Hallo in die Runde.
Ich war mir mit der Neuregelung zur Reifenfabrikatsbindung doch nicht ganz sicher, zumal ich hier gelesen habe, daß es doch unterschiedliche Aussagen von verschiedenen TÜVlern gab. Daher habe ich einfach im BMVI nachgefragt. Meine Anfrage und die Antwort könnt ihr in den angehängten pdf-Dateien lesen. Daraus ergibt sich, dass bei EU typgenehmigten Motorrädern, die Fahrwerksseitig unverändert sind, jede Reifenbauart aufgezogen werden kann, wenn die Reifen in Größe usw. identisch sind. Eine Eintragung oder eine Begutachtung oder Freigabe des Herstellers ist nicht notwendig.
Grüße Marcel
Dokument_2021-10-07_14-09-40.pdf
Dokument_2021-10-07_14-09-57.pdf