Da habe ich ehrlicherweise keine allzu große Ahnung. Mein Wissensstand ist, dass Scheiben entweder eine ABE brauchen oder eingetragen sein müssen, sofern sie kein Original-Zubehör sind. Bei Blinkern hingegen reicht das Prüfzeichen bei korrektem Anbau. Mir ging es bei meinem Post auch gar nicht darum irgendetwas als legal oder illegal zu klassifizieren, sondern darauf hinzuweisen, dass eine TÜV-Plakette, die irrtümlich erteilt wurde, weil der Prüfer nicht genau geschaut hat, illegale Anbauten nicht legalisiert. Mit der Aussage "der TÜV hat auch nichts gesagt" kommt man, wenn es hart auf hart kommt, juristisch nicht weit. Und damit meine ich keine Polizeikontrolle oder so ähnliche Kinkerlitzchen, sondern ein Unfall mit hohen Folgekosten. Der User cbk hat das anhand seines Unfalls in einem anderen Thread eindrucksvoll beschrieben. Da ist Schluss mit lustig, denn Versicherungen wollen vor allem eines nicht: zahlen. Aber das Risiko muss jeder für sich abwägen. Ich habe für meinen bescheidenen Wohlstand die letzten 30 Jahre hart geschuftet, da habe ich auf so etwas nicht die geringste Lust.
Gruß Thilo