Jump to content

tee

Members
  • Posts

    1,207
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    33

Everything posted by tee

  1. Meine "Last Minute Tour 2024": Bei bestem Wetter, Start bei 9° C., Weserbergland/Steinhuder Meer (345km) Gruß Andreas
  2. Die Guzzi durfte nicht mit. Sie entsprach nicht den Handgepäck Abmessungen. Aber bei 27 Grad Tagestemperatur macht ein Scooter auch Spaß. Gruß Andreas
  3. Noch etwas: "zwei Italienerinnen" 👍😉
  4. Guggl: Es gibt viele Headlines über die Yamaha in der internationalen Presse: Ich habe da einige Originale (>600Stck.) Andreas
  5. Sanft? Ohne Schraubensicherung, Federringen, Gummi Unterlegscheiben (-Fahrradschläuche um den Kabelbaum-) und ständiger Sichtkontrolle würde sie so einiges verlieren bzw. zerschütteln. Ist eben Charaktersache 😉
  6. Die Erste im Bunde (seit 43 Jahren)😉
  7. Die Dritte ist mir gerade "zugelaufen!" - Weniger (Zyl.) ist mehr 😉. Braucht "etwas" Liebe - mein Winterprojekt. Andreas
  8. In vielen Bereichen des Handels ist es üblich Garantieverlängerungen anzubieten. Zusätzliche Umsatzregenerierung ist das Motto ( habe selbst in dem Bereich gearbeitet)! Wenn ich heute damit konfrontiert werde - ist mein Ansatz: Ist Ihre Ware so unzuverlässig? 😉
  9. Apropos Fahrhilfen: Ohne Navi sind doch mittlerweile viele Fahrer hilflos. Selbstständig den Weg finden, auch in Mithilfe einer Straßenkarte, ist doch mittlerweile Old School 😉
  10. Reifen, Reifen und Reifen. Für welchen Zweck wird dieser gekauft? Muss er lange halten? Soll dieser anständig Grip haben? Langstreckentauglich oder lieber mehr für das Kurven? Für meine Fahrweise kann ich nur sagen: von Metzler, gut, über Dunlop Arrow Max, besser, zu Conti Road Attack3, top. Wirkt im Anfang "kippelig", aber er geht wie "auf Schienen". Zum Kurvenfahren 😉, Verschleiß naja, dafür Grip! Und der Preis, zahle ich dafür gerne. Der Hinterradreifen wird wohl bis Ende September durchhalten. Dann kommt der Conti Trail Attack3 drauf. Dann fahre ich die Kombination Road Attack3 vorne und Road Trial Attack3 hinten (zulässig, zumindest bei mir). Andreas
  11. Die V7 750 i.e., ab den Modellen mit den verdeckten Zündkerzensteckern, hat das Ventilspiel 0,15 bzw. 0,20mm so steht es in dem entsprechenden Reparaturhandbuch (B043148). In dem Reparaturhandbuch der V7 Classic (981080) ist das Ventilspiel 0,10 & 0,15mm angegeben. Warum? Andreas PS Bei meinem anderen Motorrad, nicht Guzzi, gibt es ähnliche Diskussionen mit dem gleichen Ventilspielvarianten. Da wird eingestellt nach Belieben - und die Motoren laufen mit hohen Kilometerleistungen immer noch!
  12. Hallo Robert, bei mir ist der Pluspol links (Draufsicht) mit dem entsprechenden Anschluss. An der Elektrik meiner V7 Classic ist alles noch Original. So ist es auch im Werkstatthandbuch, Seite 44, angegeben. Gruß Andreas
  13. Moin Robert Erstausstattung kann ich dir nicht mitteilen. Ich habe mittlerweile die zweite Yuasa Batterie: YTX14-BS. Ob die jetzt 200A/250A/ oder 275A hat kann ich dir nicht sagen. Gruß Andreas
  14. Nachtrag: jetzt habe ich gelesen, dass nur die Gepäckträger bis 2014 gleich sein sollen???? Also am Besten maßnehmen!
  15. Ich habe mir mal einen Gepäckträger für meine V7 Classic gebraucht gekauft. Der stammte von einer V7 II. Dann müssten die Haltegriffe entsprechend gleich sein. Andreas
  16. tee

    Verbrauch V7 850

    Meine V7 braucht Treibstoff, warum? Weil ich damit Spaß und Abwechselung haben möchte. Ob ich 4,xL. oder 4,yL. verbrauche, für mich egal. Wenn ich sparen möchte - oder der Umwelt zuliebe, fahre ich nicht. Und wenn ich den allgemeinen Aussagen Gehör schenke, dann muss das "Teil" weg 👍😉 PS Ein Fahrrad, sorry ein Bike, ist keine Alternative für mich 😇
  17. Nun, unsere Gesellschaft ändert sich. Beispiel: der Gang zu einem deutschen Sandstrand, siehe Foto. Stand August 2024. Ohne Worte !😌
  18. Vielen Dank 👍 Die Tour war ganz spontan. Immerhin waren es in drei Tagen 724 sonnige Kilometer, mit vielen Eindrücken. Ich schaue mal, dass ich einen Reisebericht schreibe, damit vielleicht jemand aus meiner Region gewisse Anregungen von Nutzen sind. Andreas PS Der Weg ist das Ziel😉
  19. Das Wetter war gut. Ostsee Tour. Heute noch um 7.00 Uhr in Boltenhagen, MC Pomm, schwimmen gewesen 👍😉
  20. Zur Beruhigung: meine andere Maschine hat ebenfalls einen schweren Hauptständer und auch nur mit einer Zugfeder befestigt. Das Ganze bewegt sich seit 43 Jahren ohne Tadel. Wie oft der benutzt wurde? Viel (~ 165.000km)! 😉 Andreas
  21. Vielen Dank für die Rückmeldungen. Jetzt kann ich mir den Reifen bestellen. 👍 Gruß Andreas
  22. Hallo, bei meiner V7 Classic (EZ. 2012) sind Conti RoadAttack 3 Reifen montiert mit der entsprechender Freigabe. Keine Reifenbindung im Schein. Diese Reifen sind hervorragend zum Kurven. Nun ist der Hinterradreifen fällig, der Vordere aber noch gut. Dieser Reifentyp ist nicht mehr zu bekommen. Laut Datenblatt, aber für Maschinen ab 2015, ist eine andere Reifenpaarung vorgesehen. Den "CR" Reifen für das Vorderrad gibt es noch nicht. Den TrialAttack für das Hinterrad schon. Aber eben erst ab Bj. 2015! Ich möchte nicht umbedingt auf eine andere Marke komplett umsteigen. Jetzt kann mir keiner die Antwort geben, ob ich den (neuen) Conti TrialAttack 3 für das Hinterrad mit meinem bisherigen Conti RoadAttack 3, Vorderrad, kombinieren darf (eine schriftliche Freigabe gibt es nicht dafür). Wiederum gibt es folgende Hinweise, die mich doch etwas irritieren. "Watt nu??" Kann mir das jemand entschlüsseln? Danke vorab 👍 Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenk­lichkeits­be­scheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension (oder Bauart bei ABE-Fz.) herangezogen werden können. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen. Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden: Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000) Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen. Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung. Fall 1c: Geänderte Reifengröße. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar! Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein. Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21) Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Allgemein gilt: Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung. Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigungen ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen. Bei einer Reifenumrüstung ohne Größenänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher aus­ge­stellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifen­fabrikats­bindung sind nicht mehr nötig. Moto Guzzi V7 Classic 750 i.e. .pdf
  23. Das Angebot ist vielleicht verlockend, wird einiges an Arbeit machen und wird bei -fachmännischer Begutachtung- seine Überaschungen preisgeben. Da ist das Angebot, von Ironbutt eingestellt, natürlich teurer, aber wohl diese bessere, sichere Wahl. " Sind wir von Natur aus nicht alle Schnäppchenjäger?!" 😉 Andreas
  24. Berg der Kreuze (Kryžių kalnas), in der Nähe von Siauliai, Litauen. Sehr emotional, besonders wenn man die Hintergründe dazu kennt 👍 Andreas
  25. Meines Wissens gibt es bei allen neuen V7 Modellen keine OT Markierungen auf der Schwungscheibe. Ich verstehe den ganzen Aufwand nicht um die Ventile einzustellen. Zündkerzen raus, dünnen Strohhalm rein, Hinterrad drehen und steht der Strohhalm am höchsten Punkt, dann sehe ich auch das die beiden Kipphebel entlastet sind. Ventilspiel kontrollieren bzw. eventuell justieren. Die Genauigkeit mit Messuhren und Co. brauche ich nicht, vielleicht für Hochleistungsmotoren 😉 Wenn ich an meiner die Einstellung vornehme und nicht an anderen V7/V9 das Spiel kontrolliere, nutze ich das Teil: Andreas
×
×
  • Create New...