wie vor die luftgekühlte Sportster-Famile mit der "Forty-Eight" voran. Auch BMW setzt nicht grundlos in der R nineT immer noch auf ein luft-/ölgekühltes Aggregat. Der V85 TT-Motor ist "noch" nach Euro 4 homologiert. Allerdings ist zu erwarten, das er sich problemlos auf Euro 5 trimmen lässt, die künftigen gesetzlichen Vorgaben sind auch in Mandello bekannt. Der Schritt von Euro 4 auf 5 wäre nicht so krass, wie von Euro 3 auf 4. Auch bedeutet Euro 5 nicht das Ende der Luftkühlung. https://www.motoguzzi.com/mediaObject/motoguzziDe/Technical-Datas/TD_Motoguzzi_06-2019_V85TT/original/TD_Motoguzzi_06-2019_V85TT.pdf
  13. Hi und vielen Dank. Die sind dank der Blinkeraufnahme sogar höchst interessant und macht auch noch einen guten (optischen) Eindruck. Nur mit der Cockpitverkleidung könnte es noch Probleme geben. Glaubst du, der "kurze" reicht?
  14. Der war gut! Warum heißt dein Moped wohl Bellagio, also "Bella-gio"....?
  15. Servus, was den Bayern die Preußen, sind den Badenern die Schwaben. Mit dem in die Welt gebrachten Terror der "heiligen Kehrwoche" kriegsch die ganze kurpfälzisch-badischen "Gelbfüßler" uffs Quetschebämel.?? Der wilde Süden lebt....
  16. @Holger: Fremdsprachen erlernen per Fernkurs....ein kleiner Anfang https://www.heidelberg24.de/heidelberg/heidelberg-kurpfaelzisch-deutschdeutsch-kurpfaelzisch-kannst-dialekt-5882730.html ? Kann durchaus passieren, dass man sich mal on the Road und beim Eis sieht. @Uwe: jaja, kummt Zeit, kummt Brick, sunscht gibts Briggel. Dann fohre ma widda riwwa und niwwa...? Fiel Spaß uff dä Gass unn longsom mid dä Geil. Dess kummt alles vun alloh.
  17. Servus Holger, bei einem entsprechenden Unfall werden immer Ermittlungen eingeleitet und bereits an der Unfallstelle geben sich Staastsanwaltschaft und ggf. Sachverständige die Klinke in die Hand. Die versuchen dann auch eine Rekonstruktion des Geschehenen zu ermitteln. Dabei werden technische, zeitliche, räumliche und menschliches Versagen geprüft. Das ist aber eher Routine. Sachverständige, welche bei einer Versicherung angestellt sind, stellen nicht nur die Schadenshöhe fest sondern untersuchen auch ein Fahrzeug auf Mängel. Nur sind deren Aussagen im Fall des Falles "weniger wert", da sie nicht unabhängig und nicht vereidigt sind; man unterstellt ihnen daher eine Interessenvertretung. Es wird also bei entsprechendem Szenario eher ein sogernannter "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" beauftragt. "Gerichtsbekannt" ist ein zusätzliches Plus. Die Beauftragung kann auch durch einen Versicherer erfolgen, denn die Aufgabe eines Versicherer ist es nicht nur, berechtigte Schäden zu begleichen, sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Daher macht man aber so einen Vorfall "prozeßsicher" und schafft entsprechende Beweise! Notfalls wird der Schrott bis zur letzten Schraube zerlegt und man greift auch auf Materialgutachten durch wissenschaftliche Institute o.ä. zurück. Schließlich könnte auch der Hersteller/Vertrieb Murks verkauft haben und die Ware entspricht nicht dem Zustand, welcher amtlich geprüft wurde. Das geht dann auch in den Bereich "Produkt-und/oder Urkundenfälschung" bzw. "Materialermüdung " oder "Betrugabwehr". Produktionsumstellungen können ebenfalls fatale Folgen für Hersteller und Zulieferer nach sich ziehen. So ein großes Besteck holt man allerdings aus Kostengründen nur bei gegebenem Anlass raus. Prozessökonomische Überlegungen gibt es aber auch bei der Staatsanwaltschaft/Gerichte. Wegen eines "Beinbruchs" und/oder ein paar € sticht man nicht das große Fass an. Technische Mängel sind auch nicht zwangsläufig dem Verkäufer anzulasten, denn der kann durchaus nicht nur als "Verursacher" gesehen werden, sondern auch als Zeuge. Insbesondere, wenn alle vorhandenen Extras und der genaue Zustand im Kaufvertrag festgehalten und der Käufer entsprechend in Kenntnis gesetzt wurde. Denn was der innerhalb kürzester Zeit treibt, weiß erstmal niemand. Und ein Bedienfehler ist eher dem Fahrer zugeschrieben, denn der ist in erster Linie für die sichere Beherrschung verantwortlich und muss sich bindend mit einem Fahrzeug und dessen Eigenarten vertraut, sowie sich einweisen lassen. Berufskraftfahrer werden hierbei besonders streng beurteilt, da diese über den "Normalfahrer" gestellt werden. Oft heißt es ja in entsprechenden Ermittlungsakten oder Berichten lapidar "unerfahrene Fahrzeuglenker"....Unangenehm ist so eine Geschichte aber allemal und man ist ja auch Mensch. Es macht also durchaus Sinn, sämtliche Belege aufzubewahren und beim Verkauf Kopien für sich zu behalten, sofern entsprechende Umbauten vorgenommen wurden. Auch Fotos sind nicht schlecht. Nur macht das so gut wie niemand. Und; man sollte den Teufel nicht immer an die Wand malen. Genug aus dem Nähkästchen geplaudert.
  18. Hi Andreas, Danke aber den Topf habe ich ja, nur die beiliegenden Halterungen sind eine Katastrophe; sie liegen nicht an den Standrohren an, da reißt vorher die Schraube ab. Es müssen also "nur" andere Halterungen her, die mechanisch und optisch passen. Lieber nochmal Geld in die Hand nehmen, als sich über ein versautes Design ärgern. Macht man ja nicht jeden Tag. Das Problem sind auch keine Distanzhülsen, die originale Scheinwerferhalterung ist zu klein. Und da ich die kleine "Tachoverkleidung" habe, genügt es auch nicht, die Scheinwerferhalterung nach außen zu drehen. Bei der muss ich wohl mit "auffüttern" nachhelfen. Die Blinker sollten kein Problem sein, denke ich. Hoffe ich. Wünsch ich mir. Ciao
  19. Hi Markus, macht durchaus Sinn, im Kaufvertrag auf entsprechende "Besonderheiten" oder Mängel hinzuweisen und diese nochmal als "Belehrung" unterschreiben zu lassen. Ist ja wohl ein reiner Privatverkauf ohne Garantie oder ähnliches. Im Zweifel würde ich aber auf das Bauchgefühl hören. Ist aber auch eine Frage, ob "potenzielle" Käufer Schlange stehen Tschüss
  20. Servus Uwe, wenn di di Brick bei Speyer bevor bei mir dä TIV ablefd mol fertisch griee, kännd ma sich mol treffe unn cruse oda iwwa "dumms Zeig" schwetze.... A61 isch jo ä Kataschtrof, do kannsch escht verhungere. Halde ma mol fas neckschte Frijohr fescht, des Johr wärds eng! à la tschiss
  21. Hi und Danke: @ Christian: ich habe die schwarze Variante Typ 4 von Ledperf gekauft. Die TFL ist dort als "1/2 Kreis" ausgeführt und dient außerhalb der EU auch als Blinker. Offensichtlich nimmt man es mit der Verkabeung nicht so ganz genau, bei mir musste das weiße Kabel vom Scheinwerfer frei bleiben. Macht ja auch Sinn, rotes Kabel = weißes TFL, weißes Kabel = gelbes TFL! Wir reden von der Verkabelung des beiliegenden Steckers/Adapters, nicht von der "Bordelektrik"! Ich hab mich mit "Guzzi-Hagemann" in Verbindung gesetzt, der ist bei mir quasi um die Ecke. Bevor ich den Weltmarkt durchackere und mich zu Tode experimentiere, lass ich den Fachmann ran. Nur mit Plug & Play hat das eben nichts zu tun, was den mechanischen Teil betrifft. Aber lieber ein ansehnliches Ergebnis als eine "Hinterhof-Lösung". @ Andreas: der Scheinwerfer ist soweit ok, nur der Einbau, was die Halterungen betrifft wird zum "Alptraum". Die Zulassung des Scheinwerfers bezieht sich lediglich auf seine Eigenschaft als "Beleuchtungskörper", nicht aber auf die mögliche Blinkerfunktion. Klar, der vordere Mindestabstand von 240 mm bei Blinkleuchten wird bei einer 7" Lampe deutlich unterschritten. Daher darf das gelbe Licht auch nicht an den Warnblinker angeschlossen werden. Aber Danke für den Hinweis. Ciao
  22. Hi Uwe "the Bu", grüße von der Kurpafalz in die Palz...und viel Spaß mit dem neuen Untersatz. Wenn einen die Zweiradsucht gepackt hat....?
  23. Servus, so, der LED Scheinwerfer von LedPerf sitzt, aber das Ergebnis ist ernüchternd. Der elektrische Teil ist noch das geringste Problem, die Anschlüsse passen perfekt. Der beiliegende Stecker, nennt sich wohl H4-Stercker, kann mit der Hauptelektrik verbunden werden. Der Pluspol von der Standlichtbirne (gelb) wird an, ich glaube rote Kabel angeschlossen. Das schwarze und das weiße Kabel bleiben unbelegt. Schließt man das weiße an, strahlt die TFL gelb! Die Standlichtbirne darf nicht weiter benutzt werden, dieses wird durch das TFL ersetzt, die Masse erhält dieser über die "3er-Steckverbindung"! Die Verbindung mit der Bordeletrik erfolgt mit dem original quadratischen Stecker. Vollkommen unbrauchbar ist allerdings die Halterung, welche dem Lampentopf beigelegt waren. Die sind jetzt eher der Marke "Bastelstube für Anfänger" und optisch unzumutbar. Das beötigte Scheinwerfergehäuse selbst ist ganz ok aber kein High-End. Es passt aber nicht in die Originalhalterung der V9 Bobber, zumal dort auch noch die Blinker montiert sind und in meinem Fall noch die kleine "Tachoverkleidung" montiert ist. Einfach die Originalhalterungen nach außen biegen, ist daher nicht möglich. Der Einsatz selbst passt nicht in den Originalscheinwerfer, der Duchmesser ist beim Einsatz zu groß. Die Anschlüsse zeige ich auf einem Foto, dann hilft das vielleicht dem ein oder anderen User. Kennt jemand für die Originallampenhalterung an der Gabel einen vernünftigen Ersatz, der an einer 40er Gabel passt und einen 7-Zoll-Lampentopf aufnehmen kann? Vielen Dank! Grüße Thomas PS: Sorry für die schlechte Handyqualität. Kabel.bmp
  24. Auch wenn es schon älter und OT ist aber der Hinweis ist enorm wichtig. Vom Grundsatz bei Gericht und in den Bedingungen gilt, dass auch eine adäquate Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Schadenereignis vorhanden sein muss. Eine Ausweichbewegung ist wohl eher nicht mit einem nicht zugelassenen Scheinwerfer zu sehen, denn das Hindernis, dem der Fahrzeugführer ausgewichen ist, hat er ja erkannt. Der Fall wäre anders gelagert, wenn er das Tier durch den Scheinwerfer übersehen hätte. Dann müsste man auch noch die Frage stellen, was ein Hund auf der Straße zu suchen hat, dazu wohl noch unangeleint. Der Hundehalter kommt hier nämlich auch nicht aus der Haftungsnummer raus, sollte in der Ortschaft Leinenpflicht bestehen, reitet in das noch tiefer rein! Ganz anders ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn der Kradlenker einen anderen Verkehrsteilnehmer geblendet hätte und der dann in den Vorgarten rauscht. Der Gartenbesitzer hätte dann sogar die Möglichkeit, sich auszusuchen, wer den Schaden übernimmt; ggf. der Hundehalter, den Kradfahrer oder den "dritten" Verkehrsteilnehmer, denn hier spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Wie sich die Verusacher im "Innenverhältnis" einigen, kann dem Gartenbesitzer wurscht sein und schon das wird Anwälte beschäftigen. Das ist dann eher eine Frage des Regreßes. Das beschäftigt u.U. sogar mehrere Richter, je nach Instanzen. Dort gilt dann der Grundatz, "auf hoher See und vor Gericht hilft dir nur der liebe Gott"! Die Beweispflicht liegt i.d.R. beim "Geschädigten", sofern wir von § 823 BFB sprechen. Anders sieht es aus, wenn BGB § 833, Haftung des Tierhalters, und § 7.1 StVG, Haftung des Halters (!!!), ins Spiel kommt. Hier gilt eine umgekehrte Beweispflicht, d.h. der Fahrzeughalter muss nachweisen, dass das Schadenereignis unabwendbar war, z.B. durch höhere Gewalt oder Einwirken eines Dritten! Es ist also gar nicht so einfach, so eine Geschichte in Breite und Tiefe zu beurteilen und den Kuchen zu "verteilen".
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