@Zander78
Hat mir zu denken gegeben und wollte fachliche Auskunft zum Thema, nämlich vom TÜV Nord. Überraschend kam heute schon eine Antwort :
Darf der Aufkleber entfernt werden, oder muss dieser am Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorhanden sein ? Ja, der Aufkleber dient der Fahrgeräuschnachmessung für EURO 4 Motorräder und ist zwingend vorgeschrieben.
· Gibt es dazu eine Regelung / Vorschrift, falls ja, wie wird diese benannt? Ja, der Aufkleber ist in der ECE-Regelung 41 (Geräuschmessung) gefordert. Die EU- Verordnung 168/2013 (Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge der L-Klassen) fordert die Übereinstimmung mit ECE-R-41.
· Kann beim Fehlen des Aufklebers eine Prüfplakette verweigert werden? Noch nicht, derzeit „geringer Mangel“. Da die Einhaltung dieser Vorschrift zum „Umweltschutz“ gehört, könnte sich das aber auch ändern.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV STATION in Ihrer Nähe.
Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen in Ihrer Nähe geklärt werden. Das hilft, zusätzliche Arbeit zu vermeiden.
Über den Link www.tuev-nord.de/tuev-stationen werden Ihnen alle TÜV-STATIONEN angezeigt.
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Ende der Antwort. Da im passenden Fragebogen beim TÜV Nord Fahrgestellnr. und Schlüsselnr. abgefragt werden und ich diese nicht habe, blieb die Frage von Dir ( @Zander78 ) irgendwie auf der Strecke. Nämlich die "Plakette " also den Aufkleber z.B. an anderer Stelle anzubringen. Hoffnungsschimmer vorletzter Satz von der Antwort E-Mail. Ich sehe das irgendwie als Fahrzeugbezogen........ Also hast Du noch eine Chance Deinen Wunsch in die Tat umzusetzen. Nur nachfragen mußt Du selber. Nimm am besten Deine V9 zum TÜV mit.
Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben, falls Du das durchziehst, gib uns bitte Bescheid was aus der Geschichte wurde.
mfg Jürgen