V85tt Update!
Nach dem ich nun doch Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen habe, bekam ich folgenden Rat, wie man in dem Fall korrekt vorzugehen hat.
Ich muss also nicht mit dem Händler verhandeln bei dem das Motorrad zur Reparatur steht, sondern mit meinem Händler, bei dem ich das Motorrad gekauft habe, da dieser als Vertragspartner in der Pflicht steht. Diesen muss ich schriftlich in Verzug setzen, um Schwung in die Sache zu bringen. Mein Händler hat sich dann für mich stark gemacht und nun ist das Motorrad wohl repariert. Da sich das alles während im Gewährleistungszeitraum abgespielt hat, habe ich auch Anspruch darauf, dass mein Motorrad von Ingoldstadt an den Bodensee gebracht wird. Dies soll dann Mitte/Ende nächster Woche stattfinden. Klingt jetzt erst mal gut für mich, warten wir ab.?
Martin