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AlceVerde

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  1. Hallo Holger, es kam so, wie ich in meinem obigen Beitrag vom 05.09.2024 angedeutet bzw. erhofft hatte: Die Teamleiterin der Zulassungsstelle hatte mich ersucht bzw. mir geraten, diese Passage des italienischen Dokuments amtlich/vereidigt übersetzen zu lassen, und mit der Vorlage dieser Übersetzung hat es dann heute geklappt, in 20 Minuten war alles über die Bühne. Grüsse 😎 Peter
  2. Hallo an Alle, ich habe heute die Zulassung meiner V7 bekommen, insbesondere mit Erstzulassung 01.07.1971. 👌🙏🥳 Ich kann das Thema nun abschliessen und bedanke mich bei Euch allen für die vielen Anregungen, Tipps und Berichte über eigene Erfahrungen. Beste Grüsse 🤗 Peter
  3. Weiss ich leider nicht mehr. Hatte mir damals keine Notiz gemacht, und mittlerweile ist die Cali verkauft. Gruss 😎 Peter
  4. Ja, das ist die Einzelabnahme mit Vollgutachten gemäss § 21 StVZO. Die habe ich, mit 01.07.1971. Die Zulassungsstelle sagt, daran sei sie nicht gebunden, das sei nur eine "Anregung". 😤 Gruss 😎 Peter
  5. Volltreffer, Robert ! Auf der Rückseite der Kfz.- Papiere werden ja, wie bei uns in Deutschland auch, die einzelnen Felder beschrieben. Und unter Feld ("B"), wie bei uns in Deutschland auch, steht die Erstzulassung mit "Data della prima Immatricolazione del veicolo" erläutert. Leider ist in weiteren Jahren dieses Feld (B), also "Erstzulassung" mit 05.07.1990 angegeben. Da hat später jemand Mist gebaut, vermute ich. Ist aber nicht schlimm, denn: Es gibt noch einen Hinweis darauf, dass dieses Dokument vom 05.07.1990 mit "Anno Immatricolazione ´90" gar nicht die Ausstellung der eigentlichen Papiere ist, sondern vielmehr eine Art "Ausmusterungs-Dokument" anlässlich des Übergangs vom Militär auf den zivilen Halter. Auf Blatt 3 steht nämlich: " Heisst: " Achtung - der Antrag auf Eintragung beim PRA (Öffentliches Fahrzeugregister) ist innerhalb von 60 Tagen ab 22.10.1990 vorzulegen." Diese Frist von 90 Tagen gibt es nur bei gebrauchten -bisher zugelassenen (!)- Fahrzeugen. Wäre das gebrauchte Fahrzeug also noch nicht zugelassen gewesen, gäbe es diese Frist nicht. Dann würde es sich um ein Neufahrzeug handeln -und das kann bei Baujahr 1971 ja nicht sein. Gruss 😎 Peter
  6. Ja Robert, das habe ich heute morgen nochmals schriftlich an die Leitungs-Person gemailt. Sie hatte gestern mündlich vor Ort auch nicht rundweg abgelehnt, sondern wollte sich der Sache annehmen. Super Hinweis, Robert, Danke ! Dem werde ich ´mal nachgehen. Schönes Wochenende 😎 Peter
  7. Probleme mit dem Baujahr 1971 habe ich auch nicht. Ich habe ein Problem damit, ob das Mopped (vom Militär) zugelassen war, sozusagen "tatsächlich auf der Strasse in Benutzung". So ist es ! Und warum diese Einsicht -bisher- nicht gegeben ist, weiss der Kuckuck. Ja, die haben das Papier über die Ausmusterung des Motorrades vom 05.07.1990 im System, mit dem zum ersten Mal einem italienischen Zivilisten ein (ziviles) Kennzeichen zugeteilt wurde. Und da steht unterem anderem drauf "Anno Immatricolazione ´90", also "Jahr der Zulassung ´90". Je länger ich über die Sache nachdenke, desto aberwitziger erscheint mir die Blockadehaltung der Behörde: Ich weiss zwar mittlerweile, dass es fast besser ist, gar keine Papiere zu haben, insbesondere bei "Scheunenfunden". Aber bei genauem Hinsehen ist es in meinem Fall mindestens genauso gut oder fast noch besser als ohne Papiere, obwohl zunächst dieses "Anno Immatricolazione ´90" nachteilig zu sein scheint. Denn es wurde auf genau diesem Papier folgendes eingetragen: „Ergebnis nach Durchsicht und Überprüfung: Das Gebraucht-Fahrzeug ist bereits mit einem EI Kennzeichen EI000000 nationaler Herstellung zugelassen, wie auf den Seiten 1 und 2 beschrieben. Diese Zulassungsbescheinigung wird für den privaten Gebrauch an Herrn .... ausgestellt.“ Also: "......IST ZUGELASSEN......" Was denn noch ?? Schönes Wochenende 😎 Peter
  8. Hallo, ich gebe ein update, und das kommt gleich mit der entscheidenden Frage: Hat jemand Kenntnis darüber, ob oder wie in den 80-er Jahren im Inland (Bundeswehr) oder im Ausland (hier: Italienische Armee) die „Zulassung / Registrierung / Erfassung“ eines Behörden-Motorrades von statten ging? War heute -nach zehn Tagen Wartezeit- zum zweiten Mal bei der Zulassungsstelle, nachdem die Sachbearbeiterin entgegen ihrer Zusage „vergessen“ hatte, mich über das Ergebnis der Registerauskunft in Flensburg zu informieren -und mir zu sagen, wie es weitergeht. Gestohlen gemeldet ist die V7 selbstverständlich nicht, und nach erneuter Verweigerungshaltung am Schalter habe ich dann sogar einen Sofort-Termin bei der Leiterin der Dienststelle bekommen. Die ganze Zulassungsproblematik „Erstzulassung 1971“ reduziert sich in der Tat auf einen der zivilen Zulassung vergleichbaren Verwaltungsvorgang bei der Armee: Selbst die Dienststellen-Leiterin wusste spontan nicht, ob italienische Militärfahrzeuge überhaupt eine Zulassung erfahren (…. und da sie dies nicht wusste, wohl nicht !). Vermutlich wurden / werden Militärfahrzeuge in irgendwelchen Listen geführt, von denen aus dann Kennzeichen zugeteilt werden, ohne dass das über die dortigen Zulassungsstellen (in Italien: Ministerium für Transport und Verkehr) geht. Bei Militärfahrzeugen in Deutschland scheint das (auch) ein interner Vorgang zu bleiben, an dem die Zulassungsstellen nicht beteiligt sind -oder doch ? Ich weiss es auch nicht, deswegen meine obige, alles entscheidende, Frage. Die Leiterin erzählte mir dann, man habe fast täglich mit Fahrzeugen aus dem Ausland zu tun; da sei deren Zulassung reine Routine, da die ja schon mal eine zivile Zulassung hatten. Eine „Zulassung“ im herkömmlichen Sinne habe meine V7 zwar auch gehabt, aber eben erst ab 1990, und die 19 Jahre davor beim Militär (Carabinieri) eben nicht. Sie bräuchte irgendein Dokument von der Armee (oder einer anderen Stelle), sei es eine Liste, Vermerk, Reparatur in der Instandsetzung, usw. usw., aus dem hervorgeht, dass das Motorrad in Benutzung war. Zu meiner Überraschung reiche weder die Bestätigung von Moto Guzzi, dass das Motorrad 1971 an den Staat verkauft worden sei, noch die schwarz auf weiss dokumentierte Tatsache, dass das Motorrad bis 1990 ein „EI“ Kennzeichen hatte (EI=Esercito Italiano= Italienische Armee). Verrückt: Ein gebrauchtes, in 1990 ausgemustertes Motorrad, das nachweislich ein Militärkennzeichen geführt hatte, war irgendwie dann womöglich doch nicht „zugelassen“ ????? Der Knackpunkt ist also nicht das Motorrad und dessen technischer Aufbau, sondern die Tatsache, dass es ein Behördenfahrzeug war ! Schöner Mist, muss man wohl vorher bedenken. Was ich dabei überhaupt nicht verstehen kann: Woher diese Schwierigkeiten, wenn ich doch kein Exoten-Fall bin, sondern von den V7 Modellen von 1967 bis 1976 rund 14.500 Exemplare gebaut worden waren, die nach ca. 20 Jahren alle ausgemustert wurden und dann -neben Verkäufen im Inland- über ganz Europa und die USA verteilt wurden. Als wenn ich hier auf der ganzen Welt der erste und letzte wäre, der sich erdreistet, ein Militärfahrzeug ausserhalb Italiens zulassen zu wollen. ..... Sie hat mir jedenfalls zugesichert, sie werde von der Behörde aus versuchen, weitere Infos zu bekommen, und ich solle auch selbst alle Hebel in Bewegung setzen, herauszufinden, was denn eine „Zulassung“ eines Armeefahrzeugs in Italien überhaupt sei. Ich hatte in diesen zehn Tagen Wartezeit zwischendurch allerdings schon angeschrieben -die Carabinieri in Rom (noch keine Antwort) -das Historische Museum der Carabinieri in Rom (die haben nichts) -das Verteidigungsministerium, dort die Instandsetzungsabteilung, von wo aus die V7 in 1990 ausgemustert worden war (noch keine Antwort) -das Museum über die Motorisierung des gesamten Militärs seit Anfang des 20. Jahrhunderts ( noch keine Antwort) Hat jemand eine Idee, bei welcher Stelle / Behörde (in Italien) ich noch anfragen könnte ? Schönes Wochenende Peter
  9. Guten Morgen Holger, das ist ein Missverständns: Ich habe die Historie lückenlos, also Verkauf Moto Guzzi an die Carabinieri (Militär) in 1971 Fahrzeugpapiere über die Ausmusterung der V7 an den ersten zivilen Italiener in 1990 Fahrzeugpapiere über den Verkauf vom ersten an den zweiten zivilen Italiener in 2006 Fahrzeugpapiere über den Verkauf vom zweiten zivilen Italiener an mich in 2024 (einschliesslich der sog. "radiazione" = Löschung des Fahrzeugs in Italien zwecks Ausfuhr nach Deutschland) Derzeit gehe ich davon aus, dass die KBA Anfrage in Flensburg ergibt, dass das Mopped nicht irgendwann als gestohlen gemeldet wurde ! Die Schwierigkeiten kommen ausschliesslich daher, dass ich keine formale Zulassungsbescheinigung vom Militär habe. Die gibt es aber nicht, denn der italienische Staat muss ein Fahrzeug ja nicht auf sich selbst zulassen. Das wird irgendein anderer formaler Akt gewesen sein, mit dem die V7 -wie viele andere- dort registriert wurde und so das Militär-Sonderzeichen "EI ......" bekam. Aber für die hiesige Zulassungsstelle existieren diese 19 Jahre von 1971 bis 1990 einfach nicht, weil es dafür kein Papier gibt, das wie ein deutscher Fahrzeugschein / -Brief aussieht. Aberwitzig ! 🤪 Gruss Peter
  10. Hallo an alle Ratgeber, meine Gemütslage hat sich nun deutlich gebessert: 👌 Ich möchte nicht behaupten, dass ich gut italienisch übersetzen, lesen oder gar sprechen kann, aber mit dem Google-Übersetzungsprogramm kommt man ganz gut weiter, und so bekam ich einen Einstieg in das italienische Kürzel "EI". In der mir eigenen Zähigkeit hab ich nochmals und nochmals die Papiere durchgesehen. Manche sind nützlich für die Historie, andere weniger. Und bisher hatte ich dieses verflixte Erstzulassungsjahr 1990 stets nur im Zusammenhang mit der Zulassungsbescheinigung für den ersten zivilen Besitzer aus 1990 betrachtet. Heute aber fiel mir auf, dass es ein fast gleich aussehendes Papier ebenfalls aus 1990 gibt (das ich bisher nicht beachtet hatte, eben weil es fast gleich aussieht), bei dem es sich aber um eine Art Übergabeschein vom Verteidigungsministerium an eine Privatperson handelt -und zwar im Zuge der "Ausmusterung" von V7 Modellen, die es in jenen Jahren wohl zu hunderten, wenn nicht gar zu tausenden, gegeben hatte. Möchte Euch nicht langweilen, aber sinngemäss und zusammengefasst heisst es dort: "Gemäss D.R.P. (Präsidialdekret der Republik) aus ...1959 ist das heutige Ergebnis der Besichtigung und Prüfung.... die Zuteilung des Kennzeichens CE.....für die Zulassung des gebrauchten Fahrzeugs Moto Guzzi mit Rahmennummer VS -- --, welches bereits das Kennzeichen EI...... hatte, für den privaten Gebrauch an Herrn ....." Wenn man da weiter einsteigt und wenn man feststellt, dass die Carabinieri bis 2000 eine Abteilung des Italienischen Heeres waren, dann fällt es einem wie Schuppen aus den Haaren: 😉 Das erwähnte ehemalige Kennzeichen mit dem Anfangskürzel "EI" ist nämlich ein Sonderkennzeichen für das Italienische Heer = Esercito Italiano = EI. Damit schliesst sich der Kreis, und ich kann nachweisen, dass das Motorrad (vom Heer / Verteidigungsministerium in 1990 ausgemustert wurde und) bis dahin ein Militär-Kennzeichen hatte. Ich weiss, ich weiss: Damit kann ich streng genommen eine Zulassung 1971 immer noch nicht nachweisen, und es droht mir womöglich eine amtliche (teure) Übersetzung dieses Papiers. Aber wenn die in 1971 produzierte V7 in 1971 an das Heer (Verteidigungsministerium, Carabinieri) verkauft worden war und in 1990 mit einem Militär-Sonder-Kennzeichen ausgemustert wurde, dann soll mir niemand erzählen, dass das Motorrad nicht vor 1990 auf der Strasse war bzw. vor 1990 keine (staatliche) Zulassung hatte ! Aber jetzt warte ich erstmal die KBA-Anfrage ab, vielleicht klappt´s ja auch so ..... Schönes Wochenende Peter
  11. Ein "ähnliches Problem" ? Du Glücklicher hast ja keines. 👍🏼 😎 Peter
  12. Guten Morgen Robert, was meinst Du mit "ohne Ergebnis" ? Gruss 😎 Peter
  13. Die Sachbearbeiterin sprach von "REGINA". Habe ich gegoogled, es ist das "REGistration and INformation Agreement", eine Abteilung beim Kraftfahrt-Bundesamt. Gruss Peter
  14. Eben - und damit wird "1990" noch zementiert. 😱 Tja, und da es 1971 noch keine EU gab, läuft alles auf 1990 hinaus. Mir wäre es lieber, es würden überhaupt keine Daten gefunden. 😩
  15. Hallo Robert, ist "REGINA" diese Datenbank ? Bisher nur mit der Sachbearbeiterin am Schalter
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