Hallo @mogulix
Die Frage nach dem Standlicht beantworte ich Dir : Ein Muß fürs Standlicht bei Motorräder gibt es nicht. Das ist so.
Nun kommt das aber : Ist am Motorrad z.B. ein Scheinwerfer montiert, der ein Standlicht vorgibt, ( egal ob orginal oder nachgerüstet ) ist es für TÜV und Rennleitung eben so, daß es funktionieren muß.
Einen Scheinwerfer ohne Standlichteinrichtung zu verbauen ist mit der STVO konform. Dabei sollte alles was zum Standlicht gehört z.B. Schalter, Kontrolllampen mit entfernt werden.
mfg Jürgen