Hi Holger, so wie ich die Änderung jetzt verstanden habe, erfolgt vom Prüfer nun nur eine Reifenfreiraumprüfung...falls das kein negatives Ergebnis bringt, gilt auch für nicht Eu-typgenehmigte Motorräder (Fall2) der Fall 1a ?
Wobei diese Prüfung gerade für Reifen, für die es mal ohnehin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gab, so überflüssig wie ein Kropf ist
Aber es ist zumindest eine Besserung zur alten Regel in Fall 2