ein erster Erfolg und weitere werden folgen...
zeigt aber auch ganz klar: MAN MUSS SICH ZUR WEHR SETZEN !!!!!
„Verordnung verfassungswidrig“
Einspruch war auch deshalb erhoben worden, weil die Verordnung verfassungswidrig sei. „Ein lauter Sportwagen darf fahren, ein lautes Motorrad allerdings nicht“, schildert Eberle.
Unterdessen läuft wegen der Verordnung außerdem ein Amtshaftungsverfahren, das zivilrechtliche Schadensansprüche beinhaltet. Dieses hat der Wiener Anwalt jenes Außerferner Bikers eingeleitet, der mit seinen Ducati-Motorrädern nicht mehr vom Haus wegfahren darf. Der Ducati-Club Tirol Oberland mit Präsident Hubert Fritz unterstützt das Verfahren. „Der Anwalt sieht gute Chancen, dass die Verordnung im nächsten Jahr gekippt wird“, informiert Fritz.
Gruß
Holger