Du bist der Halter und der Fahrer, du bist dafür verantwortlich. Wenn Du keine Ahnung hast, darfst Du das Fahrzeug halt nicht bewegen, so einfach ist das für den Prüfer.
Das Theater mit "gebraucht gekauft" und "das war schon so" und "ist immer so durch den TÜV gegangen" hört man hier in der Gegend laufend von Harley Fahrern in diversen Kontrollen. Klar ist das für die Fahrer "immer so durch den TÜV gegangen". Die geben ihre Maschine für die Prüfung beim Händler ab, der dann in dem Zug auch gleich die Inspektion macht. Da steht beim Händler eine Kiste mit Originalteilen im Regal. Zur Prüfung wird die Maschine dann komplett auf Original zurückgerüstet, so dann dem TÜV vorgeführt und vor der Rückgabe an den Kunden kommen die ganzen Zubehörteile wieder an die Maschine dran. Für den Fahrer ist das dann "so durch den TÜV gegangen". Die Umbauaktion bekommt der gar nicht so mit.
Ganz beliebt ist z.B. der gleichzeitige Umbau von Auspuff und Luftfilter. Da wird es dann ganz besonders haarig, wenn man für beide Teile nur eine ABE hat aber keine Eintragung. Auspuff und Luftfilter dürfen nämlich mit der ABE nur an eine serienmäßige Maschine angeschraubt werden. Schraubt man den Auspuff an eine Maschine mit zuvor bereits verändertem Luftfilter an, ist die Maschine ja nicht mehr serienmäßig gewesen und damit ist die ABE hinfällig. Bei einer Kontrolle ist damit in der Kombination die Betriebserlaubnis erloschen.
Ich hatte gerade wenige Tage den Führerschein, als ich mit meinem damaligen Bock aus dem Stand auf die Autobahn a2 auffahren wollte. Wegen einer alten Brücke direkt hinter der Auffahrt gab es keinen Beschleunigungsstreifen und auch kein Tempolimit für den fließenden Verkehr an der Stelle. Ich habe also den ersten Gang eingelegt und bei ordentlich Drehzahl die Kupplung hart kommen lassen, um schnell da wegzukommen. Ergebnis war, daß der Bock aus dem Stand das Vorderrad gehoben hat, ich die Sitzbank runtergerutscht bin, die Maschine fahrerlos quer über die a2 geschossen ist und dabei ordentlich Sachschaden angerichtet hat. Gottseidank kein Personenschaden. Damals hat der Prüfer sogar bemängelt, daß ich in meinen eingetragenen Michelin Reifen Schläuche von Metzeler eingezogen hatte. Hatte dann aber für die Versicherung gottseidank keine Folgen.
Seitdem ist bei mir alles eingetragen. Am Auto habe ich sogar die Winterräder eintragen lassen, nachdem ich sie vom alten PKW (Audi a3, Modell 8pa) auf den neuen PKW (Audi a3, Modell 8va) mitgenommen habe. Da hat der Prüfer auch gesagt, daß das wohl niemandem auffallen würde, zumal auf den Felgen das Audi-Logo prankt. Aber wenn es mal richtig knallen sollte, will ich eine legale Karre haben.