Naja, ich sehe das ähnlich. Hatte meine Bellagio damals bei einem Händler im hohen Norden gekauft ?
Während der Garantiezeit musste auffrund von mangelhaftem Lenkverhalten das Lenkkopflager getauscht werden...War angeblich durchgerostet gewesen. Konnte ich leider nicht überprüfen, weil es nach dem Austausch sofort " entsorgt worden sei!" Er sagte, dass es ein Verschleißteil gewesen und somit nicht von der Garantieleistung betroffen sei. Ich hatte damals MG angeschrieben, von wo aus es betätigt worden war. Nach einem Jahr! ! Ende vom Lied...220,- € aus eigener Tasche bezahlt. Mein freier Schrauber hat nur den Kopf geschüttelt....War einfach nur zu fest angezogen und dadurch beschädigt worden, meinte er....erschien mir auch als sehr wahrscheinlich.
Ein anderer Vertragshändler von MG erhielt von dieser Sache Kenntnis und meinte nur, dass, wenn ich die Maschine bei ihm gekauft hätte, er sich dafür eingesetzt hätte, das Lager auf Garantie ersetzt zu bekommen.
Ich will damit sagen....Es kommt, glaube ich, einfach darauf an, ob du einen guten oder schlechten Händler hast. Das stellt sich sich leider erst in bestimmten Situationen heraus.
Aufgrund der Gesamtsituation mit MG kann ich mir persönlich n i c h t vorstellen, dass es, wenn man seine Maschine außerhalb der firmeneigenen Werkstätten warten lässt und ein Garantiefall anfallen sollte, problemlos zu einer Schadensbeseitigung kommen würde.
Das gilt für Harley übrigens auch....Was die Sache an sich aber auch nicht besser macht....